Reparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Stuttgart Netze Betrieb GmbHLiquidiert
70190 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marlies Barbara Hummel-Dietz seit 4.6.2019 | Prokura |
Harald Hauser seit 29.10.2014 | Geschäftsführer |
Arvid Tristram Dr. Blume seit 29.10.2014 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stuttgart Netze Betrieb GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 und TätigkeitsabschlussBilanz zum 31. Dezember 2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbH, StuttgartAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbH, Stuttgart
Anhang für das Geschäftsjahr 2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbH, StuttgartAllgemeine GrundlagenDie Stuttgart Netze Betrieb GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Registernummer HRB 746552). Der Jahresabschluss der Stuttgart Netze Betrieb GmbH, Stuttgart, zum 31. Dezember 2017 ist entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), unter Berücksichtigung der Änderungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags erstellt und in Euro ausgewiesen. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG), Karlsruhe, im Sinne von 271 Abs. 2 HGB. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Mit der Netze BW GmbH (NETZ), Stuttgart, ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich der Umsatzsteuer. Der Jahresabschluss der SNB wird in den Konzernabschluss der EnBW AG, Karlsruhe, einbezogen, der im Bundesanzeiger offen gelegt wird. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauern um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen bei Zugrundelegung eines linearen Werteverzehrs abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 3,7 % (Vj. 4,01 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBl. S. 396 geändert) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen einschließlich Karrieretrends wurden mit durchschnittlich 2,8 %, erwartete Inflationsraten mit 2,0 % sowie erwartete Rentensteigerungen mit 1,9 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 2,0 % berücksichtigt. Aufgrund der bestehenden Schuldbeitrittserklärungen der EnBW AG werden Rückstellungen für Pensionen und andere Altersversorgungsverpflichtungen sowie für Altersteilzeitverpflichtungen (Angabe unter den Haftungsverhältnissen) von derselben übernommen und die Gesellschaft leistet einen Aufwandsersatz. Für Verpflichtungen aus Langzeitarbeitszeitkonten wurden die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem in der Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel hervor. (2) Vorräte
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Netzentgelte des Geschäftsjahres abzüglich der hierfür erhaltenen Anzahlungen sowie um Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen. Bei den übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich über-wiegend um die Forderungen aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und sonstige Leistungen sowie sonstige Forderungen. (4) Guthaben bei Kreditinstituten Aufgrund der Teilnahme am Cash-Pool-Verfahren der EnBW AG bestehen zum 31. Dezember 2017 keine Guthaben bei Kreditinstituten (Vj. 997,50 €). (5) Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die im Rahmen von Netzpachtverträgen als Pachtvorauszahlung weitergeleiteten Baukostenzuschüsse und wird über 20 Jahre ratierlich aufgelöst. (6) Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital zum 31. Dezember 2017 beträgt 26.000,00 € (Vj. 26.000,00 €). Am Stammkapital der SNB sind die Stadtwerke Stuttgart GmbH mit 25,1 % und die NETZ mit 74,9 % beteiligt. Die zum 31. Dezember 2017 bestehende Kapitalrücklage ist in voller Höhe gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 beträgt 4.925.513,43 € (Vj. 4.925.513,43 €). Hierin ist der Verlustvortrag aus dem Geschäftsjahr 2013 mit 486,57 € enthalten. (7) Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich aus den Rückstellungen für Sonstige Steuern (0,00 €; Vj. 45.405,00 €) und den Sonstigen Rückstellungen (16.334.257,71 €; Vj. 8.207.627,41 €) zusammen. Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen energiewirtschaftliche Rückstellungen (10.656.954,25 €), Personalrückstellungen (2.753.552,97 €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (2.133.992,14 €) sowie Verpflichtungen aus dem Strombezug nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) abzüglich hierfür geleisteter Anzahlungen (769.538,35 €). Bei der Bewertung werden aktuelle Kosten - und Preisinformationen sowie Einschätzungen von Sachverständigen genutzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Langzeitarbeitszeitkonten in Höhe von 3.700,85 € wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Vermögenswerten saldiert ausgewiesen und errechnet sich aus dem Erfüllungsbetrag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts der Vermögensgegenstände.
