BALANCE RE AGLiquidiert

50670 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 100334
Vorher
BALANCE AG
Eingetragen
8.1.2020
Branche
RückversicherungenMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Gegenstand
das Betreiben von Lebensrückversicherungsgeschäft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Gauer
seit 11.4.2023
Vorstandsmitglied
Frédéric Puzenat
seit 26.2.2021
Vorstandsmitglied
Lucian Rautu
seit 8.1.2020
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BALANCE RE AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

1. Lagebericht

1.1. Geschäftstätigkeit

BALANCE RE AG (im Folgenden auch "Balance Re" oder die "Gesellschaft" genannt) ist eine Gesellschaft, die sich zu 100 % im Besitz der BalRe Technologies Ltd, London, Vereinigtes Königreich, befindet. Im zweiten Halbjahr 2021 erhielt Balance Re von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis für die Lebensrückversicherung. In der Folge hat Balance Re damit begonnen, ein neues Rückversicherungsangebot auf dem deutschen Markt anzubieten, das Lebensversicherungsunternehmen bei der Optimierung ihres Kapitalmanagements auf der Grundlage eines einzigartigen technologischen Asset-Liability-Management-Ansatzes unterstützt.

Die Aktivitäten im Jahr 2022 konzentrierten sich auf das Marketing, die Gestaltung der Underwriting-Prozesse und den Aufbau der Geschäftsorganisation.

1.2. Marktumgebung

Das wirtschaftliche Umfeld im Jahr 2022 hat sich signifikant verändert nach dem schwierigen Zeitraum der Covid-19-Epidemie. Zwei Ereignisse, die seit langer Zeit in Europa vergessen waren, sind im Jahr 2022 eingetreten:

Die russische Invasion der Ukraine brachte Krieg zurück nach Europa

Die Inflationsrate stieg auf einen zweistelligen Prozentbereich als Folge des Rohstoffmangels und reduzierter Industrieproduktion nach den Covid-19 Jahren sowie den explodierenden Gas- und Ölpreisen aufgrund des Krieges in der Ukraine

Vor dem Hintergrund eines inflationären Umfelds haben die entwickelten Staaten ihre Wirtschaftspolitik der Corona-Jahre aufgeben und Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Inflation auf die Haushalte einzudämmen.

Parallel haben die meisten Zentralbanken, inklusive der Europäischen Zentralbank (ECB) als Antwort auf die Inflation mehrere Zinsanhebungen im Laufe des Jahres vorgenommen. Im Ergebnis hat die ECB die Leitzinsen viermal im Jahr 2022 angehoben, in Summe um 250 Basispunkte. Dies führte dazu, dass die Renditen von Staatsanleihen zurück in den positiven Bereich kamen. Im Jahr 2022 stieg die Rendite einer 10-jährige Bundesanleihe von -0,10% auf 2,50%, nachdem sie im Jahr 2021 zwischen -0,10% und -0,50% lag.

Trotz der beschriebenen Maßnahmen erreichte die Inflation in der Eurozone 10% im Jahr 2022 und 7,9% in Deutschland. Nach dem Anstieg des Bruttosozialprodukts um 5,3% im Jahr 2021, wird erwartet, dass sich das Bruttosozialprodukt zum Jahresende 2022 in der Eurozone um 3,5% erhöht und um 1,9% in Deutschland.

1.3. Geschäftsentwicklung

Im Geschäftsjahr 2022 wurden von Balance Re noch keine Rückversicherungsverträge gezeichnet. Die Geschäftstätigkeit bestand im Wesentlichen in der Weiterentwicklung der Rückversicherungsorganisation und den entsprechenden Vertriebsaktivitäten.

Das versicherungstechnische Nettoergebnis beträgt TEUR -1,374 (Vj. TEUR -424) und wird ausschließlich durch die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb bestimmt. Nach Erhalt der Lizenz für das Rückversicherungsgeschäft im Jahr 2021 fielen zur Fortentwicklung des Geschäfts und zum Eintritt in den Markt entsprechend steigende Personal- und IT-Aufwendungen an. Der sonstige Aufwand berücksichtigt alle nicht versicherungstechnische Aufwendungen des Unternehmens. Im letzten Jahr wurden alle Aufwendungen, die bis zur Erteilung der Lizenz entstanden sind, dem sonstigen Aufwand zugeordnet. Daher sind die sonstigen Aufwendungen im Jahr 2022 mit TEUR 255 deutlich tiefer als im Vorjahr (TEUR 674).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weist für 2022 einen Verlust von TEUR -1.628 aus (Vorjahr TEUR -1.098). Die Vermögens- und Finanzlage ist geordnet und im Wesentlichen durch Bankguthaben und Inhaberschuldverschreibungen geprägt. Die gesamten Aktiva sind von TEUR 6.234 zum Jahresende 2021 auf TEUR 5.496 zum Jahresende 2022 gesunken aufgrund von Ausgaben für Gehälter und Rechnungen. Dies wurde zu Teilen kompensiert durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 900 durch den Gesellschafter. Mit den vorhandenen Aktiva ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft jederzeit sichergestellt.

