Golla
GmbH
Zwickau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
35,41 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
35,41 |
| B.
Anlagevermögen |
25.021,01 |
27.643,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
869,00 |
371,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.152,01 |
27.272,01 |
| C.
Umlaufvermögen |
96.800,60 |
91.887,80 |
| I.
Vorräte |
2.502,65 |
2.492,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.071,99 |
27.872,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.225,96 |
61.521,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
121.821,61 |
119.566,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
84.382,55 |
88.271,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
51.129,19 |
51.129,19 |
| III.
Gewinnvortrag |
11.542,23 |
20.138,33 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.888,87 |
8.596,10 |
| B.
Rückstellungen |
7.740,62 |
9.468,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.698,44 |
21.826,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.698,44 |
21.826,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
121.821,61 |
119.566,22 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Auf die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz
wurde verzichtet.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet.
Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre
unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüterdes Jahres
2009 mit einem Wert zwischen 150 € und 1.000
€ wurden in einem Sammelposten zusammengefasst und
über 5 Jahre abgeschrieben.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften: In den Abschreibungen
sind Sonderabschreibungen für das Anlagevermögen
nach den steuerlichen Vorschriften gemäß §
7g EStG enthalten.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt
III.
Angaben zur Bilanz
III.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt € 0,00
(Vorjahr € 0,00 )
Die Forderungen beinhalten solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (Vorjahr
€ 0,00 ).
Die Sonstigen Vermögegengegenstände
beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 12.265,28 (Vorjahr € 14.797,64).
III.2
Eigenkapital/ Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von € -3.888,87 sowie den Gewinnvortrag in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
III.3
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
zum
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
31.12.2010
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
2,2
|
2,2
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
14,6
|
14,6
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
12,9
|
12,9
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
29,7
|
29,7
|
0,0
|
0,0
|
III.4
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Im Berichtsjahr bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert
durch Herrn Andreas Golla , Malermeister.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zwickau, den 30. Januar 2012
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Golla GmbH
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2012 festgestellt.
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