MaiRo Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Schulz seit 1.2.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kempen Verlags GmbHMülheim-KärlichJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Kempen Verlag GmbHI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 I HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung der Vorschrift des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 II HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII Abs. 2 EGHGB nicht angepasst. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 IHGB wurden in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die im Anlagevermögen befindlichen Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen. Die angeschafften Sachanlagen werden nach der degressiven Methode abgeschrieben. Die Schätzung der betrieblichen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände richtet sich weitgehend nach den steuerlichen AfA-Tabellen und/oder in Einzelfällen nach den betriebsindividuellen Erfahrungssätzen, wobei jeweils die steuerlich höchstzulässige Abschreibung zum Ansatz gelangt. Bei Vermögensgegenständen die im Laufe eines Jahres angeschafft werden, wird nur der Teil der Jahresabschreibungen angesetzt, der auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung des Vermögensgegenstandes und dem Ende des Geschäftsjahres entfällt (pro rata temporis). In Fällen degressiver Abschreibung findet der Übergang zur linearen Abschreibung statt, sobald letztere zu einer höheren Abschreibung führt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern der Ansatz eines niedrigeren Wertes geboten erscheint. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 150 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben wobei die Fiktion des gleichzeitigen Abgangs des Anlagegutes unterstellt wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden jährlich als Sammelposten aktiviert und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken sowie dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch angemessene Einzel- und Pauschalabschreibungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz In den sonstigen Vermögensgegenständen ist das abgezinste Körperschaftsteuerguthaben enthalten. Dieses Guthaben wird ratierlich bis zum 30.09.2017 zurückgezahlt. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind somit Forderungen mit einer Restlaufzeit von a) über 5 Jahren in Höhe von 8.469 T€ b) über 1. und unter 5 Jahren in Höhe von 19.811 T€ enthalten. Alle übrigen Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 27.500 €. V. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Herrn Markus Schulz, Verlagskaufmann Mülheim-Kärlich, den 06. April 2011 Markus Schulz Geschäftsführer Sonstiger BerichtsteilSONSTIGE ANGABEN Feststellung des Jahresabschlusses - Die Gesellschafter haben am 17. August 2011 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 einstimmig genehmigt. |
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