Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 732233
Eingetragen
23.12.2009
Branche
Architekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
die Planung, das Projektmanagement sowie die Qualitätssicherung von Bauprojekten, die Beratung von Personen und Unternehmen, die an Bauprojekten beteiligt sind

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Gunold
Weißtannen 5 Stuttgart
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GunoldConsult GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.126,00 0,00
I. Sachanlagen 2.126,00 0,00
B. Umlaufvermögen 54.371,02 30.135,65
I. Vorräte 14.500,00 5.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.746,39 20.101,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.124,63 4.434,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 56.497,02 30.135,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.052,57 27.750,15
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.750,15 0,00
III. Jahresüberschuss 302,42 2.750,15
B. Rückstellungen 6.379,94 2.194,50
C. Verbindlichkeiten 20.635,36 191,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 56.497,02 30.135,65

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss ist gemäß § 264 HGB nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Beachtung des § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Da sich durch die Vorschriften des BilMoG nur unwesentliche Abweichungen ergeben, wird in diesen Fällen der Steuerbilanzwert angesetzt. Auf die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz wird somit verzichtet.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beanstanden. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei werden die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer überwiegend auf Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG (mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Für Bestandsrisiken wurden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern und zu erwartenden Steuernachzahlungen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betreffen ausschließlich Sachanlagen in Höhe von 4.889,72 Euro.

Es bestehen Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 17.433,84 Euro.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind nicht besichert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Auf die Angaben über die Gesamtbezüge des Geschäftsführers und der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer wird nach § 288 Satz 1 HGB verzichtet.Zum Stichtag 31.12.2010 existieren keine Beträge, die der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegen.


Geschäftsführer im Berichtszeitraum ist:

Thomas Gunold - Dipl.-Ingenieur


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