Stadtsparkasse Remscheid

Remscheid

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRA 18481
Eingetragen
21.10.2003
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 4 des Gesetzes über die Sparkassen sowie über die Girozentrale und Sparkassen- und Giroverbände (SpkG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen (SpkVO NRW).

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Peter Hardebeck
seit 15.4.2020
Vorstandsmitglied
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Remscheid

Remscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT per 31.12.2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nummer A 18481 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist die Stadt Remscheid. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers und der Stadtkreise Wuppertal und Solingen sowie der Gemeinden Langenfeld, Leichlingen, Burscheid, Wermelskirchen, Radevormwald, Hückeswagen, Hilden, Odenthal, Kürten und Wipperfürth.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung ist die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nachgekommen. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,8 % auf 252 verringert, von denen 146 vollzeitbeschäftigt, 82 teilzeitbeschäftigt sowie 24 in Ausbildung sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch -trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau -viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbsteinen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

2.1.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich -nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft

Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. EUR und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern

Cost-Income-Ratio

Betriebsergebnis vor Bewertung

Eigenkapitalzuführung

Kernkapitalquote nach CRR

Wachstum der Forderungen an Kunden

positive Geldvermögensbildung,

die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. 1

1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
Betriebsergebnis vor Bewertung (in % der DBS) = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
Eigenkapitalzuführung = Zuführung zu den ungebundenen Reserven nach §§340f und 340g HGB, sowie Jahresüberschuss Kernkapitalquote nach CRR = Verhältnis des Kernkapitals bezogen auf den Gesamtforderungsbetrag gern. Art. 92 Abs. 3 CRR Wachstum der Forderungen an Kunden = gemäß Bilanzausweis
Positive Geldvermögensbildung = Positiver Saldo der Entwicklung aus Passivbeständen und dem Wertpapiergeschäft mit Kunden

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung

Bestand
2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Anteil in % der Bilanzsumme
%
Bilanzsumme 1.608,2 1.711,7 -103,5 -6,0
DBS 2 1.670,4 1.735,0 -64,6 -3,7
Geschäftsvolumen 3 1.660,0 1.773,9 -113,9 -6,4
Barreserve 29,1 34,2 -5,1 -14,9 1,8
Forderungen an Kreditinstitute 122,4 182,5 -60,1 -32,9 7,6
Forderungen an Kunden 1.107,2 1.124,4 -17,2 -1,5 68,8
Wertpapieranlagen 294,2 314,7 -20,5 -6,5 18,3
Beteiligungen / Anteilsbesitz 40,5 37,5 3,0 8,0 2,5
Sachanlagen 6,7 7,2 -0,5 -6,9 0,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 91,2 110,9 -19,7 -17,8 5,7
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.304,4 1.407,1 -102,7 -7,3 81,1
Rückstellungen 24,7 20,2 4,5 22,3 1,5
Eigenkapital 109,0 107,5 1,5 1,4 6,8

2 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
3 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten / weitergegebene Wechsel (einschließlich eigener Ziehungen / vor Verfall zum Einzug versandte Wechsel / Avalkredite

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Geschäftsentwicklung sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Kennzahlen 2023 2022
Wachstum Forderungen an Kunden in Mio. EUR - 17,2 + 9,1
Positive Geldvermögensbildung in Mio. EUR - 40,9 + 35,5

Das Geschäftsjahr 2023 war weiterhin maßgeblich geprägt von den Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine und den ökonomischen Folgen des Krieges. Hervorzuheben sind dabei die anhaltende Investitionszurückhaltung aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen und die erheblich gesunkene private Kreditnachfrage als Folge der Zinsentwicklung in Verbindung mit deutlich gestiegenen Baukosten für Wohnimmobilien. In diesem Umfeld war insbesondere im ersten Halbjahr nach Jahren des stetigen Wachstums ein Abfluss von Sichteinlagen im stark über Konditionen geführten Wettbewerb zu beobachten, der durch den weiterhin hohen Nettoabsatz an Wertpapieren nicht vollständig kompensiert werden konnte.

2.4.1. Bilanzsumme

Die Bilanzsumme verringerte sich um 103,5 Mio. EUR auf 1.608,2 Mio. EUR.

Die Entwicklung lag damit aus den oben genannten Gründen unter unserer Prognose.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

Der Rückgang der Barreserve um 5,1 Mio. EUR auf 29,1 Mio. EUR ist vor allem auf den geringeren Anlagebedarf aus dem Überhang an Kundenverbindlichkeiten zurückzuführen.

Die Entwicklung entspricht grundsätzlich unseren Erwartungen.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute verminderten sich um 60,1 Mio. EUR auf 122,4 Mio. EUR.

Der Rückgang liegt insbesondere vor dem Hintergrund der ebenfalls reduzierten Kundeneinlagen infolge der Zinswende weitgehend im Rahmen unserer Erwartungen.

Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven, kurzfristigen Geldanlagen und einzelnen längerfristigen Darlehen zusammen.

2.4.2.3. Kundenkreditvolumen

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine anhaltend geringe Kreditnachfrage zu beobachten.

Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4) verringerten sich geringfügig von 1.124,4 Mio. EUR auf 1.107,2 Mio. EUR. Insbesondere die Baufinanzierungen waren deutlich rückläufig.

Die Entwicklung entsprach damit insgesamt unserer Prognose eines stagnierenden Kundenkreditgeschäftes.

Unser bestehendes Schuldscheindarlehensportfolio haben wir unter Rendite-Risiko-Erwägungen bewusst von 30,0 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR (ohne kommunale Schuldscheindarlehen) weiter reduziert.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag verringerte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 20,5 Mio. EUR auf 294,2 Mio. EUR.

Für den Rückgang war insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 26,6 Mio. EUR auf Grund von Fälligkeiten maßgeblich.

Das Bewertungsergebnis aus Wertpapieren war entsprechend unserer Prognose positiv.

2.4.2.5. Beteiligungen / Anteilsbesitz

Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 3,0 Mio. EUR auf 40,5 Mio. EUR.

Die Veränderung ergab sich im Wesentlichen aus der Eigenkapitalzuführung an eine Tochtergesellschaft. Die Veräußerung einer bestehenden und der Erwerb einer neuen Beteiligung haben hingegen zu keiner wesentlichen Veränderung geführt.

Entsprechend der prognostizierten Erwartung waren Abschreibungen auf Beteiligungen nicht vorzunehmen.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen reduzierten sich infolge der planmäßigen Abschreibungen von 7,2 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR.

Nähere Erläuterungen zu Baumaßnahmen finden sich unter 2.4.6.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich durch den Abbau im Zuge von Fälligkeiten von 110,9 Mio. EUR auf 91,2 Mio. EUR.

