Monkey
Entertainment GmbH
(vormals:
Monkey Entertainment & Künstler Group GmbH)
Bochum
(vormals:
Marl)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.092,60 |
10.298,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.547,56 |
9.115,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
545,04 |
1.182,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.592,60 |
22.798,10 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.592,60 |
22.798,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.201,90 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.205,50 |
2.201,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.592,60 |
22.798,10 |
Anhang
Monkey Entertainment & Künstler Group GmbH
Bilanzbericht zum 31. Dezember
2011
VIII. Anhang
A) Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 ist nach geltenden Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Gesetzes und des HGB aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben und
Erläuterungen in der Bilanz oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Feststellung der Prüfungspflicht
(Größenklasseneinteilung gem. § 267
HGB
Bei der Gesellschaft handelt es sich im
Berichtszeitpunkt um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 I HGB. Kleine Kapitalgesellschaften
sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden
Merkmale nicht überschreiten. Der Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
|
Gesellschaft
|
§267 HGB
|
| Bilanzsumme |
16. T € |
4.480. T € |
| 2. Umsatz |
7. T € |
9.860. T € |
| 3.
Arbeitnehmeranzahl |
|
|
|
(Jahresdurchschnitt) |
0 |
50 |
Pflicht zur Prüfung (§316 HGB)
HGB nicht prüfungspflichtig sind. § 316 HGB
sieht vor, dass kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 (1)
Pflicht der Offenlegung (§§ 325 - 329 HGB)
Nach § 326 HGB haben kleine
Kapitalgesellschaften nur die Bilanz und den Anhang dem
zuständigen Bundesanzeiger einzureichen. Der Anhang
braucht die Gewinn- und Verlustrechnung betreffende Angaben
nicht zu enthalten
B) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
In dem vorliegenden Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Rückstellungen wurden ausschließlich im
Rahmen des § 249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB angesetzt worden.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche
und rechtliche Gegebenheiten stehen dem nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich
beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet
worden. Diese erfolgten grundsätzlich nach der
linearen Methode in Anlehnung an die steuerlichen
Abschreibungstabellen.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert. Alle
erkennbaren Risiken sind durch Wertberichtigungen gedeckt.
Die Restlaufzeit liegt unter einem Jahr.
Die Bewertungen der sonstigen
Vermögensgegenstände und der übrigen Posten
des Umlaufvermögens erfolgt zum Nominalwert oder
niedrigeren Werten, die den Vermögensgegenständen
am Bilanzstichtag beizulegen sind.
Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung der
gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften
ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe der
voraussichtlichen Verpflichtungen bzw. des erwarteten
Aufwands gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Im Jahr 2011 wurden die Geschäfte durch Herr
Christopher Krause geführt.
22.08.2012
Gez. Christopher Krause, Student
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2012 festgestellt.
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