Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S059
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mark Blattner seit 5.5.2025 | Prokura |
Mario Neuwirth seit 18.1.2024 | Geschäftsführer |
Marc André Schmidt seit 18.1.2024 | Geschäftsführer |
Fernando Francisco Baracco Adrianzen seit 19.8.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Imtron GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023I. Allgemeine AngabenDie IMTRON GmbH mit Sitz in Ingolstadt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter der Nummer HRB 4580 eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 der IMTRON GmbH erfolgte gemäß dem Handelsgesetzbuch und dem GmbH Gesetz. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gliederung des Jahresabschlusses der IMTRON GmbH, Ingolstadt, erfolgt unter Anwendung der §§ 265 ff. HGB. Für die Gewinn und Verlustrechnung wird dabei das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die IMTRON GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Die Bewertung entspricht den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Entstehungszeitpunkt mit dem Devisenkassamittelkurs oder dem tatsächlich angefallenen Wechselkurs umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. III. Angaben zu einzelnen BilanzpostenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Sämtliche Vermögensgegenstände werden stets nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen) abgeschrieben. Für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird die anteilige Jahresabschreibung (pro rata temporis) verrechnet. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelwert bis einschließlich 250,00 EUR werden im Zeitpunkt ihrer Anschaffung unmittelbar als Aufwand erfasst. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelwert zwischen 250,01 EUR und 1.000,00 EUR werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 20 % abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wert nach § 253 Abs. 3 HGB geboten ist.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Bei den Vorräten werden Waren zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Für Lagerrisiken und nicht vollwertige Bestände werden warengruppenspezifische Bewertungsabschläge auf die Vorräte vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Auf zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen die neue Gesellschafterin MediaMarktSaturn Retail Group GmbH, Ingolstadt, in Höhe von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 45.863 TEUR (Vj. 42.658 TEUR) enthalten. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wird mit dem Nennbetrag angesetzt und beträgt 100 TEUR. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2021 werden die Jahresüberschüsse bzw. Jahresfehlbeträge der IMTRON GmbH an die Media Saturn Holding GmbH, Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 9226), abgeführt bzw. ausgeglichen, um insbesondere die Voraussetzungen für eine steuerliche Organschaft zu schaffen. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Die Eintragung in das Handelsregister ist am 25.08.2022 erfolgt. Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Garantieverpflichtungen, ausstehende Kostenrechnungen, Tantiemen sowie noch nicht abgegoltene Urlaubsansprüche. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der neuen Gesellschafterin MediaMarktSaturn Retail Group GmbH, Ingolstadt, in Höhe von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.067 TEUR (Vj. 2.324 TEUR), Verbindlichkeiten aus Cashpooling in Höhe von 26.973 TEUR (Vj. 64.399 TEUR) und Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung aus Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 10.775 TEUR (Vj. 2.012 TEUR) enthalten. IV. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1.081 TEUR (Vj. 337 TEUR) sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1.082 TEUR (Vj. 1.197 TEUR) enthalten. Auf eine Angabe von periodenfremden Aufwendungen und Erträge wird verzichtet, da die auszuweisenden Beträge für die Beurteilung der Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. Der Zinsaufwand enthält Aufwendungen aus der Rückstellungsaufzinsung in Höhe von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR). V. Sonstige AngabenIm Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 109 Mitarbeiter. Dabei handelt es sich um 86 Vollzeitbeschäftigte und 23 Teilzeitbeschäftigte. Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers werden im Konzernabschluss der CECONOMY AG, Düsseldorf, veröffentlicht. Geschäftsführung
Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der CECONOMY AG, Düsseldorf, einbezogen. Der Konzernabschluss der CECONOMY AG, Düsseldorf, wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und wird gemäß § 315e Abs. 1 HGB i. V. m. Artikel 4 der Verordnung (EG) 1606/2002 nach den IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt und stellt den größten und kleinsten Konsolidierungskreis dar.
Ingolstadt, den 15. Dezember 2023 Die Geschäftsführung Marc Schmidt Michael Schuld
1 EUR 1,00 = HKD 7,52720 zum 30. September 2023.
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2022/2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Imtron GmbH, Ingolstadt Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Imtron GmbH, Ingolstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 20. Dezember 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christian Landau, Wirtschaftsprüfer ppa. Frank Tübbing, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde am 15. Dezember 2023 festgestellt. |
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