1.4. Organisation

Zum 31. Dezember 2022 besteht der Vorstand der Gesellschaft aus drei Mitgliedern:

Lucian Rautu, Vorstandsvorsitzender und verantwortlich für Produktmanagement, Finanzen, Betrieb und IT

Bernd Heistermann, zuständig für Marketing, Kapitalanlage und Personal

Frederic Puzenat, Chief Risk Officer, Aktuariat und Compliance

Herr Bernd Heistermann ist am 28. Februar 2023 in den Ruhestand eingetreten und wird in seinem Vorstandsmandat ersetzt durch Herrn Michel Gauer, zuletzt Generalbevollmächtigter des Unternehmens.

Der Vorstand wird in den Bereichen Finanzen und Operations von dem Generalbevollmächtigten Martin Liebich unterstützt.

Neben der Geschäftsleitung beschäftigt Balance Re zum Jahresende 2022 vier Mitarbeiter. Die Gesellschaft hat Funktionen wie IT-Technologie, Buchhaltung, Innenrevision und Compliance teilweise oder vollständig ausgelagert. Die IT-Dienstleistungen werden von der BalRe Technologies Ltd erbracht, die auch alleinige Aktionärin ist. Balance Re hat mit allen Dienstleistern Dienstleistungsverträge mit Weisungs- und Kontrollrechten abgeschlossen.

1.5. Risikomanagement

Als Anbieter von Rückversicherungslösungen für den Lebensversicherungssektor betrachtet Balance Re das Risikomanagement als eine seiner Kernkompetenzen. In der Praxis fördert das Unternehmen eine starke Risikomanagement-Kultur, die durch eine ausgeprägte Risiko-Governance-Struktur unterstützt wird. Als solches ist das Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse.

Das Risikomanagement ist in den Solvency-II-Anforderungen verankert:

Allgemeine Informationen über das Governance-System

Risikomanagementsystem

Hauptrisiken

1.5.1. Allgemeine Informationen über das Governance-System

Balance Re verfügt über ein wirksames Governance-System, das eine solide und umsichtige Führung ihrer Geschäfte gewährleistet. Die wichtigsten Elemente des Governance-Systems sind der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Schlüsselfunktionen.

1.5.2. Risikomanagementsystem

Ein Schlüsselelement des Risikomanagements von Balance Re ist die Integration von Risikoüberlegungen und Kapitalanforderungen in die Management- und Entscheidungsprozesse. Dabei werden die verschiedenen Risiken Risikokategorien zugeordnet und anschließend Risikokapital allokiert.

Das Risikomanagement-Rahmenwerk der Gesellschaft besteht aus Strategien, Richtlinien, Instrumenten, Prozessen, Berichtsverfahren und Governance-Regelungen, die notwendig sind, um Risiken, denen Balance Re ausgesetzt ist oder sein könnte, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen, zu melden und zu steuern.

Der Risikomanagement-Rahmen ("Rahmen") stellt sicher, dass alle wesentlichen Risiken identifiziert, gemessen, überwacht, durch Reaktions- und Kontrollmaßnahmen gesteuert und gemeldet werden. Um diese Ziele zu erreichen, sind die folgenden Prozesse Teil des Rahmenwerks von Balance Re: Sobald die Risiken identifiziert (Risikoidentifizierungsprozess), angemessen bewertet und gemessen wurden (Risikobewertungs- und -messungsprozess), werden sie aus einer qualitativen (Risikostrategie) und quantitativen Perspektive (Geschäfts- und Kapitalplanung) ganzheitlich erfasst. Außerdem werden sie als integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit kontinuierlich verwaltet (Risikomanagement), während sie von den Eigentümern der Geschäftsaktivitäten und dem Risikomanagement gemeldet (Risikoberichterstattung) und kontrolliert werden (Internes Kontrollsystem).