Die Entwicklung entsprach im Wesentlichen unseren Erwartungen.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich von 1.407,1 Mio. EUR auf 1.304,4 Mio. EUR.

Der in den Vorjahren vorherrschende Trend eines starken Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des geänderten Zinsniveaus und eines intensiv über Konditionen geführten Wettbewerbs nicht fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder sowohl in längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen.

Die im Vorjahr geäußerte Erwartung eines Rückgangs der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Verbindung mit weiteren leichten Verschiebungen in Richtung auf das außerbilanzielle Geschäft haben sich bestätigt.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Vermittlung von Wertpapieren

Der Schwerpunkt der Vermittlung von Wertpapieren lag bei Anteilen an Investmentvermögen unter besonderer Berücksichtigung von Sparplänen zum schrittweisen Vermögensaufbau.

Einschließlich der Vermittlung von Vermögensverwaltungsmandaten betrug der Nettoabsatz an Wertpapieren 27,8 Mio. EUR (Vorjahr 52,9 Mio. EUR).

Die erwartete Steigerung konnte auf Grund der weiterhin bestehenden Unsicherheiten an den Kapitalmärkten nicht erreicht werden. Das gestiegene Zinsniveau führte zu steigenden Umsätzen bei festverzinslichen Wertpapieren im Vergleich zu Anteilen an Investmentvermögen.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien fand bei Eigentumswohnungen ihren Schwerpunkt Einfamilienhäuser wurden in geringerem Umfang nachgefragt. Insgesamt wurden Objekte im Wert von 3,8 Mio. EUR (Vorjahr 11,3 Mio. EUR) vermittelt.

Das Ergebnis blieb damit deutlich unter unseren Erwartungen.

Vermittlung von Lebensversicherungen

Im Geschäftsjahr wurden Lebens-/Rentenversicherungen mit einer Versicherungssumme von 2,1 Mio. EUR vermittelt, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 70,83 % bedeutet.

Unsere Erwartungen wurden damit deutlich nicht erreicht, was unter anderem auf den Rückgang der frei verfügbaren Einkommen infolge der gestiegenen Lebenshaltungskosten zurückzuführen ist.

Vermittlung von Konsumentenkrediten

Das Volumen der vermittelten Konsumentenkredite verminderte sich im Geschäftsjahr um 4,3 Mio. EUR auf 7,4 Mio. EUR bei einem aktuellen Gesamtvolumen von 24,4 Mio. EUR (Vorjahr: 23,9 Mio. EUR).

Die Entwicklung lag angesichts der Anschaffungszurückhaltung der Verbraucher deutlich unter unseren Planungen.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.4.6. Investitionen / Wesentliche Baumaßnahmen

Im Januar 2023 wurde der Umbau einer Etage unseres Hauptstellengebäudes abgeschlossen. Der dabei entstandene "New Work Space" wurde im Sinne der Transformation konsequent an den Erfordernissen der agilen und cross-funktionalen Zusammenarbeit ausgerichtet. Mit derselben Zielrichtung startete zu Beginn dieses Jahres der Umbau einer weiteren Etage.

2.4.7. Sonstige wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

Sonstige wesentliche Ereignisse haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage beträgt 107,5 Mio. EUR. Sie erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Der Jahresüberschuss 2023 vor Gewinnverwendung liegt bei rund 1,5 Mio. EUR.

Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge um 14,0 Mio. EUR auf 69,7 Mio. EUR erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung von Rechtsrisiken sowie des Risikos, das die Sparkasse im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Stabilisierung der WestLB AG trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 20,01 % (Vorjahr 19,59 %) und übertrifft damit die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 900,3 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 180,1 Mio. EUR.

Auch die Kernkapitalquote als einer der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren übersteigt die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,28 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die für 2023 prognostizierten Werte für die Kern- und die Gesamtkapitalquote konnten zu unserer Zufriedenheit übertroffen werden.

Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 9,53 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

Zusammenfassend halten wir die Vermögenslage der Sparkasse angesichts der deutlichen Übererfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für gut.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 135,67 % bis 173,67 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 151,26 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) 4 lag in einer Bandbreite von 131,45 % bis 135,33 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Das laufende Konto bei der Helaba wurde kreditorisch geführt. Ein Spitzenausgleich durch Tagesgeldaufnahmen war nicht notwendig.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.

4 Die NSFR ist eine Liquiditätskennzahl, die als Ergänzung zur kurzfristig ausgelegten LCR beurteilen soll, inwiefern die Sparkasse ihre Zahlungsfähigkeit innerhalb der nächsten 12 Monate aufrechterhalten kann.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 33,4 24,2 9,2 38,0
Provisionsüberschuss 14,3 13,6 0,7 5,1
Nettoergebnis des Handelsbestands 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 2,4 3,7 -1,3 -35,1
Personalaufwand 18,3 19,1 -0,8 -4,2
Anderer Verwaltungsaufwand 12,2 9,3 2,9 31,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1,7 1,9 -0,2 -10,5
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 17,9 11,2 6,7 59,8
Ertrag (+) /Aufwand (-) aus Bewertung und Risikovorsorge 6,4 -9,7 16,1 keine prozentuale Berechnung möglich
Zuführungen / Auflösungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 14,0 0,0 14,0 keine prozentuale Berechnung möglich
Ergebnis vor Steuern 10,4 1,6 8,8 550,0
Steueraufwand 8,9 0,8 8,1 1.012,5
Jahresüberschuss 1,5 0,8 0,7 87,5
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt.

Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten als einer der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren beträgt 1,14 % (Vorjahr 0,56 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit leicht unter dem Durchschnitt der rheinischen Sparkassen. Die im Vorjahreslagebericht prognostizierte Steigerung wurde deutlich übertroffen.

Die Cost-Income-Ratio auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung verbesserte sich als weiterer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator von 74,2 % auf 60,2 %. Auch hier konnte die im letzten Lagebericht prognostizierte Verbesserung deutlich übertroffen werden.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss deutlich besser entwickelt als ohnehin erwartet. Er erhöhte sich insbesondere infolge des gestiegenen Zinsniveaus um 9,2 Mio. EUR auf 33,4 Mio. EUR.

Demgegenüber entspricht der Provisionsüberschuss nahezu dem erwarteten Niveau. Er lag um 0,7 Mio. EUR über dem Vorjahreswert.

Des Weiteren hat sich der Personalaufwand nennenswert reduziert. Nach Bereinigung um außergewöhnliche Posten im Vorjahr stellt sich die Entwicklung im Rahmen des Betriebsvergleichs nahezu konstant und damit etwas besser als prognostiziert dar.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich erwartungsgemäß gegenüber dem Vorjahr. Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023 zulasten des Verwaltungsaufwandes eine Rückstellung in Höhe von 2,5 Mio. EUR gebildet.