(8) Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag ergibt sich aus dem Kontenclearing eine Verbindlichkeit in Höhe von 932.499,86 € (Vj. 578.358,17 €) der SNB auf dem Verrechnungskonto der EnBW AG. Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der SNB durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden ebenso wie die Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing valutagerecht ab dem 01. Januar 2017 wie folgt verzinst: Ein Forderungssaldo der SNB gegenüber der EnBW AG wird auf Basis EONIA-Zinssatz flat (d.h. ohne Abzug einer Marge) verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der SNB gegenüber der EnBW AG wird auf Basis EONIA-Zinssatz plus 0,60 % Marge verzinst (im Jahr 2016 plus 0,40 % Marge). Weist der EONIA-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert. (9) Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die im Rahmen von Netzpachverträgen vereinnahmten Baukostenzuschüsse, die als Pachtvorauszahlungen an die Verpächter weitergeleitet werden. Die erhaltenen Zuschüsse werden ratierlich über 20 Jahre aufgelöst. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(10) Umsatzerlöse
Von den Netznutzungserlösen Strom einschließlich anteiliger Konzessionsabgabe be-treffen 83.745.693,81 € (Vj. 93.114.770,60 €) Erlöse von verbundenen Unternehmen. In den Umsatzerlösen sind 5.570.071,09 € (Vj. 0,00 €) periodenfremde Erlöse enthalten, im Wesentlichen aus Netznutzungsabrechnungen einschließlich energie-wirtschaftlicher Umlagen sowie aus Vorjahresabrechnungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). (11) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 762.606,24 € betreffen im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (581.588,87 €) sowie die Verminderung von Forderungswertberichtigungen (137.520,36 €). (12) Materialaufwand
Die sonstigen Aufwendungen für Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Bau- und Instandhaltungsmaterial in Höhe von 4.316.776,91 € (Vj. 3.791.462,33 €). Wesentliche Position in den Netzaufwendungen sind die Kosten für das vorgelagerte Stromnetz der NETZ in Höhe von 48.485.433,00 € (Vj. 48.967.983,00 €). Die sonstigen Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Konzernleistungen 40.663.353,42 € (Vj. 45.020.814,44 €), Instandhaltungsaufwendungen 19.823.989,65 € (Vj. 16.076.235,28 €) sowie die Pachtaufwendungen für das Stromverteilnetz 9.311.000,00 € (11.809.266,10 €). Von den Materialaufwendungen sind 4.348.041,52 € periodenfremd, überwiegend aus dem Belastungsausgleich für energiewirtschaftliche Umlagen und Vorjahresabrechnungen nach dem KWKG. (13) Personalaufwand
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um den in der Bilanzierung und Bewertung beschriebenen Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung gegenüber der EnBW AG (Vj. Erstattung). Beschäftigte im Jahresdurchschnitt:
Zum 31.Dezember 2017 beträgt die Beschäftigtenzahl 208. Darüber hinaus bestehen zum Jahresende 14 Ausbildungsverhältnisse. (14) Abschreibungen Die Position umfasst die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. (15) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Fremdleistungen für Verwaltung betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für IT-Fremdleistungen und drittbezogenen Personaleinsatz. Die übrigen Aufwendungen umfassen unter anderem weitere Personalkosten wie Reisekosten, Weiterbildung sowie Versicherungen, Büromaterial, Forderungsausfälle. Periodenfremde Aufwendungen waren in Höhe von 112.624,96 € zu verzeichnen. (16) Finanzergebnis
Im Finanzergebnis sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 0,00 € (Vj. 7.620,00 €) und Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von 29.124,00 € (Vj. 40.131,00 €) enthalten. Der Zinsanteil aus dem Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung reduzierte das Finanzergebnis um 3.288.565,00 € (Vj 2.875.609,00 €). Periodenfremder Zinsaufwand ist in Höhe von 10.988,23 € (Vj 428,89 €) angefallen. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseDie Gesellschaft haftet für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 29.852.278,00 € (Vj. 26.000.182,00 €) sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen in Höhe von 3.759.336,00 € (Vj. 3.260.740,00 €), deren Erfüllung die EnBW AG übernommen hat. Die Gesellschaft schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da derzeit keine Anzeichen vorliegen, dass die EnBW AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen die nachfolgend aufgeführten finanziellen Verpflichtungen mit einem Gesamtbetrag von 43.040.930,61 € (Vj. 83.153.954,83 €). Es bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus dem gepachteten Ortsnetz in Höhe von 13.905.250,03 € (Vj. 30.664.532,20 €), davon gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.340.000,00 € (Vj. 4.680.000,00 €). Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen bestehen in Höhe von 26.184.084,24 € (Vj. 48.064.000,00 €). Das Bestellobligo beträgt 3.073.193,00 € (Vj. 2.097.015,74 €), hiervon entfallen 0,00 € (Vj. 13.307,16 €) auf Investitionen. Die Verpflichtungen für die Strombeschaffung betragen 1.852.337,61 € (Vj. 2.328.406,89 €). Des Weiteren bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Angaben zu den Organen Die Geschäftsführung bezog im Geschäftsjahr keine Bezüge von der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bezogen im Geschäftsjahr 12.653,79 € (Vj. 11.529,33 €) an Vergütung. Im Geschäftsjahr 2017 wurden von der Gesellschaft keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen. GeschäftsführerDr. Arvid Blume, Weinstadt Leiter Netzwirtschaft Stadtwerke Stuttgart GmbH Klaus Brändle, Filderstadt Leiter Kaufmännische Funktionen Netze BW GmbH Harald Hauser, Stuttgart Leiter Regionalzentrum Stuttgart Netze BW GmbH AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr sind: Dr. Christoph Müller, Karlsruhe Vorsitzender der Geschäftsführung Netze BW GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrats Olaf Kieser, Stuttgart Technischer Geschäftsführer Stadtwerke Stuttgart GmbH stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Hendrik Adolphi, Karlsruhe Leiter Technisches Anlagenmanagement Netze BW GmbH Johannes Aichner, Stuttgart (bis 30. Juni 2017) Leiter Entwicklung Strom/Gasnetze BW GmbH Jakob Becker, Tamm Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Stuttgart, Fachbereich Ver- und Entsorgung Dr. Wolfgang Bräuer, Königsbach-Stein (ab 1. Juli 2017) Leiter Entwicklung Strom/Gasnetze Netze BW GmbH Winfried Eckmann, Ostfildern (ab 2. August 2017) Vorsitzender des Betriebsrats Netzgebiet Landeshauptstadt Stuttgart Heidi Holzhay, Stuttgart (bis 19. Juli 2017) Vorsitzende des Betriebsrats Netzgebiet Landeshauptstadt Stuttgart Daniel Jundt, Stuttgart Leiter Performance Controlling Netze BW GmbH Steffen Ringwald, Pfinztal Geschäftsführer der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH Jean-Claude Schmiedle, Remseck Leiter Unternehmensentwicklung und Recht Stadtwerke Stuttgart GmbH Dirk Thürnau, Stuttgart Bürgermeister Technisches Referat Landeshauptstadt Stuttgart AbschlussprüferhonorarAuf eine Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da der Jahresabschluss der Gesellschaft in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen wird. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Die NETZ erbrachte in 2017 Dienstleistungen für die Gesellschaft. Diese beinhalten insbesondere die Funktionen Rechnungswesen und Steuern, Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalwesen, Recht und Versicherungen und Gebäudemanagement. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ist in einem Rahmendienstleistungsvertrag festgelegt und wird zu einem marktüblichen Pauschalpreis abgerechnet. Die SNB hat ihre Betriebs- und Verwaltungsgebäude zu marktüblichen Konditionen von der NETZ angemietet.
Stuttgart, den 29. März 2018 Stuttgart Netze Betrieb GmbH Dr. Arvid Blume Klaus Brändle Harald Hauser Anlagenspiegel zum 31.12.2017 in €der Stuttgart Netze Betrieb GmbH, Stuttgart
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31.12.2017Stuttgart Netze Betrieb GmbHErläuterungen zu den TätigkeitsabschlüssenGemäß § 6b des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nummer 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen in der internen Rechnungslegung zur Kontentrennung verpflichtet (buchhalterisches Unbundling). Hierunter ist die Aufstellung jeweils einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche sowie deren Erläuterungen zu verstehen. Bei der SNB ist zwischen folgenden Tätigkeiten zu trennen: - Elektrizitätsverteilung - Messstellenbetrieb i.S.v. § 3 Abs. 4 MsbG - Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors Dem Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" ist die Bewirtschaftung des gepachteten Stromverteilnetzes der Stuttgart Netze GmbH zugeordnet. Der Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Abs. 4 MsbG umfasst den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ab Inkrafttreten des MsbG am 02.09.2016. Die SNB hat am 11.05.2017 gegenüber der Bundesnetzagentur die Wahrnehmung des grundzuständigen Messstellenbetriebs angezeigt. Die im Tätigkeitsabschluss ausgewiesenen Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren aus der Verrechnung von Kosten aus dem Tätigkeitsbereich Stromverteilung. Bei den "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors" werden die konzerninternen Dienstleistungen für Gas und Wasser und sonstige konzernexterne Dienstleistungen erfasst. Die im Anhang der SNB genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf den jeweiligen Tätigkeitsabschluss entsprechende Anwendung. Unter Beachtung der Vorschriften des § 268 HGB werden jeweils ein Anlagenspiegel erstellt sowie Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten und den finanziellen Haftungsverhältnissen gemacht. In den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Als Bezugsgrößen für eine indirekte Zuordnung werden modifizierte Umsatz- und Personalkostenschlüssel verwendet. