e3 Projekt 59 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Hahn seit 20.1.2022 | Geschäftsführer |
Michael Bregulla seit 20.1.2022 | Geschäftsführer |
Martin Reese seit 25.6.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KNISTR GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen Geschäftsmodell KNISTR ist ein führendes europäisches Marketing-Tech-Unternehmen, das softwarebasiert Kundendaten generiert, verarbeitet und für personalisierte und individualisierte Angebote an Kunden nutzbar macht. Marketing-Entscheidungen können auf einer aktuellen Datengrundlage deutlich faktenbasierter getroffen werden. Die Lösungen von KNISTR helfen Entscheidern aus dem Omnichannel-Handel, ihre Kunden besser kennenzulernen und zum Beispiel über die resultierende engere Kundenbindung entscheidende Wettbewerbsvorteile zu generieren. KNISTR deckt als Full-Service-Dienstleister alle hierfür notwendigen Disziplinen ab: Zum Angebotsportfolio gehört die technologische Infrastruktur sowie die Entwicklung und Betreuung von Loyalty-und Giftcard-Programmen, integrierte Payment und Data Analytics Services sowie die intelligente Steuerung und Implementierung verschiedener Kunden-Touchpoints. Aktuell betreut das Team aus rund 100 Beratern, Softwareentwicklern, Datenanalysten und Kreativen als Handels- und Marketing Experten mehr als 100 kundenindividuelle Programme in elf europäischen Ländern mit über 100 Millionen Kundenkontakten jährlich. Die Daten werden dabei ausschließlich auf in Deutschland befindlichen Servern verarbeitet und gespeichert. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen a) Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Jahr 2022. Der Arbeitsmarkt zeigt dich laut Statistischem Bundesamt (Destatis) weiterhin robust mit einem Anstieg von 0,7% an erwerbstätigen Personen im Jahresschnitt und erreicht hiermit ein historisches Allzeithoch. Hingegen ging der private Konsum in 2023 gegenüber 2022 preisbereinigt um 0,8% zurück (Destatis). Als möglichen Grund nennt Destatis die hohen Verbraucherpreise. Die Prognosen zur Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes schwanken zwischen den Instituten und zeigen die Verunsicherung hinsichtlich der Marktentwicklungen. Das Bundeswirtschaftsministerium geht mit Stand 14.2.2024 noch von einem leichten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes um +0,2% aus (tagesschau.de). Die OECD veröffentlichte am 5.5.24 ihre aktualisierte Prognose mit einem ebenso niedrigen Wachstumswert von +0,3%. Die Inflationsrate wird für 2023 laut einer Prognose der Deutschen Bundesbank in Deutschland bei 6,1% liegen. Für 2024 prognostiziert die Deutsche Bundesbank eine Inflationsrate von 2,7% und geht somit von einem spürbaren Rückgang aus. b) Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Betrachtung der Einzelhandelsbranche ist für KNISTR am relevantesten, da diese einen Großteil der Kunden und Interessenten ausmacht. Laut dem Geschäftsklimaindex des ifo Instituts aus Januar 2024 zeigt sich eine weitere Eintrübung der Stimmung im Einzelhandel und es setzt sich der Abwärtstrend nach einem vorübergehenden Anstieg in 2022 bis ins erste Quartal 2023 nun weiter fort. Die Händler sind von den laufenden Geschäften enttäuschter als noch vor ein paar Monaten und so sinken auch ihre Erwartungen (ifo). In ihren vorläufigen Zahlen geht das Statistische Bundesamt von einem preisbereinigten Umsatzrückgang von -3,3% in 2023 gegenüber dem Vorjahr im Bereich des Einzelhandels (ohne KFZ-Handel) aus. Aufgrund der stark gestiegenen Nahrungsmittelpreise (+12,4% im Jahresdurchschnitt) sank der reale Umsatz im Lebensmittelhandel sogar überdurchschnittlich, nämlich um -3,9% gegenüber 2022 (Destatis). Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln betrug der Rückgang im Umsatz real -3,1%. Im Internet- und Versandhandel wurde ein preisbereinigter Umsatzrückgang von -3,9% gemessen. Lediglich der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren erholte sich und der reale Umsatz stieg dort um +2,6% gegenüber dem Vorjahr (Destatis). Der Einzelhandel ist augenscheinlich nach überwundener Pandemie aufgrund der allgemein unsicheren Wirtschaftslage und der durch die Preissteigerung entstandenen Konsumflaute nahtlos von einer Herausforderung in die nächste gekommen und somit setzen sich die schweren Zeiten fort. 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr war in Summe ein sehr erfolgreiches für KNISTR. Besonders hervorzuheben sind hier die folgenden Ereignisse und Ergebnisse: Zwei Loyalty Programme wurden für bedeutende Handelsunternehmen aufgesetzt und an den Start gebracht, eines hiervor für einen Neukunden, das andere für einen Gutscheinkarten-Bestandskunden. KNISTR hat ergänzend seinen ersten Pure Onliner als Kunden für die Gutscheinkartenlösung gewonnen und das Programm ist pünktlich in den Markt ausgerollt worden. Im zweiten Quartal wurde ein bedeutender Kunde von KNISTR durch eine Ransomware Attacke stark im Geschäftsablauf beeinträchtigt und KNISTR konnte mit seinem bereits seit Jahren im Einsatz befindlichen Kundenbindungssystem mithelfen, die Kundenbeziehungen und somit auch die Umsätze zu stabilisieren. KNISTR hat in Preisverhandlungen bei diversen Kunden neue und erhöhte Preise verhandeln können, so dass der allgemeine Preiserhöhungsdruck auf der Lieferantenseite in Teilen kompensiert werden konnte. Ferner konnte KNISTR mit der Entwicklung einer generischen Loyalty App (White Label) eine wesentliche Feature-Erweiterung für den Loyalty Programm Lösungsumfang erzielen. Wesentlich war auch die Intensivierung des bereits zum Ende 2022 eingeschlagenen Weges der Verlagerung von Development-Ressourcen ins Offshoring mit Hilfe von zwei Dienstleistern in Indien und Vietnam. Dieses sorgt für eine gestiegene Flexibilität und Kosteneinsparungen bei der Produktentwicklung und bei der Umsetzung von Projekten. Es wurden in 2023 zwei Neukunden gewonnen. Für den Bereich der Neukundengewinnung entsprach das Ergebnis nicht ganz den gesteckten Zielen der Gesellschaft. Als Hauptgrund wird eine generelle Investitionsvorsicht im Handel angesehen. Die Gesellschaft hat in 2023 aufgrund des defizitären Vorjahresergebnisses und des allgemeinen Kostendrucks keine Gehaltserhöhung in der Gesamtbelegschaft durchgeführt, konnte aber aufgrund des sehr erfolgreichen Geschäftsverlaufes das Instrument der staatlich geförderten Inflationsausgleichsprämie in zwei Tranchen im Frühjahr und zum Jahresausklang im Dezember zur Anwendung bringen. KNISTR konnte seinen Umsatz in 2023 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 18,7% erhöhen. Positiv hat sich vor allem der Projektumsatz für das Setup der Neukunden als auch für die Umsetzung von Change Requests an den bestehenden Kundenlösungen ausgewirkt. Im Bestandskundenbereich herrscht wie auch schon in den Vorjahren eine große Stabilität. So ist in 2023 lediglich bei einem Kunden der Vertrag nicht verlängert worden und das Gutscheinkartenprogramm auf Visa Card-Basis eingestellt worden. Mit dieser Einstellung konnte sich KNISTR aber auch in Gänze von dem defizitären Open Loop Gutscheinkarten Ansatz trennen, der auf dem Processing von Gutscheinkarten auf Kreditkarten-Schemata (Visa, Mastercard) beruhte und seit Einführung vor ca. 10 Jahren nie die erhoffte Marktentwicklung nahm. Der Rohertrag stieg von TEUR 10.453 in 2022 auf TEUR 12.457 in 2023. Im Wesentlichen war dieses durch einen gestiegenen Projektumsatz aufgrund der Setups neuer Kundenprogramme und der Umsetzung von Change Requests bedingt, welcher proportional