Erträge aus Zuschreibungen nach Verrechnung mit Abschreibungen und Wertberichtigungen (Bewertung und Risikovorsorge) beliefen sich auf 6,4 Mio. EUR (Vorjahr Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen 9,7 Mio. EUR). Während sich aus dem Wertpapiergeschäft ein deutlich positives Bewertungsergebnis ergab, stellte sich das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft leicht negativ dar.

Darüber hinaus haben wir durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 4,1 Mio. EUR vermieden. (vgl. Angaben im Anhang).

Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.

Vor dem Hintergrund des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage zufrieden.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,09 %.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Unter den gegebenen politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir den Geschäftsverlauf des Jahres 2023 insgesamt als zufriedenstellend. Die weiter verbesserte Ertragslage ermöglicht erneut eine Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals im Sinne eines der wesentlichsten finanziellen Leistungsindikatoren.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risiko- und Chancenbericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Infrastrukturrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Darüber hinaus sind die Risiken aus Veränderungen bei Provisionen und Verwaltungsaufwendungen in der normativen Perspektive wesentlich.

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 236,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 130,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Einzelne Limite wurden zum 31.12.2023 angepasst. Das Gesamtlimit blieb unverändert.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt

Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 14,4 13,5 93,9
Eigengeschäft 1,0 0,7 66,7
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 48,0 46,0 95,8
Spreadrisiko 10,5 9,7 92,7
Aktienrisiko 7,0 6,8 97,3
Immobilienrisiko 11,6 10,7 92,3
Infrastrukturrisiko 4,1 3,8 93,6
Beteiligungsrisiko 6,2 5,8 93,0
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 18,7 18,0 96,2
Operationelles Risiko 8,5 8,0 94,1
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 130,0 123,0 94,6

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an vier Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Entwicklungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. In einzelnen Szenarien wurden Engpässe ermittelt, die zu einer Anpassung des Limitsystems führen würden. Maßnahmen mussten zum Bilanzstichtag nicht ergriffen werden.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht inklusive der Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Controlling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Controlling. Unterstellt ist er dem Vorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels Kreditbaskettransaktionen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte *
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 517,6 524,2
Privatkundenkredite 486,2 503,9
Kommunal- und kommunalverbürgte Kredite 135,7 112,0
Sonstige 7,1 8,7
Gesamt 1.146,6 1.148,8
- davon Weiterleitungsdarlehen 62,9 67,2

* auf Basis interner Statistiken

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 57,0 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 43,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte im gewerblichen Kreditgeschäft bilden mit 14,5 % die Ausleihungen an das verarbeitende Gewerbe und mit 23,8 % an Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, 44,3 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,5 Mio. EUR. 23,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 5,0 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen
in %
1 bis 9 91,42 93,56
10 bis 15 7,49 5,39
16 bis 18 1,10 1,05

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 8,09 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 11 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 19,6 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung um 0,2 Mio. EUR auf 6,4 Mio. EUR. Der Neubildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von 2,9 Mio. EUR standen Auflösungen von 2,3 Mio. EUR und ein Verbrauch von 0,4 Mio. EUR gegenüber. Pauschalwertberichtigungen bestehen unverändert in Höhe von 2,8 Mio. EUR.

4.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand externer Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen die Schuldverschreibungen und Anleihen (154,9 Mio. EUR) und unseren Wertpapierspezialfonds (139,3 Mio. EUR).

Hierunter zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung für die festverzinslichen Wertpapiere:

Externes Rating Moody's/ Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+
in TEUR
Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB-
in TEUR
Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB-
in TEUR
B1 bis C / B+ bis C
in TEUR
Ausfall
in TEUR
ungeratet
in TEUR
31.12.2023 176.774 31.153 12.584 6.001 24.774
31.12.2022 177.523 38.033 10.169 4.864 37.951

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Beim Erwerb von Anteilen an Investmentfonds innerhalb unseres Spezialfonds enthalten die Anlagerichtlinien Vorgaben zu Bonitäten, in die investiert werden darf. Bei den ungerateten Positionen handelt es sich im Wesentlichen um die Sparkassen-Kreditbaskets.

Konzentrationen bestehen bei den durch die Sparkasse direkt gehaltenen Wertpapieren hinsichtlich der Forderungen an inländische öffentliche Emittenten und an Landesbanken. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt. Ein Teil dieser Konzentrationen ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation.

4.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des Verlustrisikos (Value-at-Risk) für den aus den Gesamtzahlungsströmen errechneten Barwert mittels Simulationsverfahren auf Basis verschiedener Risikoszenarien. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark. Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Handelsgeschäfte.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Währung Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -30,8 30,4
in % der Eigenmittel -17,07 16,89

Konzentrationen bestehen in folgenden Bereichen:

Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse sowie hoher Anteil an langfristigen Festzinsaktiva im Kunden- und Eigengeschäft.

Durch das Geschäftsmodell der Sparkassen insgesamt und die strategische Ausrichtung der Stadtsparkasse Remscheid werden diese Konzentrationen bewusst eingegangen. Sie werden regelmäßig beobachtet, reportet und über das Limitsystem implizit gesteuert.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berücksichtigung im adversen Szenario mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

4.2.2.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berücksichtigung im adversen Szenario über Risikoabschläge

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktien werden zurzeit ausschließlich im Spezialfonds gehalten. Dieser wird unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten.

4.2.2.4. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berücksichtigung im adversen Szenario über Risikoabschläge/Mietausfälle

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR bereitgestellten IT-Anwendung "caballito"

Immobilien werden im Eigenbestand, über das Portfolio eines verbundenen Unternehmens und über einen Immobilienfonds in unserem Spezialfonds in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.2.5. Infrastrukturrisiko

Das Infrastrukturrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Infrastrukturinvestments ergibt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berücksichtigung im adversen Szenario über Risikoabschläge

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis historischer Zeitreihen

Infrastrukturinvestments werden über Infrastrukturfonds in unserem Spezialfonds in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.3. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
TEUR
Strategische Beteiligungen 2.936,4
Kapitalbeteiligungen 17.402,6
Funktionsbeteiligungen 20.150,2

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen und Funktionsbeteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden.

Das Risiko aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen wird dem Immobilienrisiko zugeordnet, da der wesentliche Geschäftszweck im Aufbau eines Immobilienportfolios liegt.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.

Durch das Geschäftsmodell der Sparkassen insgesamt und durch die strategische Ausrichtung der Stadtsparkasse Remscheid werden diese Konzentrationen bewusst eingegangen. Sie werden regelmäßig beobachtet und reportet.