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt. Die aufgrund der direkten und indirekten Aufteilung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Tätigkeitsbereichen werden in den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen und intern konsolidiert. Bei der Zuordnung und bei der Wahl der Kostenschlüssel wurde das Stetigkeitsgebot beachtet. Wesentliche Änderungen bei den Zuordnungsregeln und bei der Wahl der Kostenschlüsselungen im Vergleich zum Vorjahr fanden nicht statt. Die zwischen den einzelnen Tätigkeiten bestehenden innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen werden in der Regel zu konzerneinheitlichen Verrechnungspreisen oder zu marktüblichen Konditionen bewertet. Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31.12.2017ElektrizitätsverteilungStuttgart Netze Betrieb GmbHTätigkeitsbilanz zum 31.12.2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbHElektrizitätsverteilungAKTIVA
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbHElektrizitätsverteilung
Tätigkeits-Anlagenspiegel zum 31.12.2017 In €der Stuttgart Netze Betrieb GmbHElektrizitätsverteilung
Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbHElektrizitätsverteilung
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. Haftungsverhältnisse zum 31.12.2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbHElektrizitätsverteilungDie Stuttgart Netze Betrieb GmbH haftet für Pensionsverpflichtungen sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen, deren Erfüllung die EnBW AG übernommen hat und die demzufolge bei der EnBW AG passiviert werden. Auf den Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" entfallen 28.129.801,56 € bzw. 3.542,422,31 €. Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31.12.2017Stuttgart Netze Betrieb GmbHMessstellenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 4 MsbGTätigkeitsbilanz zum 31.12.2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbHMessstellenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 4 MsbGAKTIVA
Aufgrund der Teilnahme der SNB am Forderungs- und Verbindlichkeits-Clearing zwischen den einbezogenen Gesellschaften des EnBW-Konzerns ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Bilanzwert von 0,00 €. Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbHMessstellenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 4 MsbG
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017der Stuttgart Netze Betrieb GmbH1. Grundlagen des Unternehmens1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens1.1.1 ÜberblickDie Stuttgart Netze Betrieb GmbH (SNB) gegründet als Kooperationsunternehmen der Netze BW GmbH (NETZ), 74,9% Tochtergesellschaft der NETZ, und der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS), 25,1% Tochtergesellschaft der SWS, hat zum 01. Januar 2016 ihre Tätigkeit als Stromnetzbetreiber im Sinne des EnWG aufgenommen. Gegründet als Ergebnis der Konzessionsverhandlungen mit der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) betreibt die SNB das Mittel- und Niederspannungsnetz auf der Gemarkung Stuttgart und bietet Lieferanten einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zum Stromnetz sowie eine zuverlässige Stromverteilung an. Marktpartner hierbei sind die konzessionsgebende Kommune sowie die Netznutzer in ihrer Funktion als Energielieferanten und -einspeiser. Als Regulierungsbehörde setzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den regulatorischen Ordnungsrahmen für den Verteilnetzbetrieb. Die SNB hat die Betriebsmittel zur ordnungsgemäßen Verteilung von Strom von der Stuttgart Netze GmbH (SNZ) gepachtet. Gegenstand der SNZ ist die Stellung als Eigentümerin und Verpächterin des Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die SNB erbringt in ihrer Funktion als Netzbetreiber die Erhaltung, die Erneuerung, den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes gemäß Pachtvertrag mit der SNZ. Des Weiteren erbringt die SNB zentrale Funktionen, die den technischen und administrativen Betrieb des Stromverteilnetzes betreffen in Querverbundfunktionen zusammen mit der NETZ. Dies führt zu einer Vermeidung von Doppelstrukturen, Synergieeffekte werden realisiert und somit ein kostengünstiger Betrieb des Verteilnetzes gewährleistet. Darüber hinaus werden durch diese Organisationsstruktur viele Arbeitsprozesse deutlich beschleunigt. Zusätzlich erbringt die SNB sämtliche Leistungen einer ordnungsgemäßen Beleuchtung von Straßen in Stuttgart. Die SNB nimmt zudem die Funktion des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr. Dies hat die SNB am 11. Mai 2017 gegenüber der zuständigen Behörde angezeigt. 