MediCue
GmbH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
92,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.643,01 |
24.310,97 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
33.793,89 |
36.399,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.436,90 |
60.802,03 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.331,65 |
3.775,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.105,25 |
57.027,03 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
44.266,86 |
43.826,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59.105,25 |
57.027,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.436,90 |
60.802,03 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang 2016 der MediCue GmbH, Rastatt
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der MediCue GmbH, Rastatt,
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach §§ 266 und 275 HGB
sowie den hierzu ergangenen Nebenvorschriften. Im
Übrigen wurde vom gesetzlich vorgegebenen
Gliederungsschema nicht abgewichen.
Bei der Bewertung wurden die Vorschriften der
§§ 252 ff. HGB zugrunde gelegt. Danach wurden die
Wertansätze zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
vorgenommen, soweit nicht ein niedrigerer Wertansatz nach
Handels- oder Steuerrecht geboten war.
Die Posten des Anlagevermögens werden soweit
abnutzbar um die planmäßige Abschreibung nach
der linearen bzw. degressiven Methode vermindert.
Die Gliederung des Anlagevermögens zum
31.12.2016 erfolgte gemäß § 268 Abs. 2
HGB.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken waren
nicht vorhanden.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die gebildeten Rückstellungen tragen allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung und wurden nach dem zu erwartenden Aufwand
bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs.
2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Forderungen, Bankguthaben und Bankverbindlichkeiten
in fremder Währung bestanden im Geschäftsjahr und
zum Abschlusszeitpunkt nicht.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Das Kapital ist in Höhe von
€ 12.782,30 eingezahlt.
3.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Abschreibungen
ergeben sich aus dem beigefügten Anlagespiegel.
Die
Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rech-
nung vorzutragen.
Angaben
gemäß § 285 Nr. 9a HGB unterbleiben, da
sich ansonsten anhand
dieser Angaben die
Bezüge der Geschäftsführung feststellen
lassen.
Rastatt, den 30.06.2017
gez. Olaf Reuthebuch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2017 festgestellt.
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