4.2.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Zum Bilanzstichtag betrug die Survival Period der Sparkasse im kombinierten Szenario aus markt- und idiosynkratischem Stress vier bis fünf Monate.

Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: Hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Kundeneinlagen als Hauptrefinanzierungsquelle sowie hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen, die wir als breit diversifiziert und stabil einstufen.

Durch das Geschäftsmodell der Sparkassen insgesamt und die strategische Ausrichtung der Stadtsparkasse Remscheid werden diese Konzentrationen bewusst eingegangen. Sie werden regelmäßig beobachtet, reportet und über das Limitsystem implizit gesteuert.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Chancenbericht

Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken.

Darüber hinaus sehen wir Chancen für eine Steigerung unserer Ertragskraft und unseres Eigenkapitals vor allem in der konsequenten Umsetzung unseres Zukunftsplans und der damit verbundenen umfangreichen Maßnahmenbündel sowie im forcierten Transformationsprozess, durch den wir auf der Basis agiler Werte schneller, flexibler und näher für unsere Kunden agieren möchten.

Chancen wollen wir auch nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus erachten wir eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation als Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

Wir stehen unseren Kunden als verlässlicher Partner auch in herausfordernden Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

4.4. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Gemäß unseren internen Risikoberichten bewegten sich die Risiken im Jahr 2023 innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen innerhalb des strategisch festgelegten Gesamthauslimits ergaben sich zum 31.12.2023 aufgrund von Neukalibrierungen im Rahmen der weitergehenden Validierung der neuen Risikotragfähigkeitskonzeption. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 94,62 % ausgelastet.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind auf der Grundlage unserer internen Risikoberichterstattung derzeit nicht erkennbar. Die Sparkasse geht von keinen über das übliche geschäftliche Maß hinausgehenden Risiken aus.

Da unser Risikodeckungspotenzial die eingegangenen Risiken deutlich übersteigt und sich dies auf Basis unserer mittelfristigen Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Prognosebericht

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Demgegenüber werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können, als Chancen gesehen.

Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.

5.1. Rahmenbedingungen

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023:+0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bezüglich des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,55 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

5.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 und vor dem Hintergrund der beschriebenen Rahmenbedingungen rechnen wir allenfalls mit einem geringfügigen Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft.

Im Einlagengeschäft erwarten wir aufgrund des intensiv über Konditionen geführten Wettbewerbs für 2024 weitgehend konstante Bestände in Verbindung mit weiteren leichten Verschiebungen in Richtung auf das außerbilanzielle Geschäft, die zu einem weiterhin positiven Saldo aus Wertpapierkäufen und -Verkäufen führen. In Summe erwarten wir eine leicht positive Geldvermögensbildung.

Bei der Bilanzsumme rechnen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr mit einer konstanten Entwicklung.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten von lediglich geringen Wachstumspotenzialen aus.

5.3. Lage

5.3.1. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

5.3.2. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassenfinanzgruppe rechnen wir aus dem Kundenkredit- und -einlagengeschäft mit einem leicht sinkenden Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg aus. Potenziale sehen wir nach wie vor im Geschäft mit unseren Verbundpartnern.

Trotz unseres stringenten Kostenmanagements erwarten wir infolge der absehbaren Tarif- und Preissteigerungen sowie unserer zukunftsgerichteten Maßnahmen einen Anstieg des Verwaltungsaufwands. Sowohl der Personalaufwand als auch der Sachaufwand wird höher als im Jahr 2023 ausfallen.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein gegenüber dem Vorjahr reduziertes Betriebsergebnis vor Bewertung.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir insbesondere als Folge der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein insgesamt negatives Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in unserem Spezialfonds rechnen wir aufgrund der weiterhin vorhandenen Wertaufholungspotenziale mit einem per Saldo positiven Bewertungsergebnis.

Für das folgende Jahr ist eine Belastung der Gewinn- und Verlustrechnung durch das Beteiligungsergebnis nicht zu erwarten.

Bei der CIR erwarten wir für 2024 einen gegenüber dem Vorjahr höheren Wert.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel, so dass die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs-, antizyklischem Kapital- und Systemrisikopuffer) nach unserer Einschätzung auch künftig deutlich überschritten werden.

Für die Kernkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung bei konstanten Risikopositionsbeträgen.

Insbesondere bei einer länger anhaltenden konjunkturellen Abschwächung bzw. einer verzögerten konjunkturellen Erholung könnten sich weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z. B. erhöhte Kapitalanforderungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.4. Gesamtaussage

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als noch günstig.

Trotz der beschriebenen Risikofaktoren rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt mit einer Ertragslage, die eine weitere Stärkung der Eigenmittel ermöglichen sollte.

Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Remscheid, den 30.04.2024

DER VORSTAND

Wellershaus

Hardebeck

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Stadtsparkasse Remscheid

Sitz Alleestr. 76-88, 42853 Remscheid
eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal
Handelsregister-Nr. A/18481

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 16.514.923,28 20.981
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 12.554.015,55 13.200
29.068.938,83 34.181
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 86.851.916,25 122.391
b) andere Forderungen 35.521.311,95 60.106
122.373.228,20 182.497
4. Forderungen an Kunden 1.107.229.869,47 1.124.435
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 482.876.964,47 EUR (494.323)
Kommunalkredite 135.683.018,59 EUR (111.978)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 94.361.118,40 118.042
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 94.361.118,40 EUR (118.042)
bb) von anderen Emittenten 60.520.604,28 63.430
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 29.841.893,30 EUR (19.948)
154.881.722,68 181.472
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
154.881.722,68 181.472
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 139.308.311,33 133.266
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 23.064.222,51 23.099
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 17.425.000,00 14.425
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 6.892.969,19 8.637
darunter:
Treuhandkredite 6.892.969,19 EUR (8.637)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 129.123,00 131
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
129.123,00 131
12. Sachanlagen 6.670.517,54 7.231
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.027.339,65 2.266
14. Rechnungsabgrenzungsposten 164.068,70 89
Summe der Aktiva 1.608.235.311,10 1.711.729

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.276.523,91 2.178
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 88.901.752,44 108.680
91.178.276,35 110.858
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 147.641.328,22 172.214
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 29.383.579,67 45.956
177.024.907,89 218.170
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.008.893.982,80 1.123.884
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 78.612.543,31 13.408
1.087.506.526,11 1.137.292
1.264.531.434,00 1.355.462
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 19.730.687,89 32.618
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
19.730.687,89 32.618
3a. . Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 6.892.969,19 8.637
darunter:
Treuhandkredite 6.892.969,19 EUR (8.637)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.991.897,52 1.195
6. Rechnungsabgrenzungsposten 380.435,10 412
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10.116.933,00 10.251
b) Steuerrückstellungen 4.784.366,09 621
c) andere Rückstellungen 9.752.383,71 9.343
24.653.682,80 20.215
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 20.130.458,90 19.065
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 69.746.594,08 55.747
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 107.521.146,34 106.707
107.521.146,34 106.707
d) Bilanzgewinn 1.477.728,93 814
108.998.875,27 107.521
Summe der Passiva 1.608.235.311,10 1.711.729
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 51.725.127,71 62.210
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
51.725.127,71 62.210
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 28.046.674,10 51.722
28.046.674,10 51.722