1.5.2.1. Risikoidentifikation

Der Prozess der Risikoidentifizierung ist eine regelmäßige Analyse aller wesentlichen, quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken, die eine wesentliche Bedrohung für die finanziellen Ergebnisse, die operative Marktfähigkeit oder die Erreichung der wichtigsten strategischen Ziele von Balance Re darstellen könnten. Dieser Prozess ist eine Komponente des "Own Risk and Solvency Assessments", (ORSA-Prozess), die in der Solvency-II-Verordnung vorgeschrieben ist.

1.5.2.2. Risikobewertung und -messung

Der Prozess der Risikobewertung und -messung quantifiziert die Auswirkungen jedes wesentlichen Risikos auf die Finanzergebnisse und die Solvenzposition von Balance Re. Dieser Prozess ist ein wesentlicher Bestandteil von Solvency II, baut auf der Standardformel auf, die von Balance Re zur Meldung ihrer Kapitalanforderungen verwendet wird, und wird unter anderem im ORSA gemeldet. Es wird für jeden Prozess verwendet, bei dem eine Messung von Risiken erforderlich ist.

Bei der Risikomessung muss nachgewiesen werden, dass das Modell und die verwendeten Annahmen robust sind, dass sie in angemessener Weise in Frage gestellt wurden und dass die Ergebnisse von Stresstests berücksichtigt wurden.

1.5.2.3. Risiko-Strategie

Das Ziel des Risikostrategie-Prozesses ist es, die Risikopräferenzen von Balance Re im Einklang mit ihrer Geschäftsstrategie zu formulieren. Die Beschreibung der Risikopräferenzen von Balance Re gibt Aufschluss darüber, wie sich das Gesamtrisikoprofil über den Geschäftsplanungshorizont entwickeln soll. Balance Re unterscheidet zwischen den folgenden drei Kategorien von Risikopräferenzen: risikosuchend, risikobegrenzend und risikovermeidend.

Als Teil der Risikostrategie kategorisiert Balance Re ihre Risikopräferenzen, um die eigene Risikobereitschaft ("Risikoappetit") zu beschreiben. Die Risikobereitschaft ist die maximale Verlusthöhe, die Balance Re bereit ist, bei der Verfolgung ihrer Geschäftsstrategie in einer bestimmten Renditeperiode (z. B. in einer bestimmten Anzahl von Jahren) zu erleiden. Zu den Dimensionen des Risikoappetits gehören Kapitalausstattung und Liquidität. Mit anderen Worten, der Risikoappetit ist die Risikohöhe, die Balance Re in ihrem Kerngeschäft zu zeichnen und zu tolerieren bereit ist, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, nachhaltige Renditen für die Aktionäre zu erzielen und andere Geschäftsziele auf kontrollierte Weise zu erreichen.

1.5.2.4. Geschäfts- und Kapitalplanung

Ein Schlüsselelement der Risikostrategie ist die Projektion über den Planungszeitraum von drei Jahren der

Solvency II-Bilanz,

der zur Deckung der Kapitalanforderungen verfügbaren Eigenmittel,

der Solvenzkapitalanforderung (SCR) und der Mindestkapitalanforderung (MCR) gemäß der von Solvency II vorgeschriebenen Standardformel und

der jährlichen Finanzergebnisse.

Die Projektionen werden sowohl für den Basisfall als auch für eine Reihe negativer Stressszenarien durchgeführt. Die Stressszenarien sind spezifisch für Balance Re, um die Geschäftsstrategie und die wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, widerzuspiegeln.

1.5.2.5. Management der Risiken

Die Haupttätigkeit von Balance Re besteht in der Übernahme und dem Management von Risiken zur Erzielung von Gewinnen. In diesem Zusammenhang ist das Risikomanagement weiter gefasst als nur die Begrenzung von Verlustrisiken.

Dabei spielen die primären Tätigkeitsbereiche wie z.B. Underwriting und Kapitalanlage eine Schlüsselrolle, in dem das Risikomanagement in Entscheidungsprozesse und tägliches Management eingebunden wird. Dies spiegelt sich in den gesetzten Regeln bezüglich der Kernrisiken Underwriting, Kapitalanlage, der Aktiv- und Passiv-Steuerung und zum Umgang mit operationellen Risiken wider. Die Funktionen Underwriting und Kapitalanlage sind auch dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Risikominderung zu ermitteln, umzusetzen und zu managen, wenn sich Risiken manifestieren, die über den festgelegten Grenzen der Risikostrategie, des Risikoappetits oder der Risikolimits hinausgehen.