1.1.2 Geschäftsfeld 1: Management regulierter Netze sowie Messstellenbetrieb und MessdienstleistungIn diesem Geschäftsfeld betreibt die SNB das Regulierungsmanagement und das strategische Anlagenmanagement, sowie die Leistungen für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung für die Stromverteilung in Stuttgart. Durch die Umsetzung und Weiterentwicklung der Netzbewirtschaftungsstrategie, die Planung, Optimierung und Steuerung der Anlagenbudgets für die Sparte Strom wird die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Netzes durch das strategische Anlagenmanagement sichergestellt. Dabei werden die regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt und eingehalten. Das Regulierungsmanagement erstellt die unterschiedlichsten Anträge der BNetzA, um eine Anerkennung der zulässigen Erlösobergrenze im Rahmen der regulatorischen Vorgaben sicherzustellen. Dadurch wird der Substanzerhalt des Unternehmens sichergestellt. Im September 2016 trat das neue MsbG in Kraft, welches die bisherigen Reglungen des § 21b und § 21c EnWG ablöst und die gesetzlichen Anforderungen an den Messstellenbetrieb regelt. Die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) wurden von der BNetzA auf Basis des MsbG überarbeitet. Der Messstellenbetreiber Strom ist verpflichtet ab technischer Verfügbarkeit und wirtschaftlicher Vertretbarkeit im Sinne des MsbG Letztverbrauchern mit mehr als 6.000 kWh/a und EEG/KWKG mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW, intelligente Messsysteme einzubauen. Die Vorbereitung des Roll-Outs von Messsystemen nach MsbG und die Implementierung der dafür notwendigen Infrastruktur, wird bei der SNB mit allen betroffenen Geschäftseinheiten koordiniert. 1.1.3 Geschäftsfeld 2: Management von Dienstleistungen für Stadtwerke/Kommunen und SonstigeIm Geschäftsfeld 2 vermarktet die SNB entsprechend den Marktanforderungen netznahe und sonstige Dienstleistungen an die LHS, Privat- und Industriekunden und Konzerngesellschaften. Die SNB bietet als technischer Dienstleister für Netzinfrastruktur ihren Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dieses Angebot umfasst umfängliche Einzelleistungen rund um die Planung, den Bau und Betrieb von Netzen oder Netzanlagen in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung oder Straßenbeleuchtung. 1.1.4 Geschäftsfeld 3: Operatives NetzgeschäftIn diesem Geschäftsfeld werden durch die Netztechnik und die Netzwirtschaft die zur Aufgabenerfüllung der beiden anderen Geschäftsfelder benötigten Leistungen erbracht. Die SNB betreibt das Stromverteilnetz in Stuttgart im Mittel- und Niederspannungsbereich (20 kV, 10 kV, und 0,4 kV). Neben dem Betrieb ist sie auch für die Projektierung, den Bau und die Instandhaltung des Netzes unter Berücksichtigung des Pachtvertrages mit der SNZ verantwortlich. 1.2 Steuerungssystem1.2.1 Finanzielle LeistungskennzahlenFür die Steuerung der aktuellen und künftigen Ergebnisentwicklung der SNB kommt der nachhaltigen Ertragskraft der laufenden Geschäftstätigkeit besondere Bedeutung zu. Die SNB verwendet hierfür das adjusted EBITDA nach IFRS, das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, als zentrale Größe. 1.2.2 Nicht-Finanzielle Leistungskennzahlen1.2.2.1 SAIDI StromAls zentrale Steuerungskennzahl für die Versorgungszuverlässigkeit Strom verwendet die SNB die mittlere System-Unterbrechungsdauer oder Nichtverfügbarkeit, den System Average Interruption Duration Index (SAIDI). Aus der Kenngröße SAIDI geht hervor, wie lange ein Verbraucher im Jahr durchschnittlich von einer Stromunterbrechung betroffen ist. Angegeben wird der SAIDI-Wert in Minuten pro Jahr. 1.2.2.2 PersonalkennzahlenDer Personalbereich hat für die personalwirtschaftliche Steuerung folgende nichtfinanzielle Kennzahlen definiert: - Mitarbeiterzahl in Mitarbeiterkapazitäten (MAK) und Anzahl - Ausbildung (Anzahl der Auszubildenden - LTIF (=Lost Time Injury Frequency). Der LTIF ist die Kennzahl zur Messung der Arbeitssicherheit. Ein LTI (=Lost Time Injury) beschreibt einen Unfall während der Arbeitszeit im Auftrag des Unternehmens, der sich ausschließlich durch den Arbeitsauftrag ereignet hat und der einen oder mehrere Ausfalltage zur Folge hat. Der LTIF beschreibt die Anzahl der LTI pro eine Million Arbeitsstunden auf Basis der Produktivstunden laut SAP. 1.3 Forschung und EntwicklungDie Erforschung und Erprobung von Konzepten zur Automatisierung von Ortsnetzstationen aber auch von neuen Betriebsmitteln, bilden den Schwerpunkt der aktuellen Aktivitäten der SNB im Bereich Smart Grid. Es werden neue Technologien und Ansätze genutzt, um die Ziele Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu vereinen. Das Vorgehen ermöglicht der SNB, aktuelle Entwicklungen mit zu verfolgen und auf Neuerungen schnell reagieren zu können. In 2017 sind insbesondere in den Bereichen der Niederspannungsmesstechnik und der Kompensation von Netzrückwirkungen (Aktiver Filter) neue FuE-Aktivitäten gestartet worden. 