weniger Materialaufwand nach sich gezogen hat. Der Aufbau der in 2022 zu KNISTR veränderten Marke wurde in 2023 weitergeführt. Neben dem Relaunch der Webseite und der Ergänzung um für den digitalen Vertrieb von SaaS Produkten notwendigen Webseiten-Features wurde die Kommunikation über Social Media weiter intensiviert, vor allem auf LinkedIn und Instagram. Zur Steigerung der Meinungsführerschaft von KNISTR in seinen Lösungsthemen wurden darüber hinaus neue Webinar-Konzepte umgesetzt, teilweise inzwischen auch mit strategischen Partnern, mit denen die Wertschöpfungsbreite ergänzt werden kann. KNISTR beschäftigt seit Herbst 2023 zwei Duale Studenten in den Bereichen der Angewandten Informatik und Wirtschaftsinformatik und hat sich hierdurch in einem Beschäftigungsbereich, in dem der Fachkräftemangel besonders zu spüren ist, zum Ausbildungsbetrieb weiterentwickelt. 3. Lage a) Ertragslage Für das Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die Gesellschaft um 18,7% gestiegene Umsatzerlöse. Diese wurden im Wesentlichen im Inland erwirtschaftet. Haupttreiber der gestiegenen Umsätze waren höhere Umsätze im Bereich des Setups neuer Kundenprogramme und Umsetzung von Change Requests sowie dem Systembetrieb. Leicht rückläufige Umsätze wurden in den Bereichen Customer Operations (Kundenservice) und über Sub-Dienstleister bezogene Druckdienstleistungen (Kartenproduktionen, Lettershop-Dienstleistungen) realisiert. Der Materialaufwand ist im Vorjahresvergleich um 16,2% gestiegen. Der Anstieg der Materialkosten liegt somit leicht unterproportional zu dem Umsatzwachstum. Knapp über die Hälfte dieser Materialkostensteigerung ist hierbei auf den Bezug von einmaligen IT-Consultingleistungen im Zuge der Setup-Projekte zurückzuführen (52,6% der Kostensteigerung). Der Personalaufwand ist von 7.181 TEUR im Geschäftsjahr 2022 um 2,5% auf 7.000 TEUR im Geschäftsjahr 2023 gesunken. Wesentliche Ursache für diese Entwicklung ist die deutlich gesunkene Anzahl an Resturlaubstagen und Gleitzeitkonten durch strengere Anwendung betrieblicher Vorgaben und daraus resultierend die entsprechende Rückstellung. Es fand darüber hinaus in 2023 keine Gehaltserhöhungsrunde statt. Die Abschreibungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.578 TEUR und sind damit nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (plus 2,0% gegenüber 1.547 TEUR in 2022). Die Finanzaufwendungen sind von 59 TEUR um 106 TEUR auf 165 TEUR gestiegen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) weist einen Gewinn in Höhe von 2.975 TEUR aus (Vorjahr: 484 TEUR). b) Vermögenslage und Finanzlage Die Bilanzsumme belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 9.495 TEUR (Vorjahr: 9.344 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbedingt von 2.298 TEUR auf 1.683 TEUR verringert. Das Bankguthaben bei Kreditinstituten beträgt zum Stichtag 1.306 TEUR (Vorjahr: 1.025 TEUR). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr stets gewährleistet. Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 von 1.258 TEUR um 16 TEUR auf 1.274 TEUR erhöht. Sie betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für variable Gehalts- bzw. Bonuszahlungen in Höhe von 769 TEUR (Vorjahr 712 TEUR) sowie Rückstellungen für Urlaub und Überstunden in Höhe von 83 EUR (Vorjahr 314 TEUR) sowie für ausstehenden Aufwand in Höhe von 372 TEUR (Vorjahr 191 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken im Jahr 2023 auf 1.078 TEUR (Vorjahr: 1.387 TEUR). Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über die Gesellschafterin, Bankdarlehen bestehen derzeit nicht. c) Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Das Geschäftsmodell von KNISTR war in 2023 trotz Ukrainekrieg, Preissteigerung und der einhergehenden Konsumzurückhaltung sowie Rezessionsbefürchtungen sehr erfolgreich und hat sich als stabil bewiesen. Vor allem im Bestandskundenbereich wurden Umsatzzugewinne erzielt. Diese beruhten hauptsächlich auf Setups oder Überarbeitungen von Kundenprogrammen. Zwar wirken diese im Entstehungsjahr besonders, aber sie besitzen auch eine Ausstrahlung auf Folgejahre, da sie die Basis für weitere, wenn auch in ihrer Höhe geringere, Umsätze im Programmbetrieb (Recurring) darstellen. Im Neukundenbereich agierte die Gesellschaft auf einem vergleichbaren Niveau wie in 2022. Es wurden mit 2 Neukunden nicht ganz die Erwartungen erfüllt. Die Kunden sind jedoch aufgrund ihrer Größe und strategischen Wichtigkeit für KNISTR vergleichbar mit gewonnen Neukunden aus den Vorjahren. Nichtsdestotrotz hat KNISTR das Ziel, mehr Neukunden pro Kalenderjahr zu gewinnen, insbesondere durch und für die Loyalty Cloud Plattform. Um dieses zu erreichen, wurden in 2023 erste Schritte getätigt, um die Vertriebsprozesse zu optimieren und die Gesellschaft noch mehr auf den Vertrieb von reinen SaaS-Standardlösungen auszurichten. Es ist geplant, diese Vertriebsprozessoptimierung im ersten Halbjahr 2024 abzuschließen. III. Prognosebericht Die Gesellschaft sieht sich gut aufgestellt für die zukünftigen Herausforderungen. Jedoch werden Umsatz- und Ergebnis in 2024 nach den jetzigen Planungen geringer ausfallen als in 2023. Dieses resultiert aus den nicht in gleicher Höhe zu erwartenden Projektumsätzen wie noch in 2023. Daneben wird im Bereich der Produktionsdienstleistungen mit weniger Umsatz gerechnet, da ein entsprechendes Agreement mit einem Kunden zum Februar 2024 beendet wird. Die Gesellschaft plant eine spürbare quantitative Steigerung bei den Neukundengewinnen auf sieben Neukunden im Geschäftsjahr. Diese Erwartung beruht auf den optimierten Vertriebsprozessen und der parallelen Weiterentwicklung der angebotenen Lösungen sowie der weiteren Intensivierung der Markenbekanntheit. Die Rahmenbedingungen für die Lösungen und Services von KNISTR sind trotz Konjunktureinschränkungen unverändert aussichtsreich, da die Digitalisierungsbestrebungen im Handel und der Fokus dieses Zielmarktes auf die Bindung und Ausschöpfung der Kundenbeziehungen einen unverändert hohen Stellenwert besitzen. Insbesondere bieten Loyalty- und Gutscheinkarten Programme die Möglichkeit, das Kundenverhalten nachvollzieh- und analysierbar zu machen. Einen zunehmenden Fokus erfahren Bestrebungen des Handels, alle datensammelnden Systeme so zusammenzuführen, dass die Kundendaten zentralisiert werden ("Golden Record"), um auch kanalübergreifendes Kundenverhalten in einem Gesamtkontext zu verstehen und hierauf beruhend Handlungen abzuleiten. Auch KI/Machine Learning findet weiter Einzug in die Handelslandschaft, da hierüber eine Optimierung der Effektivität von Marketingmaßnahmen als auch Effizienz der hierfür erforderlichen Prozesse erwartet wird. Da auch diese zukunftsweisenden Technologien maßgeblich auf der Generierung und Auswertung von Kundendaten beruhen, sieht KNISTR eine weiterhin große, wenn nicht steigende, Relevanz ihrer Lösungen für den Markt. Die Nutzungsintensität bezogen auf die bei KNISTR genutzten Loyalty Programme hat in 2023 gemessen an der Gesamtanzahl an verarbeiteten Kunden-Transaktionen gegenüber dem Vorjahr um 4% zugenommen. Auch zeigen die betriebenen Kundenprogramme wachsende Nutzungsquoten bezüglich der digitalen Prozesse. So ist die Anzahl an digitalen Kundenregistrierungen in die Programme um 37,5% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Auch im Gutscheinkartenumfeld war 2023 für KNISTR durch steigende Nutzungszahlen charakterisiert. So stieg die Anzahl an verarbeiteten Kundentransaktionen im Vorjahresvergleich um 10,5%. Nach wie vor sind die Einflüsse der aktuellen internationalen Krisen- und Konfliktsituationen nur schwer abzuschätzen. KNISTR geht jedoch auch weiterhin von einer generellen und stabilen Robustheit aus, soweit sich nicht noch stärker eingeschränkte Marktbedingungen ergeben. Die Rezessionstendenzen der vergangenen Monate haben bisher keine nennenswerten Einflüsse auf die bestehenden Kundenbeziehungen gezeigt. Generell bleibt abzuwarten, wie sich die Wirtschaftlichkeit der Bestands- und Zielkunden unter diesen Rahmenbedingungen entwickelt. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Chancenbericht Die in 2023 begonnene und in 2024 abgeschlossene Umstellung der Vertriebsprozesse und die hieraus resultierende stärkere Ausrichtung auf die Lead Generierung und Neukundengewinnung wird in Zusammenspiel mit der noch einmal intensivierten Feature-Weiterentwicklung in den Lösungen den Marktangang von KNISTR verbessern. Aus dem Zusammenspiel dieser beiden Initiativen erhofft sich die Gesellschaft eine Verbesserung der Absatzchancen. Die bereits gestarteten Evaluierungen neuer Zielsegmente (B2B, Pure-Onliner, D2C) werden auch in 2024 fortgesetzt und können ergänzend zu Markterweiterungen und zusätzlicher Nachfrage führen. Die weitere Ausdehnung des Vertriebsnetzwerks um weitere strategische Kooperationen im Bereich der Beratungsgesellschaften, Agenturen und vor allem auch im Feld der komplementären Lösungsanbieter und technologischen Partnerschaften stellt ein weiteres wesentliches Ziel für 2024 dar. Zur Untermauerung wird dieses startend mit Frühjahr 2024 durch eine FTE als Partner Manager institutionalisiert. Durch die aus diesem Netzwerk erwarteten Weiterempfehlungen resultiert eine weitere Chance, Neukundenpotenziale zu erweitern und zu heben. 2. Risikobericht Die Geschäftsführung trifft geeignete Maßnahmen, um Risiken frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Insbesondere sind hiermit Maßnahmen gegen Risiken gemeint, die die operative Tätigkeit des Unternehmens beeinträchtigen könnten und zu wirtschaftlichen Verlusten oder Reputationsverlusten führen. Dieses betrifft hauptsächlich die Informationssicherheit, den Datenschutz, die Verfügbarkeit der technologischen Systeme und den Schutz der Belegschaft vor Gefahren. Ein wesentliches Ziel lag in 2023 in der Erlangung der ISO27001-Zertifizierung. Hierzu wurden umfangreiche Leit- und Richtlinien, Prozessbeschreibungen und Verfahrensanweisungen sowie weitere Dokumentationen gesammelt, strukturiert und ergänzt und zum Teil neu gefasst. Prozesse wurden teilweise optimiert. Im Fokus stand hier das gesamte Unternehmen mit all seinen Prozessen. Die Auditierung erfolgte dann aufgrund terminlicher Engpässe beim Auditor nicht mehr zum wie geplant im vierten Quartal, sondern konnte erst im Januar und Februar 2024 mit dem erfreulichen Ergebnis durchgeführt werden, dass KNISTR die gestellten Anforderungen sämtlich erfüllt und das Zertifikat im März 2024 erhält. Dieses stellt einen Meilenstein für die Gesellschaft dar. Das ISO27001 Zertifikat löst das bis Ende 2023 an die Gesellschaft ausgestellte PCI DSS Zertifikat ab, da ISO27001 aufgrund der Bezugnahme auf sämtliche Unternehmensprozesse für KNISTR eine größere Relevanz besitzt. Zu Beginn 2023 wurde unser Information Security Officer benannt, der maßgeblich die obige ISO27001 Zertifizierung begleitet hat. In 2023 wurden auch wieder dedizierte Audits durch Kunden durchgeführt, sämtlich erfolgreich und ohne Beanstandungen. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft darüber hinaus weitere Verbesserungen im Risikomanagement vorgenommen. So wird seit Mitte 2023 ein sogenanntes Security Operations Center über einen externen Dienstleister bezogen (SOC as a Service), welches die KNISTR Systeme rund um die Uhr automatisch zur Eindämmung von Cyberattacken über ein SIEM-System (Security Information and Event Management) überwacht. Im Bereich Arbeitsschutz wurde in 2023 eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Hierbei wurden keine größeren Defizite festgestellt. Ausgewählte Mitarbeitende unterzogen sich ergänzend Brandschutz- und Ersthelfer-Schulungen. Die Führungskräfte wurden hinsichtlich der maßgeblichen Arbeitsschutzgesetzgebungen geschult. Das wirtschaftliche und soziale Umfeld, in dem sich unsere Gesellschaft aktuell bewegt ist unverändert herausfordernd. Zum einen ist die weitere Entwicklung der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Gaza-Streifen und Folgen hieraus auf die Sicherheit, Stabilität der Märkte nicht vorhersehbar. Zum anderen besteht die Bedrohungslage eines Cyber Angriffs unverändert und durch die zunehmende Verwendung von KI kann sich diese Bedrohungslage weiter ausdehnen. V. Gesamtaussage KNISTR wird seine Stellung als Marketing-Tech-Unternehmen im Bereich Loyalty- und Gutscheinlösungen weiter ausbauen. Technologietrends rund um KI-gestützte Marketinganwendungen und ein durch einen verhaltenen Konsum charakterisierter Gesamtmarkt lassen die Produkte und Services von KNISTR weiter in den Fokus rücken. Unternehmen, insbesondere aus dem Handelsumfeld, müssen ihre Kunden immer besser kennenlernen, um die richtigen Entscheidungen treffen und am Markt bestehen zu können. KNISTR plant für 2024 einen geringeren Umsatz und eine geringere EBITDA Marge gegenüber einem Jahr 2023, welches auch durch diverse positive Sondereffekte geprägt war. Beides, Umsatz und auch EBITDA, sind jedoch höher geplant als im Jahr 2022, so dass die Gesellschaft jahresübergreifend von einem positiven Wachstumstrend ausgeht. Nach wie vor ist es schwer abzuschätzen, wann die kriegerischen Handlungen in der Ukraine und im Gaza-Streifen beendet sein werden und welche Auswirkungen auf das Marktgeschehen hierdurch zu erwarten sind. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine vollumfängliche Prognose für 2024 abgegeben werden. Insgesamt werden die Zukunftsaussichten dennoch als positiv betrachtet und die Gesellschaft geht davon aus, dass sie ihre Marktposition weiter ausbauen wird.
Hamburg, 26. April 2024 KNISTR GmbH Michael Bregulla, Geschäftsführer Jochen Hahn, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023KNISTR GmbH, HamburgI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB mit Sitz in Hamburg und eingetragen im Handelsregister Hamburg mit der Handelsregisternummer B 103195. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit Ausnahme der vorgenommenen Ausweisänderungen im Berichtsjahr in der Bilanz. Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Selbst erstellte und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände wurden im Rahmen von Dienstverträgen erstellt. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer zum Nennwert ausgewiesen. Sachanlagevermögen Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. In 2023 wurden geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagevermögen Ausleihungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Abwertung Rechnung getragen worden. Forderungen mit erhöhtem Ausfallrisiko sind einzelwertberichtigt. Auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurde wegen des allgemeinen Ausfallrisikos eine Pauschalwertberichtigung von 1 % gebildet. Liquide Mittel Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt und ist vollständig eingezahlt. Rückstellungen Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Für latente Steuern werden aktivische und passivische Abgrenzungsposten für Steuerlatenzen auf temporäre Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz gebildet. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel ersichtlich.