1.5.2.6. Risiko-Berichterstattung

Mindestens vierteljährlich wird im Rahmen der Risikoberichterstattung die aktuelle und vorausschauende Gesamtrisikoposition in engem Zusammenhang mit der Risikostrategie dargestellt. Die Risikoberichterstattung muss

ein genaues, klares und aktuelles Bild der bestehenden und sich abzeichnenden Probleme vermitteln,

Bedrohungen für die Erreichung der Geschäftsziele durch Darstellung der Risikopositionen und der Risikomanagementaktivitäten (einschließlich der Ergebnisse von Stressszenarien) aufzeigen,

die Optimierung der Ertragskraft durch Erfassung aller wesentlichen Risiken, mit denen Balance Re konfrontiert ist oder in Zukunft konfrontiert werden könnte, unterstützen

der Geschäftsleitung, Mitarbeitern, Aufsichtsbehörden, Investoren und anderen Interessierten nachweislich aufzeigen, dass Balance Re seine Risiken angemessen steuert, und

den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen, indem rechtzeitig Problemfälle eskaliert werden.

Die Erstellung und Validierung der Risikoberichterstattung liegt in der Verantwortung des Risiko-Managements.

Die Verantwortung für die Ad-hoc-Berichterstattung über wesentliche Risiken liegt bei den Risikoverantwortlichen. Sobald solche Risiken identifiziert sind, sollten sie unverzüglich an den Vorstand gemeldet werden, der dann dafür verantwortlich ist, die BaFin über alle relevanten Risikofragen zu informieren.

1.5.3. Hauptrisiken

1.5.3.1. Versicherungstechnische Risiken

Da im Geschäftsjahr 2022 noch keine Rückversicherungsverträge gezeichnet worden sind, trägt die Gesellschaft noch kein versicherungstechnisches Risiko.

1.5.3.2. Markt- und Adressenausfallrisiken

Da die Vermögenswerte von Balance Re entweder in Barmitteln oder in Unternehmensanleihen angelegt sind besteht das Marktrisiko von Balance Re im Wesentlichen aus Credit-Spread-Risiken, Adressenausfallrisiken, Konzentrationsrisiken und Währungsrisiken. Die Credit-Spread-Risiken sind sowohl begrenzt durch die Qualität der Emittenten, die alle das Rating Investment Grade haben, als auch durch die Kürze der Laufzeit. Die Bankkontrahenten, bei denen die Barmittel des Unternehmens hinterlegt sind, haben ein gewisses Ausfallrisiko. Konzentrationsrisiken liegen aufgrund der geringen Diversifizierung der Unternehmensanleihen vor. Investitionen in eine größere Anzahl von Unternehmensanleihen war aufgrund der geringen Größenordnung nicht wirtschaftlich vertretbar. Die Qualität der Emittenten neutralisiert dieses Risiko weitestgehend. Währungsrisiken liegen aufgrund der Barmittel in britischen Pfund (GBP) und US-Dollar (USD) vor, die gehalten werden, um zukünftige Aufwendungen in den entsprechenden Währungen zu begleichen. Diese Absicherung gegenüber Währungsrisiken wird realisiert werden, wenn die entsprechenden Aufwendungen entstehen.

1.5.3.3. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko von Balance Re wird aktiv gemanagt durch die Planung des Liquiditätsbedarfs des Unternehmens für die nächsten 12 Monate. Die Kapitalanlage wird dementsprechend ausgerichtet.

1.5.3.4. Operationelle Risiken

In Anbetracht der Größe ihres Geschäfts trägt Balance Re nur begrenzte operationelle Risiken.

1.5.3.5. Strategische Risiken

Balance Re überprüft ihre Geschäftsstrategie regelmäßig in Abhängigkeit der Marktnachfrage. Dies gilt insbesondere für das Produktangebot, den Zugang zu den Kunden und die Art und Weise, wie das Unternehmen geführt werden soll. Die strategischen Risiken werden alle zwei Wochen vom Vorstand überwacht.

1.5.3.6. Reputations-Risiken

Das Reputationsrisiko wird von den Vorstandsmitgliedern in ihrer Interaktion mit externen Stakeholdern, hauptsächlich potenziellen Kunden und Aufsichtsbehörden, direkt gesteuert. Das Unternehmen hat beschlossen, bestimmte Funktionen wie Buchhaltung, Innenrevision und Lohnbuchhaltung auszulagern. Um Reputationsrisiken, die sich aus der Auslagerung ergeben, zu mindern, setzt das Unternehmen hochwertige professionelle Dienstleistungsunternehmen als Anbieter von Dienstleistungen ein.