1.3.1 Projekt Netzautomatisierung Die Aktivitäten im Bereich der Netzautomatisierung werden im Projekt "Netzautomatisierung" gebündelt. Im Projekt werden verschiedene Ausstattungs- und Funktionsvarianten von automatisierten Ortsnetzstationen konzeptionell erarbeitet und praktisch erprobt, um Ortsnetzstationen mit standardisierten Funktionspaketen auszurüsten. Neben dem Nieder- und Mittelspannungsmesstechnikpaket wird es ein Kommunikations- und Steuerungspaket mit gepufferter Energieversorgung geben. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Rahmenbedingungen2.1.1 Entflechtung gemäß § 6b EnWGFolgende im § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz genannten Tätigkeiten werden von der SNB ausgeführt: - Elektrizitätsverteilung - Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz - Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors Die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", von welcher die Geschäftstätigkeiten sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SNB wesentlich bestimmt werden, umfasst die Netztechnik und den Netzbetrieb für das Stromverteilnetz der SNB. Außerdem sind das Netzregulierungsmanagement sowie das strategische Anlagemanagement hier zugeordnet. Für diese Tätigkeitsbereiche werden im Rechnungswesen gesonderte Konten geführt und separate Tätigkeitsabschlüsse aufgestellt. Darüber hinaus ist gemäß § 3 Abs. 4 MsbG der grundzuständige Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung buchhalterisch zu entflechten. Daher werden erstmals in 2017 für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gesonderte Konten geführt und ein separater Tätigkeitsabschluss aufgestellt. Unter "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors" werden netznahe und sonstige Dienstleistungen erfasst. Für diese werden im Rechnungswesen ebenfalls gesonderte Konten geführt. 2.1.2 Regulatorischer OrdnungsrahmenUnbundling ComplianceDas Unbundling-Compliance hat in der SNB einen hohen Stellenwert. Das überarbeitete Unbundling-Compliance-Programm der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) nach § 7a Abs. 5 EnWG, welchem die SNB unterliegt, ist zum 1. Februar 2017 in Kraft getreten. Dort sind die zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen, Sensibilisierungsprogramme und Schulungen abgebildet. Ergänzend zum Gleichbehandlungsprogramm wurde mit Einführung des Moduls "Unbundling Compliance EnBW" das Angebot zum E-Training bei der SNB aktualisiert. Am 30. März 2017 erfolgte die Veröffentlichung des Gleichbehandlungsberichts gemäß § 7a Abs. 5 EnWG der EnBW für das Jahr 2016. Von Seiten der Bundesnetzagentur gab es hierzu keine Rückfragen und Beanstandungen. 2.1.3 Energiewirtschaftliches Umfeld2.1.3.1 Entwicklungen im Bereich des Erneuerbaren-Energien-GesetzesIm Jahr 2017 wurden rund 260 Anfragen EEG-bedingter Netzanschlussbegehren bearbeitet. Ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr mit 195 Anfragen. Seit dem 1. Januar 2017 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Zu den größten Änderungen der EEG-Novelle 2017 gehört die Umstellung von bisher staatlich festgesetzten Einspeisetarifen auf wettbewerbliche Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur. Betroffen von der Ausschreibungspflicht sind alle Anlagen ab einer installierten Leistung von 750 Kilowatt (kW) bei Windenergie an Land und Solarenergie bzw. 150 kW bei Biomasseanlagen. Ausgenommen von der Pflicht zur Ausschreibung sind Anlagen mit geringerer Leistung und Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- oder Grubengas und Geothermie. Diese haben nach wie vor einen gesetzlich festgelegten Förderanspruch für den Strom, den sie in das Netz einspeisen. Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2017 die Förderung vom Mieterstromzuschlag beihilferechtlich genehmigt. Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem EEG für Strom aus Solaranlagen. Der Mieterstromzuschlag wurde im Juli 2017 eingeführt. Den Zuschlag kann der Betreiber einer nach dem 24. Juli 2017 neu in Betrieb genommenen Solaranlage auf einem Wohngebäude für den mit dieser Anlage erzeugten und an die Hausbewohner gelieferten Solarstrom in Anspruch nehmen. Ende Dezember 2017 hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für die Reduzierung der EEG-Umlage bei zur Eigenversorgung genutztem Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen nicht mehr erteilt. Ihre Entscheidung begründet die EU-Kommission damit, dass eine Überförderung neuer hocheffizienter KWK-Anlagen zu befürchten ist, wenn diese weiterhin von der Reduzierung der EEG-Umlage profitieren. Für den Eigenversorgungs-Strom aus KWK-Anlagen, auf den bislang nur 40 Prozent EEG-Umlage abgerechnet wurde, wird ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage (100%) abgerechnet. 