Bernhard Kemper Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 120650
Vorher
GOB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eingetragen
6.7.2009
Branche
Erbringung sonstiger juristischer DienstleistungenRechtsanwaltskanzleien und NotariatePatentanwaltskanzleien
Gegenstand
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, dies insbesondere auch im grenzüberschreitenden Verkehr.

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Kemper
seit 6.7.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bernhard Kemper
Berlin
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bernhard Kemper Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

(vormals: GOB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 5.340,33 6.689,92
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   3.305,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.340,33 3.384,06
B. Rechnungsabgrenzungsposten 1.170,37 1.382,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.510,70 8.072,91

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 2.977,07 6.283,02
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 7.000,00 7.000,00
2. eingefordertes Kapital 18.000,00 18.000,00
II. Verlustvortrag 11.716,98 6.870,42
III. Jahresfehlbetrag 3.305,95 4.846,56
B. Rückstellungen 591,76 550,00
C. Verbindlichkeiten 2.941,87 1.239,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.510,70 8.072,91

Anhang zum 31.12.2012



 

Unternehmen:              Bernhard Kemper Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer:          RA Bernhard Kemper
Geschäftssitz:              Ehrenbergstr. 23, 14195 Berlin
HRB:  AG Charlottenburg 120650 B
FA Kö III                      St.Nr. 29/007/08174

 
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes angewendet. Anlagevermögen ist nicht vorhanden.

Das Umlaufvermögen wurde nach den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften bewertet (Einheitsbilanz).

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückforderungswert angesetzt. Rückstellungen beziehen sich nur auf im Folgejahr zu erwartende Verpflichtungen.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den §§ 266 ff. HGB.
Die Ermittlung des Jahresüberschusses erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze der Bewertung angewendet:
Die Forderungen wurden mit Ihrem Nennwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es wurden keine Abzinsungen vorgenommen.

In der Bilanz sind keine Verbindlichkeiten ausgewiesen, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Zum Bilanzstichtag beträgt der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten 0,00 Euro.
Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, die bis zum Tag der Abschlusserstellung erkennbar waren.

Sonstige Rückstellungen sind die zu erwartenden Verbindlichkeiten für die GEZ.
Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist, bestehen nicht.
Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Erzeugnissen und der für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden ist wegen der Geschäftsgröße nicht erforderlich.


Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis wegen des Jahresfehlbetrags und der Verlustvorträge nicht.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug Null.
Einziges Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist Rechtsanwalt Bernhard Kemper. Vergütungen oder sonstige Vorteile wurden nicht gewährt.

Es besteht kein Aufsichtsrat oder Beirat.
Beteiligungen bestehen nicht. Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter eines anderen Unternehmens.

Die Gesellschaft ist nicht Teil eines Konzerns oder ähnlichen Verbunds von Unternehmen.
Ein Abschlussprüfer wurde nicht bestellt.

 

Bernhard Kemper, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.8.2013.

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