Eine regelmäßige Risikoüberwachung und -steuerung stellt sicher, dass die angemessene Solvenz des Unternehmens jederzeit gewährleistet ist. Die Kapitalanforderungen nach Solvency II werden regelmäßig berechnet. Aus der daraus resultierenden Risikoauslastung werden geeignete Maßnahmen abgeleitet, um Kapitalbedarf und Risikotragfähigkeit in Einklang zu bringen.

1.6. Unternehmensverbindungen

BALANCE RE AG ist ein Unternehmen, das zu 100% von der BalRe Technology Ltd London, Vereinigtes Königreich, gehalten wird. In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der BALANCE RE AG gemäß § 312 AktG einen Bericht erstellt, der mit folgender Erklärung schließt:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt bekannt waren in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens lagen nicht vor."

1.7. Ausblick

Im Jahr 2022 lag der Schwerpunkt der Unternehmensaktivitäten auf der Etablierung des Angebots von Balance Re im Markt und der Weiterentwicklung der Geschäftsorganisation.

Für das Geschäftsjahr 2023 liegt der Fokus auf der Zeichnung erster Rückversicherungsverträge. Balance Re wird dabei weiterhin Unterstützung von Outsourcing-Partnern in Anspruch nehmen, um sowohl die gesetzlichen als auch die von den Versicherungsaufsichtsbehörden geforderten regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Die Gesellschaft sieht sich aufgrund des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals inklusive der noch zur Verfügung stehenden Mittel des Organisationsfonds für die Herausforderung des Aufbaus der Rückversicherungsgeschäftstätigkeit in den kommenden Perioden gut gerüstet.

1.8. Chancen

Für Lebensversicherungsunternehmen mit großen klassischen Lebensversicherungsbeständen wurde es in dem Niedrigzinsumfeld bis Ende 2021 schwierig die den Kunden garantierten Renditen zu erzielen, die festgelegt wurden, als die risikofreien Zinssätze deutlich höher waren. Diese Situation hat die aktuelle und die erwartete künftige Rentabilität der Versicherungsunternehmen belastet, zumal die Kapitalanforderungen für diese Produkte unter Solvency II strenger geworden sind.

Im Jahre 2022 hat sich die Situation signifikant verändert. Die hohe Inflation hat weltweit starke Reaktionen der Zentralbanken ausgelöst mit der Folge, dass die Zinsen im Jahresverlauf stark gestiegen sind. Die deutlich erhöhten Zinsen entlasten zwar die Kapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen, andererseits werden die Bilanzen der Unternehmen stark belastet da große Bestände an unrealisierten Gewinnen im Kapitalanlagenportfolio verschwinden oder sich in stille Lasten verwandeln. Die erschwert die Situation für Lebensversicherungsunternehmen von den gestiegenen Zinsen zu profitieren ohne Verluste beim Umschichten des Portfolios zu realisieren. Die gestiegenen Zinsen erhöhen zudem das Risiko für die Stornierung von bestehenden Versicherungsverträgen, da die Kunden die Anreize haben Ihre Ersparnisse in höher verzinsliche Produkte von Banken oder anderen Lebensversicherern zu investieren.

Zusätzlich erhöht die hohe Inflation die Erwartungen der Versicherungsnehmer an Überschussbeteiligungen, was damit auch zu stärkerem Druck auf die Kostensituation der Unternehmen führt und zusätzlich das Stornorisiko erhöht.

Infolgedessen suchen die Lebensversicherungsunternehmen verstärkt nach einer effizienten und umfassenden Übertragung dieser Risiken, um ihre Ressourcen (Technologie, Personal und insbesondere Kapital) zu optimieren.

In diesem sich schnell verändernden Umfeld, zeigt der technologiegetriebene Ansatz für Risiko, Assetmanagement und Management des Kapitalbedarfs von Balance Re seinen Mehrwert, indem er den Status quo ändert und den Lebensversicherern umfassende Rückversicherungslösungen anbietet:

Senkung des Kapitalbedarfs zu attraktiven Kosten,

Stabilisierung der Solvenzquoten bis zum natürlichen Ablauf der Policen

Auflösung der Diskrepanz von Aktiv und Passivseite und Bildung eines Kapitalanlagen-portfolios das gut aufgestellt ist für ein sich veränderndes Zinsumfelds sowie

Nachhaltige Verbesserung der Rendite auf das für die bestehenden Portefeuilles an traditionellen Produkten gebundene Kapital.