2.1.3.2 Novellierung der AnreizregulierungsverordnungWie das Jahr 2016 war auch das Jahr 2017 vom Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der Anreizregulierungsverordnung geprägt. Die Novelle trat am 17. September 2016 in Kraft. Die wesentliche Änderung ist die Einführung des Kapitalkostenabgleichs, der den Zeitverzug bei den Rückflüssen der Kapitalkosten der Investitionen beseitigt. Darüber hinaus wurden beispielsweise die Regelungen zum Regulierungskonto, zum Effizienzvergleich, zur Erhebung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und zur Aufteilung der Erlösobergrenze bei Netzübergängen überarbeitet. Des Weiteren wurden Veröffentlichungspflichten und Transparenzvorschriften ausgeweitet. Je nach getroffener Übergangsregelung sind die Neuregelungen unmittelbar oder mit Beginn der dritten Regulierungsperiode anzuwenden. Ebenfalls relevant für die dritte Regulierungsperiode sind die Festlegung der Zinssätze für Eigenkapital sowie die Festlegung des Xgen. Die Zinssätze zur Verzinsung des Eigenkapitals wurden bereits im Jahr 2016 festgelegt. Die SNB hat Anfang 2017 Beschwerde gegen diese Festlegung eingelegt. Das Verfahren zur Festlegung des Xgen Strom hat Ende 2017 begonnen. 2.1.3.3 Messstellenbetrieb und MessdienstleistungenAnschlussnutzer können einen Dritten mit der Durchführung des Messstellenbetriebs beauftragen. Die Verträge und Geschäftsprozesse im Bereich des Messstellenbetriebs entsprechen im Netzgebiet der SNB den derzeit gültigen regulatorischen Vorgaben. Die aktuellen Verträge sind ebenso wie die technischen Mindestanforderungen im Internet veröffentlicht. Im September 2016 trat das neue MsbG in Kraft, das die bisherigen Reglungen des § 21b und § 21c EnWG ablöst und die gesetzlichen Anforderungen an den Messstellenbetrieb regelt. Die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) wurden von der BNetzA auf Basis des MsbG überarbeitet. Die Wechselprozesse im Messwesen werden innerhalb eines Umsetzungsprojektes (Projekt InterNetz) überarbeitet. 2.1.3.4 Intelligente Messsysteme (Smart Meter) Das MsbG regelt Einbauverpflichtungen sowohl für den Strom- als auch für den Gasbereich. Der Messstellenbetreiber Strom ist verpflichtet ab technischer Verfügbarkeit und wirtschaftlicher Vertretbarkeit im Sinne des MsbG bei Letztverbrauchern mit mehr als 6.000 kWh/a und EEG/KWKG mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW, intelligenten Messsysteme einzubauen, die sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind und über ein Schutzprofil verfügen. In den anderen Fällen sieht das MsbG einen optionalen Einbau von intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen vor. Der Messstellenbetreiber Gas muss an Smart Meter Gateways anbindbare Messtechnik einbauen. Im Netzgebiet der SNB werden in den bisher gesetzlich geforderten Fällen bis zur technischen Verfügbarkeit von entsprechenden intelligenten Messsystemen (Strom) weiterhin elektronische "EDL21-Zähler" eingebaut. Die Vorbereitung des Roll-Outs von Messsystemen nach MsbG und die Implementierung der dafür notwendigen Infrastruktur wird bei der SNB mit allen betroffenen Geschäftseinheiten koordiniert. Derzeit wird nach einem Dienstleister für die Erbringung einzelner Leistungen gesucht. 2.1.4 KonzessionenDie SNZ hält die Strom- und Gaskonzession für das Verteilnetz in Stuttgart. Das Nieder- und Mittelspannungsnetz ist an die SNB verpachtet, dass Nieder- und Mitteldrucknetz an die NETZ. 2.1.5 Markt und Wettbewerb, Produkte im nicht regulierten BereichDie Nachfrage nach netznahen Dienstleistungen ist insgesamt relativ stabil und wird von diversen Wettbewerbern bedient. Volatil hingegen sind beispielsweise EEG-getriebene oder andere geförderte Bedarfe wie die Schaffung von E-Mobilitätsinfrastruktur, sowie gesetzgeberische Aktivitäten, wie die geplante Einführung intelligenter Zähler. 2.2 Geschäftsverlauf2.2.1 Netzentgelte StromGemäß den Vorgaben des EnWG hatten die Netzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte für 2017 bis Mitte Oktober 2016 und die endgültigen Entgelte bis 1. Januar 2017 zu veröffentlichen. Dadurch soll den Energievertrieben eine möglichst sichere Kalkulationsbasis gegeben werden. Die SNB hat ihre vorläufigen Netzentgelte 2017 für Strom fristgerecht am 14. Oktober 2016 veröffentlicht. Der durchschnittliche Anstieg der Netzentgelte ggü. dem Vorjahr betrug 4,5% und ist weitestgehend auf die gesetzliche Änderung gem. §7 Abs. 2 MsbG zurückzuführen. Danach soll ab 2017 das Abrechnungsentgelt nicht mehr separat erhoben, sondern zum Bestandteil der allgemeinen Netzentgelte werden. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgte nach den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der BNetzA. Die vorläufigen Preise wurden zum 1. Januar 2017 unverändert übernommen. 2.2.2 NetzbetriebDer Betrieb des Stromnetzes erfolgte zuverlässig. Die Nichtverfügbarkeit (SAIDI) lag unterhalb des Bundesdurchschnitts. Von außergewöhnlichen Störungen z.B. durch Extremwetterereignisse blieb die SNB im Jahr 2017 verschont. Die hohe Versorgungsqualität wird, insbesondere durch umfangreiche Investitions- und Instandhaltungsprogramme, auch weiterhin aufrechterhalten. Insgesamt gewährleistete die SNB im Stromnetz eine gute Versorgungszuverlässigkeit. 2.2.3 DienstleistungenDie operativen Ergebnisse aus netznahen Dienstleistungen konnten im Geschäftsjahr 2017 über das gesamte Portfolio betrachtet im Wesentlichen stabil gehalten werden. 