Stork Generation Schkeuditz GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Berger seit 14.10.2021 | Geschäftsführer |
Alexander Peter Friedrich seit 6.11.2018 | Geschäftsführer |
Kerstin Stork seit 17.3.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stork Umwelt GmbHSchkeuditz OT RadefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/23Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Stork Umwelt GmbH ist ein mittelständisches Dienstleistungsunternehmen mit einer breitgefächerten Dienstleistungspalette auf dem Entsorgungssektor. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Aufbereitung und Verarbeitung mineralischen Abfälle, darunter auch kontaminierte Böden und Bauschutt sowie Rost- und Kesselaschen aus Hausmüllverbrennungsanlagen, Vermarktung von Eisen- und Nichteisenmetallen, Verwertung und Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Das Unternehmen wurde 2000 von Kerstin und Bernhard Stork gegründet. Seinen Firmensitz hat die Stork Umwelt GmbH in 04435 Schkeuditz OT Radefeld, Am Ostergarben 6. Folgende Zertifikate wurden zum wiederholten Male erteilt: - Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage: Das Berichtsjahr war immer noch geprägt von den Folgen der Corona Pandemie, später dann von den Folgen des Ukrainekrieges und den damit verbundenen drastischen Energiepreiserhöhungen. Dennoch konnten die Umsatzerlöse für den Berichtszeitraum gesteigert werden (23,9 %). Das ist vor dem Hintergrund der schwierigen Begleitumstände bedeutsam. Die Aufbereitung größerer und neuer Stoffströme hat in Kombination mit der Effizienzsteigerung neuer Maschinen und Anlagen wesentlich zum Betriebsergebnis beigetragen. Positiv wirkte sich auch die Entspannung und Wertsteigerung auf den Rohstoffmärkten für Metalle aus. Nachteilig ist die Preisentwicklung insgesamt bei der Verbringung/Deponierung von mineralischen Abfällen. Hier konnte Stork durch mittelfristige Preisbindungen verschiedener Anlagenbetreiber Stabilität für das vorliegende und kommende Wirtschaftsjahr erzielen. Ein weiterer Faktor ist die Entwicklung der Energie- und Personalkosten. Wie sich in der nachfolgenden Darstellung zeigt, ist die Ertragslage gegenüber dem Vorjahr ziemlich konstant.
Neueinstellungen waren und sind eine Maßnahme um sich der geänderten wirtschaftlichen Situation anzupassen und Weichen zu stellen. Aber auch um den gesetzlichen Anforderungen, bspw. im Bereich der Abfälle gerecht zu werden, mussten Arbeitsplätze generiert werden. Hierbei ist auffällig, dass die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern mit der entsprechenden Ausbildung ein immer größer werdendes Problem darstellt. Der Arbeitsmarkt kann inzwischen dauerhaft nicht mehr die Bedürfnisse der Wirtschaft befriedigen. Die Gesellschaft beschäftigte 2022/2023 durchschnittlich 41 (Vorjahr 37) Mitarbeiter/innen. Das Stammpersonal unterliegt geringer Fluktuation. Wir sind stets bemüht, nachvollziehbare und nachhaltige Strukturen zu schaffen. Gremien und Beratungsrunden sind Basis für die nötigen Planungen, Schulungen, Qualität und den Erfolg. Die Gesamtheit an Struktur gewährt unseren Kunden Qualität und Sicherheit in einem Marktumfeld. Finanzlage: Die Finanzlage des Unternehmens ist sehr stabil. Variable Verbindlichkeiten konnten vorzeitig abgelöst werden. Das langfristig gebundene Vermögen ist in vollem Umfang durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war zu jeder Zeit gewährleistet. Rechnungen wurden in Skontofrist bezahlt, Bankverbindlichkeiten konnten gemäß Plan reduziert werden. Die Finanzierungsstrategie des Unternehmens ist geprägt durch den hohen Eigenkapitalanteil von 47,9 % (Vorjahr: 39,4 %). Von Finanzierungen mittels Factoring und Leasing sehen wir weiterhin ab. Das Rating der Banken und der Kreditversicherer ist ausgezeichnet. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen. Erklärtes Unternehmerziel ist die weitere Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens, um künftigen Krisensituationen noch besser entgegenstehen zu können und Finanzreserven zu schaffen. Vermögenslage: Die Vermögenslage stellt sich unverändert solide dar. Das Stammkapital beträgt EUR 100.000. Vor allem im Bereich des Anlagevermögens zeigt sich die Stärke der Unternehmung. Im Berichtsjahr 2022/2023 erfolgten Neuinvestitionen in Höhe von EUR 513.079. Die Eigenkapitalquote beträgt 47,9% (Vorjahr 39,4%), der Verschuldungsgrad liegt bei 108,8% (Vorjahr 122,1%). Beide Indikatoren zeigen, dass die Stork Umwelt GmbH eine gesunde Kapitalstruktur aufweisen kann. Ausgehend von den vorgenannten Daten und Erläuterungen beurteilen wir die Lage der Gesellschaft als insgesamt positiv. Wir sind der Ansicht, dass das Unternehmen sich im Hinblick auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen und in einem harten Branchenwettbewerb behaupten kann. Chancen- und Risikobericht Risiken, die entstehen könnten, ergeben sich aus der nationalen und internationalen Marktlage. Je nach Gradmesser der Rohstoffmärkte wird sich das auch auf die Substanz der Rohstoff generierenden Unternehmen aus. Finanzielle Risiken im Hause Stork werden durch ein internes Controlling lokalisiert und entsprechend den Vorgaben der Geschäftsleitung geführt. Hierbei wird Sorge dafür getragen, dass zeitnah zu globalen Entwicklungen, u.a. Preisanpassungen gegenüber Kunden vorgenommen werden müssen. Weiterhin als kritisch zu bewerten ist die Entwicklung von Energiebezugspreisen, Maut und gestiegene Personalkosten. Die politische Entwicklung der Abfallwirtschaft, sowohl in Sachsen als auch im gesamten Bundesgebiet leidet immer noch an der nicht vorhandenen Akzeptanz als Rohstofflieferant. Das Bürokratieverhalten hat in einem Umfang zugenommen, der Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis mehr zueinanderstehen lässt. Das Fehlen von Deponien in Sachsen, aber auch in ganz Deutschland in Kombination zur ablehnenden Haltung von Recyclingbaustoffen hat zu einer Preisspirale geführt, die fast alle Bereiche unseres Lebens beeinflusst. Hier sind steigende Preise in der Bauindustrie und die Erhöhung von Müllgebühren nur zwei Beispiele für die ökonomische Entwicklung. Leider wird dieser Trend noch weiter Fahrt aufnehmen, da an den Ursachen nichts geändert wird. Prognosebericht Das Geschäftsjahr 2023/2024 ist immer noch durch stabile Umsatzerlöse geprägt, gleichzeitig ist ein nochmaliger erhöhter Aufwand an Deponie-, Transport-, Personal- und Energiekosten zu verzeichnen. Das Abfallaufkommen aus privaten und industriellen Bereichen ist rückläufig. Auch international ist nach wie vor Bewegung im Markt. Die Rohstoffpreise unterliegen einer Stagnation auf einem noch hohen Niveau. Hier gilt es auf Änderungen zu reagieren und monatlich Vorsorge für Schwankungen am Markt vorzuhalten. Es bleibt abzuwarten, wie und in welchem Ausmaß die Energiekrise die Weltrohstoffwirtschaft weiter beeinflussen wird und inwieweit politische Veränderungen Einfluss auf die Recyclingwirtschaft national und international nehmen werden. Die Unternehmung Stork Umwelt GmbH wird auch in den kommenden Jahren auf Grund Ihrer breiten Ausrichtung, aber auch durch Innovation und einem steigenden Anteil an Forschungs- und Entwicklungsarbeit bestehen. Dieses hierfür benötigte Investitionsvolumen wird mittel- und langfristig gut angelegt sein, um dem Wettbewerb immer ein Stück voraus zu sein. Der Bau und Einsatz von eigenen Maschinen und Anlagen führt zu einer schnellen Amortisation der investierten Mittel. Abschließend kann gesagt werden, dass auf Grund dieser und vieler weiterer Aspekte (z.B. mittel- bis langfristige Rahmenverträge mit bundesweit agierenden Unternehmen) das Unternehmen positiv voran blickt, jedoch vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen im Rohstoffmarkt und der steigenden Bürokratie äußerst kritisch in die Zukunft sieht. Schkeuditz, im Januar 2024 Stork Umwelt GmbH gez. Kerstin Stock gez. Alexander Friedrich gez. Florian Berger BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2023STORK UMWELT GMBH, SCHKEUDITZ, OT RADEFELDA K T I V A
P A S S I V A
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/23