Mittelfristig rechnet Balance Re mit weiterem Bedarf an Risikotransfer-Transaktionen durch die Bereitstellung adäquater Unterstützung an der neuen Produktfront: in erster Linie mit Kapital, aber auch mit aktuariellem, finanziellem und technologischem Know-how. Diese zusätzliche Nachfrage von Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und -fonds wird angetrieben durch:

das Bedürfnis der Versicherungsnehmer nach garantierten finanziellen Erträgen, um die Komplexität der Finanzplanung in Regionen zu bewältigen, in denen eine alternde Bevölkerung für den Ruhestand spart, und

das Bedürfnis der Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und -fonds, sich von den Vermögensverwaltern abzuheben, indem sie ihren Versicherungsnehmern garantierte Finanzerträge anbieten.

Kurzfristig rechnet der Vorstand aufgrund des technologischen Vorsprungs nur mit begrenztem Wettbewerb. Mittelfristig dürfte die Schaffung eines neuen erfolgreichen Geschäftszweigs auf dem Lebensrückversicherungsmarkt jedoch unweigerlich neue Anbieter mit beträchtlichen finanziellen Ressourcen (einschließlich etablierter Unternehmen) anziehen. Balance Re wird daher auch weiterhin erhebliche Investitionen in die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Technologie tätigen.

Nach dem Abklingen der Covid-19-Pandemie wird sich die Versichertensterblichkeit im Jahr 2023 weiter verbessern, aber Unbekannte wie die potenziellen mittel- und langfristigen Auswirkungen von Covid-19, mögliche andere zukünftigen Pandemien, Veränderungen im Gesundheitswesen und die Folgen des Klimawandels könnten das Sterblichkeits- und Langlebigkeitsrisiko auch weiterhin belasten.

An der makroökonomischen Front dürfte die Gesamtinflationsrate im Jahr 2023 weiterhin hoch bleiben. In diesem Zusammenhang werden die kurzfristigen Zinssätze auf dem Niveau von 2022 bleiben und möglicherweise sogar weiter steigen.

Insgesamt wird ein solches Finanzmarktumfeld weiterhin herausfordernd für das Management der bestehenden Kapitalanlagen und die Erzielung von höheren Renditen in den Kapitalanlagenportfolien der Lebensversicherungsunternehmen sein. In Verbindung mit den weiterhin hohen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern werden kurzfristig die jährlichen Kapitalanlageergebnisse der Lebensversicherer besonders gefordert sein, während sich die Solvabilität der Gesellschaften kurzfristig leicht verbessert und mittelfristig, nach Abklingen der hohen Inflation, auf ein niedriges Niveau zurückgehren wird.

In so einem risikoreichen und makroökonomischen Umfeld dürfte die Neigung der Versicherer, aktiv Risikotransfers, Asset-Liability-Management und Kapitalmanagementmaßnahmen in Betracht zu ziehen, zunehmen. Balance Re ist mit seinem Produktangebot gut aufgestellt, um die Umsetzung solcher Managementmaßnahmen zu unterstützen.

 

Köln, 05. April 2023

Der Vorstand

Lucian Rautu

Frederic Puzenat

Michel Gauer

2. Jahresrechnung

2.1. Bilanz per 31.12.2022

Aktivseite

Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.498,00 4.057,00
B. Kapitalanlagen
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.836.091,84 0,00
C. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen und Vorräte 4.320,00 0,00
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 1.618.803,38 6.221.087,88
III. Andere Vermögensgegenstände 14.640,02 1.637.763,40 8.385,93
D. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 17.623,98 0,00
Summe der Aktiva: 5.495.977,22 6.233.530,81

Passivseite

Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 3.600.000,00 3.600.000,00
II. Kapitalrücklage 3.198.582,81 2.961.313,81
III. Bilanzverlust -1.563.178,26 1.635.404,55 -598.053,76
B. Andere Rückstellungen
I. Sonstige Rückstellungen 77.720,00 63.140,00
C. Andere Verbindlichkeiten
I. Sonstige Verbindlichkeiten 182.852,67 207.130,76
davon:
aus Steuern: 164.927,92 Euro (Vj.: 95.016,06 Euro)
im Rahmen der sozialen Sicherheit: 920,34 Euro (Vj.: 1.238,59 Euro)
ggü. verbundenen Unternehmen: 0,00 Euro (Vj.: 39.220,36 Euro)
Summe der Passiva: 5.495.977,22 6.233.530,81