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 33.650.826,65 24.163
abgesetzte negative Zinsen 399,25 EUR (338)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 2.808.813,34 1.633
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
36.459.639,99 25.796
2. Zinsaufwendungen 6.424.949,90 4.201
abgesetzte positive Zinsen 1.034,59 EUR (355)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 73,82 EUR (0)
30.034.690,09 21.595
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.641.191,11 2.097
b) Beteiligungen 740.627,89 552
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
3.381.819,00 2.649
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 15.791.167,56 15.315
6. Provisionsaufwendungen 1.489.218,04 1.724
14.301.949,52 13.592
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.367.360,69 3.701
aus der Fremdwährungsumrechnung 187,14 EUR (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 102.919,12 EUR (3)
9. (weggefallen)
50.085.819,30 41.537
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 14.491.259,30 14.120
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.762.311,92 4.981
darunter:
für Altersversorgung 1.239.694,00 EUR (2.404)
18.253.571,22 19.102
b) andere Verwaltungsaufwendungen 12.161.645,67 9.313
30.415.216,89 28.415
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 758.160,87 729
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 984.453,62 1.161
aus der Fremdwährungsumrechnung 16,52 EUR (0)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 220.235,57 EUR (385)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 8.496
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.968.998,24 0
5.968.998,24 8.496
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 1.162
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 465.167,78 0
465.167,78 1.162
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 14.000.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 10.362.153,94 1.574
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.774.664,99 660
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 109.760,02 99
8.884.425,01 760
25. Jahresüberschuss 1.477.728,93 814
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.477.728,93 814
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
1.477.728,93 814
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 1.477.728,93 814

ANHANG per 31.12.2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit, Kreditersatzgeschäft) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un- oder unterverzinslich waren.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert

Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Mit Blick auf die derzeitige konjunkturelle Lage und deren mögliche Auswirkungen auf die Kreditrisiken, haben wir aus kaufmännischer Vorsicht auf eine nach dem Ergebnis unserer Berechnung mögliche Minderung der Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,6 Mio. EUR verzichtet und den zum 31.12.2022 ermittelten höheren Betrag angesetzt.

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Von Kunden im Zusammenhang mit der vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden - wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System Simcorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.

Abweichend zum Vorjahr haben wir festverzinsliche Wertpapiere des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) mit Buchwerten von insgesamt 9,8 Mio. EUR (Vorjahr 9,8 Mio. EUR) in der Bilanz nicht unter den öffentlichen, sondern unter den anderen Emittenten ausgewiesen.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden wird die für das Gebäude geltende Nutzungsdauer zugrunde gelegt.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst. Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft und im sonstigen betrieblichen Aufwand für Rückstellungen aus dem Nichtbankgeschäft aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % sowie Rentensteigerungen von 2,5 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Für Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde für das Jahr 2024 eine pauschale Steigerung von 9 % angenommen. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 4,1 Jahre. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 1,8 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt.

Die Rückstellungen für in diesem Zusammenhang bestehende finanzielle Aufstockungsverpflichtungen, die wirtschaftlich den Charakter von Abfindungen haben, wurden zu Lasten des sonstigen betrieblichen Aufwands gebildet.

Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen

Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung haben wir einer großen Zahl von Kunden angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren.

Die bilanziellen Folgen des Urteils haben wir bereits in den Jahresabschlüssen 2021 und 2022 berücksichtigt. Im Jahr 2023 wurde die Rückstellung fortgeschrieben. Veränderungen der Rückstellung ergaben sich im Wesentlichen im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung sowie der Verjährung von Ansprüchen.

Derivate

Die Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Kreditderivate halten wir sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber im Rahmen von Kreditbaskettransaktionen. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Als Sicherungsnehmer haben wir die Sicherungswirkung des Credit Default Swaps im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen und unsere Halteabsicht bis zur Fälligkeit bei der Bewertung der gesicherten Geschäfte berücksichtigt. In der Position des Sicherungsgebers gehaltene Kreditderivate behandeln wir aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks (Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalteabsicht als gestellte Kreditsicherheit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln. Verbindlichkeitsrückstellungen für eine mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende Inanspruchnahme haben wir gebildet. Den Nominalbetrag dieser Kreditderivate haben wir - ggf. gekürzt um gebildete Rückstellungen - unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit (Bilanzvermerk) angegeben.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungszuschlag in Anlehnung an Konditionen für Pfandbriefemissionen bzw. die Emission von Inhaberschuldverschreibungen, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen.

Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Zum 31.12.2023 erfüllen alle Zinsswapgeschäfte hinsichtlich ihrer gesamten (Rest-)Laufzeit die Voraussetzungen für eine Einbeziehung in das Bankbuch. Wir haben im Jahr 2015 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bis dahin einzeln bewertete Geschäfte in das Bankbuch umzuwidmen. Bei den Buchwerten handelt es sich um Rückstellungen, die bis zum 31.12.2015 im Rahmen der imparitätischen Einzelbewertung gebildet wurden. Die Buchwerte führen wir fort, vermindert um eine gleichmäßige, erfolgswirksame Auflösung ab dem Jahr 2016 über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Währungspositionen, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 3.679,3 TEUR bzw. 3.744,0 TEUR.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 22.420,9 30.394,1

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.800,0 4.800,0

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Beträge, die bis zum 31.12 (Folgejahr) fällig werden 30.280,8 41.698,0

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 130.272,7
nicht börsennotiert 24.609,0

Die nachfolgende Darstellung dient dazu, zusätzliche Informationen zur Bilanzierung und Bewertung unseres Wertpapierbestandes zu vermitteln:

Art der Anlage: Buchwerte:
Mio. EUR
Zeitwerte:
Mio. EUR
Buchwerte: Vorjahr
Mio. EUR
Bankschuldverschreibung 30,9 30,9
davon Anlagevermögen 30,9
dv. Buchwert>Zeitwert (Anlage) 25,9 24,7
Anleihen anderer Emittenten 9,8 14,8
davon Anlagevermögen 9,8
dv. Buchwert>Zeitwert (Anlage) 9,8 9,4
Länderanleihen 87,6 93,5
davon Anlagevermögen 82,6
dv. Buchwert>Zeitwert (Anlage) 62,8 60,3
Staatsanleihen Eurozone 6,1 9,1
davon Anlagevermögen 6,1
dv. Buchwert>Zeitwert (Anlage) 3,0 3,0
Kreditbaskets 19,5 32,4
davon Anlagevermögen 19,5
dv. Buchwert>Zeitwert (Anlage) 16,2 16,2

Der Buchwert der im Anlagevermögen gehaltenen Schuldverschreibungen liegt bei 148,9 Mio. EUR.

