Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 43497
Eingetragen
3.10.1986
Branche
BeteiligungsgesellschaftenEinzelhandel mit Brillen und KontaktlinsenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Betrieb eines Augenoptik- und Kontaktlinsengeschäftes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Ludwig Müller
seit 20.11.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ludwig Müller
Neunkirchen
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optik Müller GmbH

Ottweiler

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012

Bilanz zum 30.06.12

AKTIVSEITE    
2012 2011
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen 27.010,00 1.742,00
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte 23.567,08 26.550,91
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 309.495,99 339.413,35
davon mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.612,89 5.044,86
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.518,32 3.626,47
    368.204,28 376.377,59
PASSIVSEITE    
2012 2011
EIGENKAPITAL 97.979,88 96.238,06
RÜCKSTELLUNGEN 247.422,51 266.136,96
VERBINDLICHKEITEN 22.801,89 14.002,57
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 22.801,89 14.002,57
davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 0,00
davon aus Steuern 2.646,07 3.574,71
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.240,00 3.400,00
  368.204,28 376.377,59

Anhang zum Geschäftsjahr 2011 / 2012

Gliederung des Anhangs:

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bilanzierungsmethoden

Bewertungsmethoden

Angaben zu Bilanzposten

Sonstige Angaben

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 / 275 HGB. l Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. l In der Bilanz und G.u.V. ist unter jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Im Jahresabschluss sind mit Ausnahme der iRd BilMoG zwingend vorgeschriebenen Saldierungen (Pensionsrückstellung / Rückdeckung) weder die Posten der Aktivseite mit den Posten der Passivseite, noch die Aufwendungen mit den Erträgen verrechnet worden. 

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Beim Anlagevermögen wurde vom Beibehaltungswahlrecht Gebrauch gemacht. 

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten" und sind als "davon" - Vermerk in der Bilanz gesondert dargestellt.

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach Fälligkeit erfolgt ebenfalls als "davon" - Vermerk zu den einzelnen Posten.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.  l Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bilanzierungsmethoden l Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.

HGB gebildet worden. Die Auflösung von Rückstellungen betrifft nicht in Anspruch genommene Teile, der Verbrauch betrifft die bestimmungsgemäße Verwendung.

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestehen über das branchenübliche Maß hinaus am Bilanzstichtag nicht. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Für steuerrechtliche Zwecke erfolgt eine Umrechnung iRv § 60 Abs.2 S.1 EStDV. l Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung ist das Prinzip des "going concern" unterstellt. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-Stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. l Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden, insoweit auf das BilMoG keine andere Bewertung vorgeschrieben war. (vgl. o.g.) Angaben zu Bilanzposten

Sachanlagen

wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige  Abschreibungen angesetzt.

Abschreibungenwurden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen p.r.t. vorgenommen. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter unter 410 € werden im Jahr des Zuganges sofort abgeschrieben. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter unter 150 € wurden im Jahr des Zuganges in voller Höhe als Aufwand verbucht.

Finanzanlagenwurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.

Vorräte

wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren Wertberichtigungen nicht erforderlich.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

betrifft vorausbezahlte Versicherungsbeiträge.

RÜCKSTELLUNGEN

wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe gebildet.

Rückstellungen für Pensionen

wurden zum Erfüllungsbetrag gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nach der PUC Methode  berechnet. 

VERBINDLICHKEITEN

wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren iw aus den zum Bilanzstichtag noch ausstehendenbetrieblichen Steuern.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 5 Arbeitnehmer;davon: 1 Geschäftsführer, 1 Angestellte und 3 Aushilfen. l Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine wesentlichen Beteiligungen.

AnteilseignerHerr Ludwig Müller hält seit 1992 100% der Anteile. 

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaftendie Gesellschaft haftet nicht für andere Gesellschaften.

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführungsorgane werden nicht angegeben. Auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird verwiesen.

GeschäftsführungsorganeAußer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Ludwig Müller geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus  vorliegendem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Ottweiler, den 28.05.2013Ludwig Müller (Geschäftsführer)

Bestätigungsvermerk

Auftragsgemäß erteile ich dem vorstehenden Jahresabschluss  der Firma

Optik Müller GmbH

66564 Ottweiler, Wilhelm-Heinrich-Str. 39

folgende B E S C H E I N I G U N G Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anhang - der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.06.2011 bis 30.06.2012 unter Beachtung der deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.  Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher, die mir darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.  Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlagen der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgabe zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen ich nicht mitgewirkt habe, habe ich Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind mir keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von mir erstellten Jahresabschlusses sprechen.

Ottweiler, den 27.05.2013

Dipl.-Kfm. Jürgen Dörr  

Steuerberater

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