Auto
"Christian" GmbH
Oberpframmern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.343.314,00 |
472.084,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.013,00 |
8.663,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.335.301,00 |
462.421,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.641.047,87 |
2.607.914,64 |
| I.
Vorräte |
172.703,00 |
183.072,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.999.650,01 |
1.784.906,57 |
| davon
gegen Gesellschafter |
972.246,03 |
724.259,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
468.694,86 |
639.936,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
31.639,20 |
19.920,00 |
| Aktiva |
4.016.001,07 |
3.099.918,64 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.736.865,07 |
2.275.075,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.249.475,64 |
1.786.704,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
461.789,43 |
462.771,45 |
| B.
Rückstellungen |
334.357,99 |
372.670,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
944.778,01 |
452.172,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
914.061,95 |
452.172,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.716,06 |
|
| Passiva |
4.016.001,07 |
3.099.918,64 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
639,00 |
3.209,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht:
Firmenname laut
Registergericht:
|
Auto "Christian" GmbH
|
Ort des Firmensitzes:
|
Oberpframmern
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
München
|
Register-Nr.
|
99868
|
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt. Angaben, für die das Gesetz ein
Ausweiswahlrecht einräumt, wurden stets in der Bilanz
und in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht im Anhang
gemacht. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB, somit besteht keine
Prüfungspflicht für den Jahresabschluss und keine
Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichtes nach § 289
HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden
bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach 255 I HGB abzüglich
planmäßiger Abschreibung angesetzt. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer und entsprechend den steuerlich zugelassenen
Zeiträumen linear vorgenommen. Geringwertige
Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs entsprechend
der steuerlichen Regelung voll abgeschrieben.
Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. unter Beachtung
des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
249 Abs. 1 S.1 HGB i.V.m. § 253 Abs.1 Satz 2 und 246
Abs. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden i. H. des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die pauschale Ermittlung der Rückstellung
für Gewährleistung wurde nicht mit einem
einheitlichen Prozentsatzes auf den laufenden Jahresumsatz
ermittelt, sondern anhand eines sachgerechten, auf
Vergangenheitswerten basierenden Prozentsatzes von
1,6 % auf die garantiebehafteten Umsatzerlöse.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Latente Steuern: Die Befreiungsvorschrift des §
274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern
wurde in Anspruch genommen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren liegen keine vor.
Pensionsverpflichtungen:
Unter dem aktiven Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung war der gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldierte
Betrag aus Wertpapieren des Anlagevermögens und
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen ausgewiesen.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzins aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 639,-.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Der Posten wird wie folgt erläutert:
|
EUR |
Erfüllungsbetrag
der Schulden nach IDW RH FAB 1.021
|
290.367,-
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
184.059,-
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
247.603,-
|
Verrechnete Aufwendungen
|
8.377,-
|
Verrechnete Erträge
|
7.621,-
|
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind gibt es keine.
Zu den einzelnen Posten der Bilanz liegen keine
weiteren berichtspflichtigen Angaben im Sinne des §
284 HGB vor.
III. sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist im
Geschäftsjahr Christian Hoog.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 40 Arbeitnehmer beschäftigt.
Herausforderungen waren neben Lieferengpässen
und krankheitsbedingtem Ausfall von Mitarbeitern vor allem
die gestiegenen Energiepreise sowie Inflation.
Für den Anhang wurden die Erleichterungen des
§ 288 HGB in Anspruch genommen. Die sonstigen
Pflichtangaben nach § 285 Nr. 1 und 8b HGB ergeben
sich aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung. Die
Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen
hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben dies im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Oberpframmern den 10.09.2024 gez. Christian Hoog
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2024
festgestellt
|