Gerhard
Mosch Hospitality Limited
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.681,00 |
5.884,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.681,00 |
5.884,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.542,59 |
6.464,82 |
| I.
Vorräte |
3.500,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65,72 |
53,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.976,87 |
6.411,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
296,00 |
533,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.540,53 |
1.715,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.060,12 |
14.597,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.900,00 |
1.900,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.615,63 |
2.375,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
175,10 |
-1.240,44 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.540,53 |
1.715,63 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.260,12 |
13.797,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.260,12 |
13.797,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.060,12 |
14.597,45 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Gerhard Mosch Hospitality
Limited, Niederlassung Köln, auf den 31.12.2010 wurde
auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des
Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform
nach § 266 HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen (ggf.
außerplanmäßigen) Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im
Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.
Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 und
Abs. 2 a EStG wurden entsprechend den steuerlichen
Regelungen bewertet.
Das
Finanzanlagevermögen wird unter Beachtung des
Anschaffungskosten- und Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagenspiegel zu entnehmen (Anlage 6).
D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E. SONSTIGE ANGABEN
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, den
Jahresüberschuss vorzutragen.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war der folgende
Geschäftsführer bestellt:
Herr Gerhard Mosch
Eigenkapital
Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 1.540,53 aus. Dieser Fehlbetrag wird durch
Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters in
Höhe der Verbindlichkeiten der Gesellschaft
gegenüber dem Gesellschafter (3.796,55 EUR) gedeckt,
so dass zum 31.12.2010 keine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne besteht.
Köln, 01. Februar 2012
Gerhard Mosch Hospitality Limited
Gerhard Mosch, Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.796,55 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.805,18 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.02.2012 festgestellt.
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