Nicht mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet sind insgesamt Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von zusammen 117,7 Mio. EUR und beizulegenden Zeitwerten von zusammen 113,6 Mio. EUR.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Für die zum Bilanzstichtag dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere sind Dauerhaltefähigkeit und Dauerhalteabsicht weiterhin gegeben.

Im Zusammenhang mit der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir dargelegt, unter welchen Voraussetzungen wir von einer dauernden bzw. nur vorübergehenden Wertminderung ausgehen. Bei den Wertpapieren, die nicht mit dem beizulegenden (Zeit-)Wert bewertet wurden, ist nach derzeitiger Erkenntnis damit zu rechnen, dass die vertragsgemäßen Leistungen in vollem Umfang erbracht werden.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Sondervermögen im Sinne § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuches 139.308,3 133.265,7

Alleinige Anteilsinhaberin ist die Stadtsparkasse Remscheid. Die Anteilsscheine sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Die Sparkasse kann Sachauskehrung der Vermögenswerte verlangen. Eine tägliche Rückgabe der Anteile ist möglich. Ausschüttungen aus dem Fonds erfolgen grundsätzlich nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres, das nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist. Im Geschäftsjahr 2023 des Fonds betrug der ordentliche Gesamtertrag TEUR 2.948,5. Daraus erfolgte eine Ausschüttung in Höhe von TEUR 2.641,2.

Der Spezialfonds der Stadtsparkasse Remscheid besteht aus einem Masterfonds, der sich in die folgenden drei Segmentsfonds untergliedert:

31.12.2023
TEUR
Publikumsfonds-SFonds 54.466,7
Multi-Asset-Select-SFonds 48.662,3
Corporates-SFonds 36.179,3

Die Anlagerichtlinien sehen vor, dass im Segment Unternehmensanleihen (incl. Multi-Asset-Select-SFonds) in Werte mit einem Rating (Moody's) von mindestens Baa3 bzw. (Standard & Poor's) von mindestens BBB- investiert werden darf. Im Segment Publikumsfonds kann gemäß den Anlagerichtlinien auch in Investmentfonds mit High Yield Anlagen und einem niedrigeren Rating investiert werden. Die Segmentfonds "Publikumsfonds-SFonds" und "Corporates-SFonds" können Derivate sowohl zu Absicherungszwecken als auch als Investitionsersatz einsetzen.

Die Anteile an dem Investmentvermögen sind vollständig der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis Mio. EUR *
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Düsseldorf 0,9575 914,3 k. A.
(31.12.2022)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,1831 3.285,3 k. A.
(31.12.2022)
RSL Rheinische Sparkassen Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Düsseldorf 1,4518 114,5 4,6
(30.09.2022)

* Angabe nur, soweit Veröffentlichung erfolgt ist.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Bonum GmbH & Co. KG Remscheid 100 18,1 0,3
(31.12.2023) 1 (31.12.2023)
14,8 0,3
(31.12.2022) 2 (31.12.2022)

1 Zwischenbilanz zum 31.12.2023
2 Testierter Jahresabschluss

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Beim Treuhandvermögen handelt es sich um:

31.12.2023
TEUR
Forderungen an Kunden 6.893,0

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 2.030,2
Betriebs- und Geschäftsausstattung 584,1

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 7,4 10,1

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 76,1 21,1

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 66.002,8 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.390,8 2.244,3
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 129,1 129,3

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (6.893,0 TEUR).

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 137,4 174,5

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 150,0 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits)Rücklage dotiert wurde.

Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten

Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 20.130,5 TEUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,38 % und eine ursprüngliche Laufzeit von 6 bis 15 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 1.670,4 TEUR fällig.

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 277,8 TEUR angefallen.

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2023
TEUR
Credit Default Swaps 18.185,9

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie ist vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 1 - Zinserträge

In diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 61,1 TEUR enthalten, die überwiegend aus Vorfälligkeitsentschädigungen resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind enthalten:

TEUR
Erträge aus der Bewertung und Veräußerung von Geschäften mit Derivaten und strukturierten Produkten 651,5
Auflösung sonstiger Rückstellungen 332,6

Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 14. Mai 2019 haben wir gemäß Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen unbefristete Prämiensparverträge, die die höchste Prämienstufe erreicht haben, aufgrund des niedrigen Zinsniveaus gekündigt. Hieraus ergibt sich eine Auflösung der Rückstellungen für Prämiensparverträge von 2,7 TEUR, die in diesem Posten enthalten sind.

Gewinn- und Verlustrechnung 10-Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 376,5 TEUR enthalten, die aus Vorjahren resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2.899,8 TEUR und periodenfremde Erträge in Höhe von 326,8 TEUR enthalten, die aus Nachzahlungen bzw. Erstattungen für Vorjahre resultieren.

E. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) --- 5.000 29.985 --- --- ---
4. Forderungen an Kunden 22.692 85.076 305.214 661.087 31.881 ---
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere --- --- --- --- --- 30.281
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 6.637 5.739 28.328 47.011 --- ---
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 214 28.404 765 --- --- ---
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 27.288 30.977 14.905 5.180 --- ---
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen --- --- --- --- --- 3.400

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,825 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,15 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen der Positionen: Forderungen an Kunden, Sachanlagen und Rückstellungen.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte verteilen sich auf Zinsswaps.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente.

Nominalbeträge
in Mio. EUR
Beizulegende Zeitwerte 1
in Mio. EUR
nach Restlaufzeiten insgesamt
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Marktpreis Preis nach Bewertungsmethode
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps 10,0 20,0 80,0 110,0 -7,3
Summe 10,0 20,0 80,0 110,0 -7,3
Buchwerte
in Mio. EUR
Optionsprämie/ up-front-payment Rückstellung (P7)
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps 1,3
Summe 1,3

1) Negative Zeitwerte aus Sicht der Sparkasse werden mit Minus angegeben.

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswapgeschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung, die den Währungen der jeweiligen Geschäfte entsprechen.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute und die eigene Girozentrale.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Stadtsparkasse Remscheid hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden.

Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 13,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 1,1 Mio. EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 47,0 Mio. EUR.

