OTEC Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Wilhelm Dr. Holtkötter seit 10.10.2023 | Prokura |
Achim Dr. Schuhen seit 14.12.2007 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INTERSERO GmbHWallufJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Intersero GmbH, WallufI. Geschäftsmodell des Unternehmens Gegenstand der Geschäftsaktivitäten der Intersero GmbH ist die Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln aus Blutplasma. Die Arzneimittel werden an Großhändler, Offizin-Apotheken und Krankenhausapotheken in Deutschland geliefert. Die von der Gesellschaft angebotenen Produkte werden insbesondere in den Marktsegmenten Immunologie, Hämophilie und Intensivmedizin eingesetzt. Neben der Nachfrage nach den Produkten sind auch gesetzgeberische Einflussfaktoren regelmäßig verantwortlich für den Geschäftsverlauf. Der Markt der Blutplasma-Derivate unterliegt hohen regulatorischen Ansprüchen. Die Zulassung sowie die Überwachung der Sicherheit und die Chargenfreigabe dieser Arzneimittel erfolgt durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Die Überwachung der "Guten Herstellungspraxis" der Intersero GmbH erfolgt darüber hinaus durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Weiterhin werden die wirtschaftlichen Geschäfts- und Rahmenbedingungen maßgeblich von gesundheitspolitischen Entscheidungen beeinflusst. Die Reglementierungen des Gesundheitssektors werden aufgrund politischer Maßnahmen voraussichtlich weiter zunehmen. Hierzu gehören insbesondere: - Ein Preismoratorium, das seit 2020 auch für Faktor VIII-Produkte gilt, ist bis zum Ende 2026 befristet. Preiserhöhungen sind damit vom Gesetzgeber ausgeschlossen. - Der Hersteller ist verpflichtet, nach § 130a Abs. 1 SGB V einen Rabatt von 7 % des Herstellerabgabepreises pro verordneter Packung an die Krankenkassen abzuführen ("gesetzlicher Herstellerrabatt"). Diese Regelung ist nicht befristet. Der Herstellerrabatt wurde für das Jahr 2023 von 7 auf 12 % erhöht. Er gilt für Arzneimittel, die keiner Festbetragsregelung unterliegen. - Seit dem 1.9.2020 wurden von Intersero mit fast allen Krankenkassen sogenannte "freiwillige Rabattverträge" nach § 130a Abs. 8 SGB V vereinbart. Damit wird die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen sichergestellt und der Austausch durch andere Faktor VIII-Präparate in der Apotheke ausgeschlossen. Diese Rabatte sind öffentlich nicht einsehbar, belasten die Gesellschaft allerdings erheblich. - Die Festsetzung des Festbetrags für plasmatische Faktor VIII-Präparate zum 1.10.2023 führt zu einer Senkung der Abgabepreise unseres Faktor VIII-Präparats. Im Bereich Hämophilie wurden in den letzten Jahren mehrere Präparate von Wettbewerbern eingeführt, die einen Wettbewerbsvorteil in Form einer zum Teil deutlich verlängerten Halbwertszeit haben, welche dem Patienten größere Abstände bei den regelmäßigen Infusionen ermöglichen. Zusammen mit dem Präparat Hemlibra der Firma Roche, welches subkutan und in deutlich längeren Abständen als unser Präparat gespritzt wird, hat dies zu einem signifikanten Druck auf den Marktanteil der Intersero geführt. Die Gesellschaft ist ein gewinnorientiertes Unternehmen. Der Erfolg der Gesellschaft wird anhand des Rohergebnisses sowie operativen Betriebsaufwendungen (Personalaufwendungen, planmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens und sonstige betrieblichen Aufwendungen) und dem Ergebnis vor Steuern gemessen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Markt der Plasmapräparate und rekombinant hergestellten Gerinnungsfaktoren ist ein Oligopol mit einer vergleichsweise kleinen Anzahl von Unternehmen, die alle auch weltweit im Wettbewerb stehen. Die Arzneimittel sind ausnahmslos Originalpräparate. Einen generischen Markt gibt es nicht. Einige Präparate werden als Reimporte angeboten, ihr Marktanteil ist gering. Die Intersero GmbH ist in allen Marktsegmenten (Immunologie, Hämophilie und Intensivmedizin) als Zulassungsinhaber oder als Großhändler vertreten. 2. Geschäftsverlauf Insgesamt konnte das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich gestaltet werden, da die Gesellschaft über eine qualitativ hochwertige Produktpalette und langfristige Kundenbeziehungen verfügt. Unsere Gesellschaft nahm auch im Geschäftsjahr 2023 ihre soziale Verantwortung wahr und unterstützte bzw. förderte Vorhaben, die zielgerichtet und nachhaltig karitative und gesellschaftliche Schwerpunkte zum Inhalt hatten. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresüberschuss erreicht im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt TEUR 1.042 (Vorjahr TEUR 2.953). Die operativen Kosten (definiert als Summe aus Personalaufwand, Abschreibungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie Zinsaufwand) der Gesellschaft liegen - ohne Berücksichtigung des Materialaufwandes - mit rd. TEUR 7.725 (Vorjahr TEUR 7.552) auf +2% leicht über Vorjahresniveau. Das Steuerergebnis hat sich im Einklang mit dem sinkenden Betriebsergebnis verringert. Den Vermögensgegenständen der Gesellschaft stehen, neben dem Eigenkapital, nur kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber. Das Anlagevermögen der Gesellschaft wird grundsätzlich gekauft. Die Investitionen des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen Ersatzinvestitionen. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Bestand an Waren um TEUR 1.273. Die Gesellschaft hat keine Bankverbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote beträgt 67 % (Vorjahr 67 %). Die Finanzierung erfolgt durch die Gesellschafter. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist positiv, aber gegenüber dem Vorjahr gesunken, da neben dem Anstieg des Warenbestands und der sonstigen Vermögensgenstände gleichzeitig kurzfristige Verbindlichkeiten abgebaut wurden. Die Unternehmensleitung schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes insgesamt als befriedigend ein, die Ertragslage ist bedingt durch gesetzliche Rahmenbedingungen und verstärkten Wettbewerb sehr stark geschwächt. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf dem Ergebnis vor Steuern. Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Rohergebnis sowie das Ergebnis vor Steuern heran. Das Rohergebnis sank um TEUR 2.392 auf TEUR 9.020, das Ergebnis vor Steuern verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 65% auf nunmehr TEUR 1.444. Die Vorjahreserwartungen hinsichtlich der beschriebenen Kernkennzahlen wurden für das Geschäftsjahr 2023 erfüllt. 5. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als befriedigend ein, die Ergebnisentwicklung ist auskömmlich. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und das Warenlager gedeckt. III. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten. IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 6. Prognosebericht Im Geschäftsjahr 2024 wird der durchschnittliche Verkaufserlös je Produkt stabil bleiben, Ein Wachstum wird 2024 nicht geplant, wir rechnen weiterhin mit einer positiven Umsatzrentabilität. Zusammengefasst rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einer Verringerung der Absatzmenge. Das Ergebnis vor Steuern und das Rohergebnis werden sich auf niedrigerem Niveau als im Geschäftsjahr 2023 bewegen. Die Geschäftsführung beurteilt die Geschäftsentwicklung zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Lageberichtes negativ. 7. Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft ist mit Marktrisiken konfrontiert. Das Hauptrisiko bei der Herstellung und im Vertrieb von Plasmaprodukten liegt nach wie vor in der Qualität des Rohstoffs Plasma und in der Qualitätssicherung bei der Fertigung. Das Risiko der Übertragung humaner Viren bzw. infektiöser Prionen ist aufgrund langjähriger Erfahrungen und präventiver Produktionsmaßnahmen als äußerst gering zu erachten. Haftungsrisiken durch eventuelle Schadensfälle sind durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Die Reglementierungen des Gesundheitssektors werden aufgrund politischer Maßnahmen voraussichtlich weiter zunehmen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit neue gesetzliche Regelungen die Marktgegebenheiten für die Gesellschaft weiter beeinflussen. Für Spezialpharmazeutika aus Humanplasma existieren - wie die Vergangenheit gezeigt hat - latente Risiken, die oftmals erst durch weiteren medizinischen Fortschritt erkannt bzw. bewertet werden können. Für die Gerinnungspräparate aus Plasma bleibt, im Verhältnis zu den gentechnologischen Produkten, weiterhin ein Potential für die Zukunft. Das Berichtssystem der Gesellschaft stellt monatlich Kennzahlen bereit, anhand derer Abweichungen zur Planung analysiert werden und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Insgesamt gibt es weder aus finanzwirtschaftlicher Sicht noch im Absatz- oder operationalen Bereich Risiken, die für sich allein oder kumuliert eine Gefährdung des Fortbestands der Gesellschaft bedeuten.
Walluf, im November 2024 Gez. Dr. Achim Schuhen, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Intersero GmbH hat Ihren Sitz Walluf. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 17857 eingetragen. Die Intersero GmbH ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertung- und Ausweismethoden 1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 0,5% - 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Archivierungskosten wurden eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung vertraglicher Rückbauverpflichtungen aus Mietverhältnissen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellung wurde die Restmietdauer zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel befindet sich auf Seite 7. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Es handelt sich im Wesentlichen um Geld in Transit (TEUR 310). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt EUR 51.150,00. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rabatte (TEUR 2.708; VJ: TEUR 2.805), Rückstellung für Urlaub (TEUR 47; VJ: TEUR 41), Rückstellungen für Jahresabschlusserstellung und -Prüfung (TEUR 21; VJ: TEUR 21), Archivierungsrückstellungen (TEUR 24; VJ: TEUR 24), Rückstellung, sowie Rückbauverpflichtungen (TEUR 8; VJ: TEUR 8). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz (TEUR 21, Vj: TEUR 9) und Verrechneten Sachbezügen (TEUR 44; VJ: TEUR 46). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Herstellerrabatte (TEUR 4.034; VJ: TEUR 3.668), Aufwendungen für Versicherungen (TEUR 68; VJ: TEUR 88), Werbe- und Reisekosten (TEUR 92; VJ: TEUR 86), Raumkosten (TEUR 82; VJ: TEUR 71), Kosten der Warenabgabe (TEUR 70; VJ: TEUR 66) sowie Fahrzeugkosten (TEUR 52; VJ: TEUR 45). Wesentliche periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten im Umfang von TEUR 397 (VJ: TEUR 1.152) den Jahresüberschuss. V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 6 Mitarbeiter beschäftigt (ohne Geschäftsführung). Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: • Dr. Heinrich Holtkötter, Dipl.-Biologe, Wiesbaden (als Geschäftsführer abberufen mit Eintrag im Handelsregister vom 10.10.2023) • Dr. Achim Schuhen, Dipl.-Biologe, Wiesbaden Da nur zwei Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhalten wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Miet- und Leasingverträge betreffen das Verwaltungsgebäude und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen (Drucker). In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen.
Walluf, 4. November 2024 Intersero GmbH Dr. Achim Schuhen, Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Intersero GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Intersero GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Intersero GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wiesbaden, 4. November 2024 Bouffier
Kaiser GmbH
Andreas Bausch, Wirtschaftsprüfer |
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