Trzebin
GmbH
Oberasbach
(vormals:
Zirndorf)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.999,00 |
14.857,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.999,00 |
14.857,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.574,51 |
14.903,12 |
| I.
Vorräte |
1.106,00 |
772,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.759,50 |
4.489,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
709,01 |
9.641,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.385,90 |
144,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.959,41 |
29.904,68 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.350,36 |
3.379,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
14.214,23 |
22.185,47 |
| davon
Verlustvortrag |
22.185,47 |
18.617,36 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.309,05 |
25.225,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.283,73 |
9.061,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.959,41 |
29.904,68 |
Anhang
A.
Angaben gemäß § 268 HGB
I.
Angaben zur Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens (§ 268 II HGB)
Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz
zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen
Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist
in einem diesen Ausführungen beigefügten
Anlagespiegel ersichtlich.
B.
Angaben gemäß § 284 HGB
I.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 II Nr. 1 HGB)
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.
Sofern nicht betriebliche Erfahrungswerte eine andere
Abschreibung erfordern, wird das Anlagevermögen dabei
in Anlehnung an die steuerlich zulässig höchsten
Abschreibungssätze abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände,
die im Wirtschaftsjahr zugegangen sind, wurden pro rata
temporis abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als Euro 150 bis zu
Euro 1.000 betragen, wurde korrespondierend zu den
steuerlichen Vorschriften in jedem Wirtschaftsjahr ein
Sammelposten i. S. d. § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Dieser wird über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Dem strengen
Niederstwertprinzip wird Rechnung getragen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Rückzahlungsbeträgen, vermindert um ggf.
erforderliche Wertberichtigungen, angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit
dem Erfüllungsbetrag ermittelt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des
Imparitätsprinzips mit dem künftigen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
C.
Angaben gemäß § 285 HGB
I.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Zum Stichtag 31.12.2010 bestehen Verbindlichkeiten
mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren in
Höhe von Euro 0,00.
II.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die
Geschäfte wurden im Berichtsjahr vom
einzelvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer Herrn Detlef Koppitz, Kaufmann
geführt.
Zirndorf, den 28. März 2012
- Sabine Koppitz -
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2012 festgestellt.
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