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/23I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname: Stork Umwelt GmbH Firmensitz: Schkeuditz OT Radefeld Registergericht: Leipzig Registernummer: B 17591 II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wurde beibehalten. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über € 800,- bis maximal € 1.000,- wurden in einem bilanziellen Sammelposten aufgenommen. Dieser Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren jeweils in Höhe von 20% aufzulösen. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt, die nach der retrograden Methode ermittelt wurden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern ergeben sich für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Allgemeines Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergibt sich bei den folgenden Posten in der Bilanz die Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten: b) sonstige Verbindlichkeiten davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern € 3.641,39 i. V. € 3.611,88 2. Angaben über die Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zu- und Abgänge und Abschreibungen zu den einzelnen Posten des Anlagevermögens sind in der Anlage IIIa dargestellt. 3. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 4. Die Gesellschaft hat Investitionszuschüsse von insgesamt € 1.060.300,24 erhalten. Die Gesellschaft hat grundsätzlich ein Wahlrecht, diese Zuschüsse als Erträge anzusetzen. Auf Grund der hierdurch eintretenden Verzerrung der Periodenergebnisse sowohl des Geschäftsjahres der Vereinnahmung der Zuschüsse als auch der Folgejahre wird die sofortige vollständige ertragswirksame Vereinnahmung jedoch nicht als sachgerecht angesehen (vgl. IdW HFA 1/1984). Die Zuschüsse wurden in den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen eingestellt und parallel über die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter aufgelöst und als Ertrag ausgewiesen. 5. Andere Gewinnrücklagen Die Position beinhaltet eine in Vorjahren gebildete Wertaufholung gem. Art. 67 EGHGB. 6. In den sonstigen Rückstellungen sind die nachfolgenden Verbindlichkeiten berücksichtigt: Rückstellungen im Produktionsbereich in Höhe von T€ 41 betreffen nicht fertig gestellte Arbeiten im Entsorgungsbereich. Rückstellungen im Personalbereich beinhalten Beträge für nicht genommene Urlaubstage und Überstunden (T€ 79), Prämien und Weihnachtsgeld (T€ 45) sowie Tantiemen (T€ 289). Weitere Rückstellungen wurden im Bereich Finanz- und Rechnungswesen für Jahresabschlusskosten (T€ 22) und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (T€ 4). 7. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
*Art und Form der Sicherheit (Legende) GPF = Hypothek / Grundschuld (Grundpfandrecht) SPF = Sonstiges Pfandrecht SÜ = Sicherungsübereignung SZ = Sicherungszession / Forderungsabtretung EV = Eigentumsvorbehalt 8. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern € 3.641,39 9.Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Haftung aus Gewährleistungsverträgen € 5.208.050,00 Eine Inanspruchnahme ist unwahrscheinlich, da in der Vergangenheit die zugrundeliegenden Kredite zu den Fälligkeitsterminen pünktlich bedient wurden und eigene Sicherheiten gestellt sind. 10. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, betragen € 162.656,42 und ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich folgende Anzahl an Arbeitnehmern beschäftigt:
2. Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von Frau Kerstin Stork, Ing. für Wasserwirtschaft sowie den Herren Alexander Friedrich, Betriebswirt und Florian Berger, Wirtschaftsingenieur vertreten. 3. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird in Ausübung des Wahlrechts gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 4.781.109,78 (darin enthaltener Jahresüberschuss von € 932.755,16) auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.
Schkeuditz, 15. Januar 2024 gez. Kerstin Stork gez. Alexander Friedrich gez. Florian Berger
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stork Umwelt GmbH, Schkeuditz/ OT Radefeld Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stork Umwelt GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stork Umwelt GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Magdeburg, den 26. Februar 2024 gez. Markus Willenborg, Wirtschaftsprüfer ECOVIS WSLP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 1. April 2024 festgestellt. |
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