2.2. Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Vorjahr
EUR EUR EUR
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb f.e.R.
a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb 1.374.352,21 424.432,98
b) davon ab: 0,00 1.374.352,21 0,00
erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
2. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung -1.374.352,21 -424.432,98
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 1.320,47 0,00
2. Sonstige Aufwendungen 254.823,76 673.860,48
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -1.627.855,50 -1.098.293,46
4. Jahresfehlbetrag -1.627.855,50 -1.098.293,46
5. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -598.053,76 -38.446,49
6. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 662.731,00 538.686,19
7. Bilanzverlust -1.563.178,26 -598.053,76

3. Anhang

3.1. Allgemeines

Gegenstand der BALANCE RE AG mit dem Sitz in Köln, Amtsgericht Köln mit HRB Nummer 100334 ist das Betreiben von Lebensrückversicherungsgeschäft.

3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) jeweils in der zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung und der Satzung erstellt worden.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden entsprechend § 341a Abs. 1 HGB nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zum Ende des Geschäftsjahres waren alle Wertpapiere dem Anlagevermögen zugeordnet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft, Abschreibungen waren nicht erforderlich. Bei unter pari erworbenen Wertpapieren wurde der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennwert über die Laufzeit amortisiert. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und andere Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen, laufende Guthaben bei Kreditinstituten, andere Vermögensgegenstände sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt. Auf fremde Währung lautende laufende Guthaben bei Kreditinstituten wurden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht und aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen entsprechen der Höhe nach dem nach sorgfältiger kaufmännischer Beurteilung voraussichtlichen Erfüllungsbetrags.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

3.3. Erläuterungen zu Bilanz

3.3.1. Aktiva

Immaterielle Vermögensgegenstände und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen aus solchen Rechten und Werten

Aktivposten Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Umbuchungen Abgänge
EUR EUR EUR EUR
A I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen aus solchen Rechten und Werten 4.057,00 2.380,00 0,00 0,00
Summe A 4.057,00 2.380,00 0,00 0,00
Aktivposten Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr
EUR EUR EUR
A I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen aus solchen Rechten und Werten 0,00 1.939,00 4.498,00
Summe A 0,00 1.939,00 4.498,00

Es sind Aufwendungen für die Erstellung der Unternehmenswebsite aktiviert, welche über die plangemäße Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden.

Kapitalanlagen

Entwicklung der Aktivposten B im Geschäftsjahr 2022

Aktivposten Bilanzwerte Vorjahr Zugänge Umbuchungen Abgänge
EUR EUR EUR EUR
B I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0,00 3.835.370,00 0,00 0,00
Summe B 0,00 3.835.370,00 0,00 0,00
Aktivposten Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Geschäftsjahr
EUR EUR EUR
B I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 721,84 0,00 3.836.091,84
Summe B 721,84 0,00 3.836.091,84

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Der Zeitwert der Kapitalanlagen ergibt sich bei den ausschließlich erworbenen börsengängigen Inhaberschuldverschreibungen aus den von Bloomberg bereitgestellten Börsenkursen am Bilanzstichtag:

Buchwert Geschäftsjahr Zeitwert Geschäftsjahr
EUR EUR
B I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 3.836.091,84 3.823.046,00

Sonstige Vermögensgegenstände

Es bestehen Sachanlagen in Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, laufende Guthaben bei einem inländischen Kreditinstitut sowie Kautionsforderungen.

3.3.2. Passiva

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital von EUR 3.600.000,00 ist eingeteilt in 3.600.000 Namensaktien im Nennwert von je Euro 1,00.

Die im Geschäftsjahr 2020 gebildete Kapitalrücklage von EUR 50.000,00 ergibt sich aus Agio-Beträgen nach § 272 II Nr. 1 HGB. Der im Geschäftsjahr 2021 dotierte Betrag von EUR 3.450.000,00 besteht aus anderen Zuzahlungen der Aktionäre in das Eigenkapital (§ 272 II Nr. 4 HGB). Der weitere im Geschäftsjahr 2022 dotierte Betrag von EUR 900.000,00 resultiert aus anderen Zuzahlungen der Aktionäre in das Eigenkapital (§ 272 II Nr. 4 HGB). Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 wurde ein Betrag von EUR 662.731,00 (Vj.: EUR 538.686,19) aus der Kapitalrücklage nach § 272 II Nr. 4 HGB entnommen, der Auflösungsbetrag entspricht in Berichts- und Vorjahr der Verwendung des Organisationsfonds nach § 9 II Nr. 5 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Der Bilanzverlust ergibt sich aus dem Jahresfehlbetrag des Berichtsjahrs, des Auflösungsbetrags der Kapitalrücklage und des vorgetragenen Vorjahresverlusts.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus Abgrenzungen für noch ausstehende Abrechnungen für diverse Fremdleistungen und den Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Dienstleistungen und Umsatzsteuern. Die Restlaufzeiten betragen weniger als ein Jahr.

