Huyland GmbH
60mHerstellung von Würzmitteln und Soßen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Randolff seit 18.7.2006 | Geschäftsführer |
Jochen Adenstedt seit 18.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Paul Randolf | 50.00% |
Jürgen Randolf | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Adenstedt-Randolff GmbHWernigerodeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 bzw. ab dem Geschäftsjahr 2018 von 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten, die Einzelkosten für Material und Lohn sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die Ausführung veranlasste Abschreibungen beinhalten, bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Das Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) wurde beachtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt, das allgemeine Kreditrisiko wird in Form eines Pauschalabschlags berücksichtigt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 646.846,78 EUR. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde mit dem versicherungsmathematischen Gutachten vom 13. Dezember 2024 bzw. 26. Januar 2024 der ERGO Lebensversicherung AG und Allianz Lebensversicherungs-AG, gemäß der sog. "Projekt-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) ermittelt. Dem Gutachten liegen die biometrischen Rechnungsgrundlagen der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde: Rechnungszinssatz 1,75 bzw. 1,74 % p.a., Rententrend 1,50 bzw. 2,00 % p.a. (Gesellschafter) (§ 285 Nr. 25 HGB). Sonstige Rückstellungen bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR(Vorjahr: 0,00 EUR). Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 152.443,00 EUR.
Wernigerode, den 06. Februar 2025
gez. Jochen Adenstedt gez. Jürgen Randolff sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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