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip).

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem RSGV und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 4,64 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 4,56 Mio. EUR eingezahlt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. EUR besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.

Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,1552 %). Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Erste Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b. a. W. ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 5,2 Mio. EUR in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 367,5
Andere Bestätigungsleistungen 44,4
Gesamtbetrag 411,9

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen bis zu fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage von vertraglich vereinbarten Erfolgsfaktoren festgelegt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2023
Vorstand Grundbetrag und Allgemeine Zulage (erfolgsunabhängig)
TEUR
Leistungszulage (erfolgsabhängig)
TEUR
Sonstige Vergütung
TEUR
Gesamtvergütung
TEUR
Wellershaus, Michael Vorsitzender 361,8 28,1 17,5 407,4
Hardebeck, Peter Mitglied 296,0 26,4 17,7 340,1
Thelen, Herbert stv. Mitglied 246,7 19,1 79,6 345,4
Summe 904,5 73,6 114,8 1.092,9

Die sonstigen Vergütungen betreffen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung der Dienstfahrzeuge und für das stellvertretende Vorstandsmitglied Herrn Thelen in Höhe von 61,7 TEUR die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen.

Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages hat Herr Michael Wellershaus Anspruch auf eine Abfindungszahlung in Höhe eines Jahresgehalts, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist.

Im Falle der regulären Beendigung der Tätigkeit hat Herr Michael Wellershaus Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch beträgt dann 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 67. Lebensjahres bei Herrn Michael Wellershaus wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Vorstand Im Jahr 2023 der Pensionsrückstellung zugeführt
TEUR
Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2023
TEUR
Wellershaus, Michael Vorsitzender 115,2 3.658,0
Summe 115,2 3.658,0

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wird ein Sitzungsgeld von 320 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von 1.500 EUR p. a.; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag und die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils den 1,5-fachen Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name EUR/TEUR Name EUR/TEUR
Lüttinger, Wolf 10,0 Edelhoff, York 4,5
Friese, Kurt-Peter 5,4 Brehmer, Ilka 3,4
Cabibi, Giuseppe 3,4 Mast-Weisz, Burkhard 9,4
Schaefer, Markus 0,5 Kohlstedt, Carola 4,4
Ueberholz, Elke 0,1 Wolf, Sven 4,5
Schöneshöfer, Manuela 2,9 Nettekoven, Jens 5,0
Neff-Wetzel, Brigitte 3,4 Heners, Ursula 3,3
van Aken, Torsten 3,4 Kase, Thomas 2,9
Hüsgen, André 0,4 Stamm, Sven 0,3
Zander, Ann-Kristin 0,3 Pohl, Thorsten Michael 3,7
Insgesamt 71,2

Gesamtbezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 280,9 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 3.698,0 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 646,1 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 5.917,2 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 139 154
Teilzeit- und Ultimokräfte 82 80
221 234
Auszubildende 14 17
Insgesamt 235 251

Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute

Die offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Sparkasse (www.stadtsparkasse-remscheid.de) unter der Rubrik "Preise und Hinweise" veröffentlicht.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Vorsitzendes Mitglied: Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds:
Burkhard Mast-Weisz Oberbürgermeister 1. Sven Wolf Mitglied des Landtages
2. Jens Nettekoven Mitglied des Landtages

Mitglieder:

Mitglieder: Stellvertreter:
York Edelhoff selbst. Architekt Ilona Kunze-Sill Fraktionsgeschäftsführerin
Thomas Kase Leiter Prüfstelle/Labor Burhan Türken (bis 18.06.2023) Fachkraft Jobcenter
Sebastian Thiel (ab 19.06.2023) Rechtsanwalt
Sven Wolf Mitglied des Landtages Heinz Jürgen Heuser Rentner
Wolf Lüttinger selbst. Architekt Philipp Wallutat Fraktionsgeschäftsführer
Ilka Brehmer Fachreferentin David Schichel Wissenschaftl. Mitarbeiter
Jens Nettekoven Mitglied des Landtages Norbert Schmitz selbst. Werbekaufmann
Kurt-Peter Friese selbst. Malermeister Bernd Quinting Rentner
Brigitte Neff-Wetzel Pensionärin Peter Lange Industriekaufmann
Thorsten Michael Pohl Betreuer pflegebedürft. Familienangehöriger André Hüsgen Fraktionsgeschäftsführer

Personalvertreter:

Mitglieder: Stellvertreter:
Carola Kohlstedt Sparkassenangest. Ursula Heners (bis 31.01.2023) Sparkassenangest.
Ann-Kristin Zander (ab 01.02.2023) Sparkassenangest.
Giuseppe Cabibi Sparkassenangest. Manuela Schöneshöfer (bis 30.04.2023) Sparkassenangest.
Christian Schmitz (ab 01.05.2023) Sparkassenangest.
Torsten van Aken Sparkassenangest. Ann-Kristin Zander (bis 31.01.2023) Sparkassenangest.
Sven Stamm (ab 01.02.2023) Sparkassenangest.
Markus Schaefer (bis 30.04.2023) Sparkassenangest. Christian Schmitz (bis 30.04.2023) Sparkassenangest.
Manuela Schöneshöfer (ab 01.05.2023) Sparkassenangest. Martin Opelt (ab 01.05.2023) Sparkassenangest.
Elke Ueberholz (bis 31.01.2023) Sparkassenangest. Sven Stamm (bis 31.01.2023) Sparkassenangest.
Ursula Heners (ab 01.02.2023) Sparkassenangest. Christoph Kruse (ab 01.02.2023) Sparkassenangest.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens Schuldverschreibungen Grundstücke und Gebäude
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand 01.01.2023 148.657.163,27 32.846.700,53
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Zugänge 14.964.400,00 29.702,78
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Abgänge 12.823.566,25 0,00
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Umbuchungen 0,00 0,00
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand 31.12.2023 150.797.997,02 32.876.403,31
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand 01.01.2023 1.927.950,00 26.296.580,99
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Abschreibungen im Geschäftsjahr 20.700,00 493.361,78
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Zuschreibungen im Geschäftsjahr 23.800,00 0,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Änderung der gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Zugängen 0,00 0,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Änderung der gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Abgängen 0,00 0,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Änderung der gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Umbuchungen 0,00 0,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand 31.12.2023 1.924.850,00 26.789.942,77
Buchwerte Stand 01.01.2023 146.729.213,27 6.550.119,54
Buchwerte Stand 31.12.2023 148.873.147,02 6.086.460,54
Entwicklung des Anlagevermögens Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Anlagewerte
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten 3.609.347,90 385.405,10
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten 112.417,85 53.687,24
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten 163.334,73 130.354,89
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten 0,00 0,00
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten 3.558.431,02 308.737,45
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen 2.928.726,90 254.152,10
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen 208.981,85 55.817,24
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen 0,00 0,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen 0,00 0,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen 163.334,73 130.354,89
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen 0,00 0,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen 2.974.374,02 179.614,45
Buchwerte 680.621,00 131.253,00
Buchwerte 584.057,00 129.123,00
Entwicklung des Anlagevermögens Beteiligungen verbundene Unternehmen
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand 01.01.2023 23.099.001,10 14.425.000,00
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Zugänge -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Abgänge -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Umbuchungen -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand 31.12.2023 -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand 01.01.2023 -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Abschreibungen im Geschäftsjahr -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Zuschreibungen im Geschäftsjahr -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Änderung der gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Zugängen -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Änderung der gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Abgängen -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Änderung der gesamten Abschreibung im Zusammenhang mit Umbuchungen -34.778,59 3.000.000,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand 31.12.2023 -34.778,59 3.000.000,00
Buchwerte Stand 01.01.2023 23.099.001,10 14.425.000,00
Buchwerte Stand 31.12.2023 23.064.222,51 17.425.000,00