3.4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.4.1. Versicherungstechnische Rechnung

Das versicherungstechnische Nettoergebnis ist ausschließlich durch die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb bestimmt und beträgt TEUR -1.374 (Vorjahr TEUR -424). Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb entfielen ausschließlich auf den Bereich des Abschlusses von Versicherungsverträgen.

3.4.2. Nichtversicherungstechnische Rechnung

Die sonstigen Aufwendungen betreffen alle Kosten vor Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb des Rückversicherungsgeschäfts, Kosten, die das Unternehmen als Ganzes betreffen sowie Kosten für Prüfung und Beratung.

3.4.3. Sonstige Angaben

3.4.3.1. Verwaltungsorgane

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Dr. Hans-Peter Hagen, Unternehmer, Wien, Österreich (Vorsitzender)

Dr. Johannes Lörper, Versicherungsvorstand i.R., Düsseldorf (Stellvertretender Vorsitzender)

Inder Bir Singh, Investment Professional, London, Vereinigtes Königreich [bis 11.03.2022]

Robert Ferguson, General Counsel, London, Vereinigtes Königreich [bestellt am 11.03.2022]

Matthew Jones, Managing Director, London, Vereinigtes Königreich [bestellt am 11.03.2022]

Vorstand

Mitglieder des Vorstands sind:

Lucian Rautu, London, Vereinigtes Königreich (Vorsitzender)

Bernd Heistermann, Sankt Augustin (in den Ruhestand eingetreten am 28.02.2023)

Michel Gauer (bestellt am 24.02.2023)

Frédéric Puzenat, Paris, Frankreich

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von TEUR 21 gewährt worden. Die Mitglieder des Vorstands erhielten von der Gesellschaft für Ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 insgesamt Bezüge in Höhe von TEUR 279.

3.4.3.2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2022 neben dem aus drei Personen bestehenden Vorstand im Durchschnitt vier Mitarbeiter.

3.4.3.3. Honorare des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt TEUR 17.

3.4.3.4. Ergebnisverwendungsvorschlag nach § 285 Nr. 34 HGB

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in voller Höhe auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen.

3.4.3.5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 345. Sie ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag mit der BalRe Technologies Ltd, der Balance Re den Zugang zur Nutzung einer Anwendungssoftware ermöglicht, die die Preisgestaltung und die laufende Verwaltung von Rückversicherungsverträgen ermöglicht.

3.4.3.6. Nachtragsbericht

Nach dem Abschlussstichtag gab es keine bedeutenden Ereignisse.

 

Köln, den 5. April 2023

Der Vorstand

Lucian Rautu

Frederic Puzenat

Michel Gauer

4. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BALANCE RE AG, Köln

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BALANCE RE AG, Köln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BALANCE RE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen, kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden in der Hauptversammlung am 14. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. November 2022 vom Vorstand beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der BALANCE RE AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Torben Geppert.

 

Köln, den 6. April 2023

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Thomas Varain, Wirtschaftsprüfer

Torben Geppert, Wirtschaftsprüfer

5. Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 der Balance Re die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und sich regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die wichtigen Geschäftsvorfälle informiert sowie die Geschäftsführung des Vorstands überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand anhand von Protokollen und in Gesprächen eingehend über die wirtschaftliche Lage, den Geschäftsverlauf, wichtige unternehmenspolitische Maßnahmen und die beabsichtigte Geschäftspolitik unterrichten lassen.

Gemäß dem Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 14. Juli 2022 wurde die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Gustav-Heinemann-Ufer 72 in 50968 Köln zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 bestellt.

Wir haben den vom Vorstand aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Der Abschlussprüfer hat gegen diesen Bericht keine Einwendungen erhoben und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzverlustes haben wir uns dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers angeschlossen. Mit dem Lagebericht und insbesondere den dort getroffenen Aussagen zur weiteren Entwicklung des Unternehmens sind wir einverstanden. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 17. April 2023 haben wir den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; er ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließen wir uns an.

 

Köln, 17. April 2023

Der Aufsichtsrat:

Dr. Hans-Peter Hagen, Vorsitzender

Dr. Johannes Lörper

Robert Ferguson

Matthew Jones

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