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Frankfurt am Main
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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ENTWURF
vorläufig und ungeprüft!
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0,00
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II. Sachanlagen
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0,00
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III. Finanzanlagen
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0,00
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0,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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0,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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117.847,05
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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583,30
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118.430,35
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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0,00
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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634.544,93
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634.544,93
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Summe Aktiva
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752.975,28
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PASSIVA
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ENTWURF
vorläufig und ungeprüft!
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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0,00
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0,00
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B. Rückstellungen
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10.878,56
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10.878,56
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C. Verbindlichkeiten
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742.096,72
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742.096,72
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Summe Passiva
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752.975,28
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ANHANG
für das Geschäftsjahr 01.01.2006 bis
31.12.2006
ENTWURF vorläufig und ungeprüft!
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 wurde nach den
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
vorläufig im Entwurf aufgestellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses in der
Entwurfsform wurde erforderlich, da zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine abschließende Erkenntnis über
die einzelnen Bilanzposten im Hinblick auf
Vollständigkeit und Wertigkeit vorliegen.
Grund hierfür ist der Umstand, dass zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin eröffnet war und dadurch die
Vollständigkeit der vorgefundenen Unterlagen erst
einer Überprüfung unterzogen werden muss.
Gegenwärtig ist der Insolvenzverwalter damit
beschäftigt eine sachgerechte Aufarbeitung des
Belegwesen und der Auswertungen vorzunehmen bzw.
sicherzustellen. Dieser Prozess dauert gegenwärtig
noch an.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs.1 Nr. 2+3 HGB Anwendung.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt -
Insolvenzgericht- vom 14.12.2006 wurde die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr RA Miguel Grosser
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am
01.03.2007 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und
Herr RA Miguel Grosser zum Insolvenzverwalter bestellt.
2. Angaben zur Bilanz
Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2006 eröffnet war, ist der Jahresabschluss
nicht mehr unter der Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufgestellt sondern unter der
Prämisse der Unternehmenseinstellung.
Folglich sind in der Bilanz sämtliche
Vermögensgegenstände zu Zerschlagungswerten
angesetzt. Ebenso sind sie Verbindlichkeiten passiviert,
soweit diese bekannt geworden sind.
Bei den Werten der Veröffentlichung zum
31.12.2006 spiegelt sich der zuletzt vorgefundene Stand der
Finanzbuchhaltung bzw. ein Zwischenstand der bereits
aufgearbeiteten Daten wieder.
Es werden aus Vorsichtsgründen nur Werte
ausgewiesen, die aus Sicht des Verwalters belegt werden
können.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Wert zum Ansatz gebracht welche realisiert bzw.
nachhaltig belegbar waren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind nun unter Umständen die zuvor unter dem
Anlagevermögen ausgewiesenen Vermögenswerte
enthalten, da es dem Verwalter obliegt, die
vollständige Verwertung des Vermögens
durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine
Umgruppierung des Anlage- ins Umlaufvermögen.
Rückstellungen
Für die Jahresabschlusskosten,
Archivierungskosten etc. liegen noch keine
abschließenden Erkenntnisse bzw. Rechnungen vor. Es
wurde deshalb ein Betrag von 1,00 € als sonstige
Rückstellung (Erinnerungswert) eingestellt.
Verbindlichkeiten
Bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten handelt es
sich um die dem Verwalter aus den vorgefundenen Unterlagen
bzw. gegenüber dem Verwalter dargelegten und somit
bekannt gewordenen Positionen.
Diese werden regelmäßig als fällig
angesehen.
Sonstiges
Zum Ausweis kommen die Daten und Angaben, soweit Sie
dem Insolvenzverwalter im Rahmen seiner gerichtlichen
Bestellung bzw. Amtsausführung bekannt geworden sind.
Da eine Verlässlichkeit der vorgefunden Daten
bislang noch nicht abschließend belegbar ist, erfolgt
aus Vorsichtsgründen der Ausweis der Bilanzposten ohne
Angabe der Vorjahreswerte.
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