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personal partner gmbh
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.479,00 |
18.172,00 |
| I.
Sachanlagen |
37.479,00 |
18.172,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
492.131,28 |
926.914,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
301.698,98 |
288.528,32 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
190.432,30 |
638.386,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.241,52 |
19.359,20 |
| Aktiva |
539.851,80 |
964.446,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
317.173,93 |
476.893,93 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
22.500,00 |
22.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-2.500,00 |
-2.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
304.393,93 |
441.526,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.720,00 |
-12.867,31 |
| B.
Rückstellungen |
64.592,82 |
93.806,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
158.085,05 |
393.746,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
158.085,05 |
281.246,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
112.500,00 |
| Summe
Passiva |
539.851,80 |
964.446,00 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr
2022
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die top personal partner GmbH hat ihren Sitz in
Offenbach am Main. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Register-Nr. HRB
47529 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
i. S. d. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender Anwendung
der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff., 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des
§ 275 Abs. 2 HGB beachtet. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 HGB wurde kein Gebrauch
gemacht. Die größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurden teilweise in
Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibung im Jahr des Zugangs
erfolgt zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 800 € werden nach den
Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
IV.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu den bilanzierten Verbindlichkeiten (§
285 Nr. 1a, 1b HGB)
Zum 31.12.2021 bestehen keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 €.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31.12.2022 finanzielle
Verpflichtungen aus den folgenden Vereinbarungen:
Mietverträge für Geschäftsräume
sowie Parkplätze (Gesamtbetrag) 251.539,48
€
Leasingverträge für Fahrzeuge
(Gesamtbetrag) 33.934,89 €
V.
Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen
Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 76 (Vorjahr 87,5).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
abgelaufenen Geschäftsjahr durch Frau Bianca Daum
geführt.
Die Angabe der Gesamtbezüge wird entsprechend
§ 288 Abs. 1 HGB bzw. unter Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorschüsse
oder Kredite wurden der Geschäftsführerin nicht
gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten der
Geschäftsführerin wurden nicht eingegangen.
Vorschlag der Geschäftsführung für die
Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschaftsversammlung vor, den Jahresüberschuss
i. H. v. 12.867,31 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Offenbach am Main, 20.
Dezember 2024
gez.
(Bianca Daum)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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