hf-Technologie GmbH
Nabburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.836,00 |
36.317,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.587,00 |
1.405,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.249,00 |
34.912,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
369.301,61 |
980.146,35 |
| I.
Vorräte |
122.190,00 |
331.356,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.799,51 |
638.763,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
188.312,10 |
10.026,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
513,30 |
4.428,42 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
25.400,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
63.382,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
404.650,91 |
1.109.673,83 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
136.026,45 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
155.000,00 |
155.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
899,00 |
899,00 |
| III.
Verlustvortrag |
219.281,06 |
437.878,23 |
| IV.
Jahresüberschuss |
199.408,51 |
218.597,17 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
63.382,06 |
| B.
Rückstellungen |
34.881,00 |
35.542,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
233.743,46 |
1.074.131,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
404.650,91 |
1.109.673,83 |
Anhang
I.
Bilanzierungsgrundsätze
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB einzustufen. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurden grundsätzlich im
Anhang gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II.
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit
den um planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
immateriellen Vermögensgegenständen werden die
Abschreibungen linear und zeitanteilig ermittelt. Bei den
Sachanlagen erfolgen die Abschreibungen ebenfalls nach der
linearen Methode und zeitanteilig.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis 150,00 EUR werden jeweils im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
zwischen 150,01 EUR und 1.000,00 EUR werden linear
über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren
abgeschrieben.
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. In den Herstellungskosten werden auch
angemessene Teile der notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die
übrigen Forderungen werden wegen des Ausfallwagnisses,
des Zinsverlustes, des Skontoabzuges und der Kosten der
Beitreibung der Außenstände um 1,0 v.H.
ihres Nettobetrages wertberichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrages passiviert. Sie berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Wert angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2014
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist ausgehend von
den historischen Anschaffungskosten dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Posten mit
einer Restlaufzeit über einem Jahr (Vorjahr ebenso).
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 83,89 (Vorjahr
EUR 0,00) enthalten.
Rechnungsabgrenzungsposten
In den auf der Aktivseite ausgewiesenen
Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Beträge
gemäß § 250 Abs. 3 HGB (Disagio)
enthalten (Vorjahr ebenso).
Aktive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Da in den Folgejahren die Steuerbilanz
entsprechend einen niedrigeren Gewinn ausweisen wird,
wurden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr EUR 25.400,00) abgegrenzt.
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für
latente Steuererträge zu bilden, wurde Gebrauch
gemacht. Eine Saldierung mit dem Passiv-Posten wurde nicht
durchgeführt
Die latenten Steuern beruhen hauptsächlich auf
Differenzen durch die Aktivierung von Entwicklungskosten
sowie der Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz in Höhe von 27 % für
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer
Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer ein Jahr (Vorjahr ebenso).
Die Verbindlichkeiten sind durch die üblichen
Eigentumsvorbehalte abgesichert.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 27.653,30 (Vorjahr EUR 31.881,05) enthalten.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben zu Geschäftsführungsorganen
Im Berichtsjahr waren zu Geschäftsführern
bestellt:
- Herr Steven Hüllmandel (ausgeschieden zum
31.10.2014)
- Herr Florian Poser (berufen ab dem 1.11.2014)
Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss 2014 und den Verlustvortrag aus dem
Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Nabburg, den 19.3.2015
gez. Florian Poser
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2015 festgestellt.
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