Alle Werte ohne anteilige Zinsen.

Vorstand

Vorsitzender:

Michael Wellershaus

Mitglied:

Peter Hardebeck

Stellvertretendes Mitglied:

Herbert Thelen

 

Remscheid, den 28.03.2024

DER VORSTAND

Wellershaus

Hardebeck

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Stadtsparkasse Remscheid hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Remscheid besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Stadtsparkasse Remscheid definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 50.085,8.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 193.

Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 10.362,2.

Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 6.201,7. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Stadtsparkasse Remscheid hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

 

Remscheid, den 28.03.2024

DER VORSTAND

Wellershaus

Hardebeck

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtsparkasse Remscheid (im Folgenden "Sparkasse"), Remscheid

A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europa-rechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Einen aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt stellt die Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar.

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 1.107,2 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 69 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 79,8 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.

Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d.h. die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet sie für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 verwendet.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen- Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.

Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagementswaren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 2.4.2.3).

C. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

D. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317HGBund der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse;

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

E. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse oder ein verbundenes Unternehmen der Sparkasse i. S. von § 271 Abs. 2 HGB erbracht:

für die Sparkasse erbrachte Leistungen

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG i. V. m. §24 Abs. 6 SpkG NRW,

Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel,

für ein verbundenes Unternehmen der Sparkasse erbrachte Leistungen

Freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der BONUM GmbH & Co KG.

F. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jörg Theemann.

 

Düsseldorf, 16. Mai 2024

Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Theemann, Wirtschaftsprüfer

Lappe, Verbandsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand im Jahre 2023 regelmäßig über die allgemeine wirtschaftliche Lage, die geschäftliche Entwicklung und die Risikolage der Stadtsparkasse Remscheid informiert. Er hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht und in den turnusmäßigen Sitzungen die erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Der von beiden Sparkassenverbänden in Nordrhein-Westfalen vorgelegte Corporate Governance Kodex wurde vom Verwaltungsrat akzeptiert. Dieser Kodex enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG NW), Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung. Die Regelungen des Kodex wurden eingehalten und werden weiterhin als verbindlich angesehen.

Der Verwaltungsrat verfügt als Gesamtgremium über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates verfügt auch einzeln über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil, bereitet sich angemessen auf diese vor und nimmt seine Aufgaben in den Ausschüssen des Verwaltungsrates angemessen wahr.

Die Stadtsparkasse Remscheid hat angemessene personelle und finanzielle Ressourcen eingesetzt, um den Mitgliedern des Verwaltungsrates die Fortbildung zu ermöglichen, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist.

Arbeitsschwerpunkte der Ausschüsse (Hauptausschuss, Risikoausschuss und Bilanzprüfungsausschuss)

Der Hauptausschuss hat in seinen Sitzungen Angelegenheiten behandelt, die ihm gemäß § 15 Abs. 3 SpkG NW in Verbindung mit einer Geschäftsordnung vom Verwaltungsrat zur Vorbereitung von Beschlussempfehlungen für den Verwaltungsrat übertragen worden sind. Ferner hat der Hauptausschuss Beschlüsse bei bestimmten Vorstandsangelegenheiten gefasst.

Der Risikoausschuss hat in seinen Sitzungen auf der Grundlage einer Risikoberichterstattung des Vorstandes die Risikolage und die Risikotragfähigkeit der Sparkasse überwacht. Er beriet mit dem Vorstand die Grundsätze der Risikopolitik und Risikosteuerung. Die ihm nach Gesetz und Geschäftsordnung obliegenden Kreditbeschlüsse über die Zustimmung zu den Beschlüssen des Vorstandes fasste der Risikoausschuss in den turnusmäßigen Sitzungen einstimmig. Ferner erfolgte die Überwachung des Einklangs der Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Sparkasse.

Intensiv begleitete der Bilanzprüfungsausschuss den Vorstand bei der Analyse des nach HGB aufgestellten Jahresabschlusses, insbesondere bei Bewertungs- und Bilanzierungsfragen. Der Ausschuss erörterte die Ergebnisse der jährlichen Prüfung der organisatorischen Pflichten nach § 25a KWG sowie der Risikolage durch die Prüfungsstelle des RSGV, und gab gegenüber dem Verwaltungsrat Beschlussempfehlungen ab.

Die Ausschüsse haben im Geschäftsjahr 2023 die ihnen nach Gesetz und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Ausschüsse haben den Verwaltungsrat regelmäßig zu den auf die Ausschusssitzung folgenden Verwaltungsratssitzungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit informiert.

Prüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses 2023

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 geprüft. Mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert die Prüfungsstelle, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelndes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Sparkasse zutreffend darstellen.

Den vom Vorstand vorgelegten HGB-Jahresabschluss 2023 stellte der Verwaltungsrat in der Schlussbesprechung über die Jahresabschlussprüfung am 26. Juni 2024 gemäß §15 Abs. 2 d) SpkG NW mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 1.477.728,93 Euro fest und billigte den Lagebericht.

Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt der Rat der Stadt Remscheid als Trägerin der Sparkasse. Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bilanzgewinn nach § 25 Abs. 1 c) SpkG NW von 1.477.728,93 Euro in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

Der Verwaltungsrat hat beim Rat der Stadt Remscheid beantragt, den Organen der Stadtsparkasse Remscheid gemäß § 8 Abs. 2 f SpkG NW Entlastung zu erteilen.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse für die im Jahre 2023 geleistete, engagierte und erfolgreiche Arbeit.

 

Remscheid, den 26. Juni 2024

Der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates

Sven Wolf, MdL

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

12 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.