Bei Individualsoftware beträgt die Nutzungsdauer fünf Jahre, bei Standardsoftware drei Jahre. Aus Mietkaufverträgen resultieren Herausgabeverpflichtungen bis zur vollständigen Bezahlung der Verbindlichkeiten in 2028. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 811) Forderungen gegen die Gesellschafterin. Im Berichtsjahr wurde der Ausweis angepasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin werden nunmehr mit den Forderungen saldiert dargestellt. Dies betrifft einen Betrag von TEUR 1.985. Der Vorjahresausweis von TEUR 1.239 wurde angepasst, Verbindlichkeiten TEUR 428. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 75), die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Weiterhin enthalten sind Forderungen gegen eine Factoringgesellschaft in Höhe von TEUR 552. Der Ausweis erfolgt saldiert mit den Verbindlichkeiten (TEUR 1.326) gegenüber dieser. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. (3) Guthaben bei Kreditinstituten Der Posten enthält die Guthaben bei Kreditinstituten. Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind TEUR 227 (Vorjahr: TEUR 676) an eine Factoringgesellschaft abgetreten. Des Weiteren sind TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 61) als Mietsicherheit verfügungsbeschränkt. (4) Eigenkapital Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um eine andere Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. (5) Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen sind gem. versicherungsmathematischer Berechnung und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % mit ihrem Anwartschaftsbarwert unter Berücksichtigung der Sterbetafeln von Prof. Dr. Heubeck ("Richttafeln 2018 G") sowie einem Gehaltstrend in Höhe von 0,00 % und einem Rententrend in Höhe von 2,00 % erfasst. Die angewandte Berechnungsmethode ist die sogenannte Projected-Unit-Credit Methode. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 13. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Aufwandsrechnungen in Höhe von TEUR 372 (Vorjahr: TEUR 191), Rückstellungen für variables Gehalt bzw. Bonuszahlungen in Höhe von TEUR 769 (Vorjahr: TEUR 712) sowie Rückstellungen für Urlaub und Überstunden in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 314). (6) Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben TEUR 390 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit größer als ein Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.239). Im Berichtsjahr wurde der Ausweis angepasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin werden nunmehr mit den Forderungen saldiert dargestellt. Dies betrifft einen Betrag von TEUR 1.985. Der Vorjahresausweis von TEUR 1.239 wurde angepasst, TEUR 428. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit größer als ein Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit größer als ein Jahr. Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben TEUR 0 eine Restlaufzeit größer als fünf Jahre. (7) Ausschüttungssperre Die Ausschüttungssperre beträgt TEUR 2.093 (Vorjahr: TEUR 2.075).
(8) Latente Steuern Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Unterschiede erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,825 % sowie für Gewerbesteuer in Höhe von 16,450 %.
In der Bilanz werden saldierte passive latente Steuern ausgewiesen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 18) sowie Erträge aus geldwerten Vorteilen in Höhe von TEUR 101 (Vorjahr: TEUR 117). (2) Personalaufwand Der Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 85). (3) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 104) aus nachträglich gestellten Rechnungen für die Vorperiode. (4) Finanzergebnis Die Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 10) verbundene Unternehmen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 24) verbundene Unternehmen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 18) Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen. (5) Außerordentliche/außergewöhnliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten einmalige Beratungskosten für ein Akquise-Projekt in Höhe von TEUR 170. V. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 88 (Vorjahr: 87) Angestellte, davon 10 Führungskräfte beschäftigt. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft Forderungen im Rahmen eines sogenannten 'echten' Factoring in Höhe von TEUR 157 angedient, die aufgrund vertraglicher Bestimmungen noch nicht fällig waren. Das Factoring dient der kurzfristigen Verbesserung der Kapitalstruktur und Liquidität des Unternehmens. Factoringgebühren, Delkredere und Zinsen belasten die Ertragslage und mindern den Liquiditätszufluss. Sämtliche Forderungsausfallrisiken gehen auf den Factor über. Risiken bestehen keine. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Mithaftung für Kreditverträge der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 2.993. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da es derzeit keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 3.288. Davon - aus der Zahlung des monatlichen Kapitaldienstes von Verbindlichkeiten der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 2.993 - aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 295. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2023 i.H.v. EUR 930.094,84 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. Geschäftsführung Geschäftsführer sind: • Michael Bregulla, Geschäftsführer, Hamburg • Jochen Hahn, Geschäftsführer, Pinneberg Es wird von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 9a HGB Gebrauch gemacht.
Michael Bregulla, Geschäftsführer Jochen Hahn, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KNISTR GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KNISTR GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KNISTR GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 26. April 2024 KFS
Revision GmbH
Schacht, Wirtschaftsprüfer Kurtkowiak, Wirtschaftsprüfer **** Eine Verwendung des hier erteilten Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts inklusive Anlagen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und / oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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