2.3 Wirtschaftliche Lage2.3.1 Ergebnis und GeschäftsverlaufDas adjusted EBITDA (Ergebnis vor Ertragsteuern, Zinsen und Abschreibungen) der SNB nach IFRS beträgt -305.722,23 € (Vj. 1.176.211,31 €). Ausschlaggebend für den Rückgang waren hauptsächlich niedrigere Netznutzungserlöse einschließlich Mess- und Abrechnungserlöse (-1.837.551,17 €) sowie niedrigere Dienstleistungs- und Serviceerlöse (-1.756.147,39 €) die nur teilweise von niedrigeren Aufwendungen für sonstige bezogene Leistungen (-2.381.766,02 €) kompensiert werden konnten. Unterschiede gegenüber dem vergleichbaren adjusted EBITDA nach HGB (-864.275,23 €) ergaben sich im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und dem daraus resultierenden Aufwandsersatz sowie der handelsrechtlichen Berücksichtigung von Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto. Nach Berücksichtigung der Abschreibungen und des im Wesentlichen durch den Zinsanteil für den Aufwandsersatz der Pensionsrückstellungen beeinflussten Finanzergebnisses wurde vom Organträger Netze BW GmbH im Geschäftsjahr ein Verlust in Höhe von 3.633.209,38 € (Vj. -3.361.743,16 €) übernommen. 2.3.2 UmsatzerlöseDie SNB erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von 218.485.844,45 €. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Anstieg um 3,3 % dar. Die Umsatzentwicklung im Einzelnen:
Die Netznutzungserlöse sind unter Berücksichtigung der Erlöse aus Messung und Abrechnung um 8.501.355,000 € gestiegen. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf positive Effekte aus der geänderten Abrechnungssystematik bei den energiewirtschaftlichen Umlagen, die allerdings auch bei den Materialaufwendungen zu einer entsprechenden Erhöhung führten. Die Stromerlöse EEG enthalten auch Erlöse aus der Direktvermarktung der EEG-Einspeisemengen (1.840.963,53 €). Bereinigt um Effekte aus der Testat-Abrechnung für Vor-jahre in Höhe von +15.961,00 € (Vj. 0,00 €) haben sich die Erlöse aus EEG in 2017 um 11.980,49 € auf 9.589.705,01 € (Vj. 9.577.724,52 €) unwesentlich erhöht. Aufgrund der starken Volatilität der Einspeisungen kann es jeweils im Folgejahr zu entsprechenden Anpassungseffekten im Rahmen der Jahresabrechnung kommen. Die Veränderung der Erlöse spiegelt sich in entsprechenden Effekten bei den Materialaufwendungen aus dem EEG-Strombezug wider. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen, insbesondere aus der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung und im Rahmen des Querverbundes mit SNZ und NETZ, haben sich um 1.913.818,38 € auf 32.275.811,95 € verringert. 2.3.3 InvestitionenDie Investitionen in Sachanlagen (CAPEX) betrugen 166.976,06 € und entfallen vollständig auf Betriebs- und Geschäftsausstattung.
2.3.4 Vermögens- und KapitalstrukturDie Bilanzsumme der SNB hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2016 um 10.894.268,10 € oder 71,6 % erhöht. Dies ist insbesondere auf den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für Netznutzung um 9.060.744,88 €, des aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für die im Rahmen von Netzpachtverträgen weitergeleiteten Baukostenzuschüsse um 2.285.180,00 € und der unfertigen Leistungen um 781.815,67 € zurückzuführen. Dem steht die im Wesentlichen abschreibungsbedingte Verringerung des Anlagevermögens um 1.492.268,00 € gegenüber. Auf der Passivseite spiegelt sich die Erhöhung der Bilanzsumme weitestgehend im Aufbau der Rückstellungen für energiewirtschaftliche Sachverhalte (+6.726.332,65 €), für ausstehende Rechnungen (+1.091.882,52 €) sowie für Personalrückstellungen (+248.564,94 €). Darüber hinaus ist ein Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 503.992,09 € und des passiven Abgrenzungsposten für die im Rahmen von Netzpachtverträgen vereinnahmten Baukostenzuschüsse um 2.285.176,00 € zu verzeichnen. Das bilanzielle Eigenkapital ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag unverändert. Aufgrund der höheren Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote um 13,5 Prozentpunkte auf 18,9 % (Vj. 32,4 %) gesunken. 2.3.5 FinanzierungDie finanziellen Transaktionen wurden im Rahmen des zentralen Verrechnungsverkehrs und des Cash-Poolings über die EnBW abgewickelt. Die Finanzierung der SNB war im Geschäftsjahr 2017 jederzeit gesichert. Der Finanzmittelbestand hat sich stichtagsbezogen um -355.139,19 € von -577.360,67 € auf -932.499,86 € verringert. Hierzu haben die Bestandteile des Cash-Flows wie folgt beigetragen:
Zu den Mittelzuflüssen aus dem Operating Cashflow haben insbesondere das um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen aus Abschreibungen und Erhöhung der Rückstellungen (9.819.159,36 €) korrigierte Jahresergebnis vor Gewinnabführung (6.185.949,98 €) beigetragen. Gegenläufig wirkte der Aufbau des Vorratsvermögens (781.815,67 €), der Aufbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen kurzfristigen Forderungen (11.605.717,93 €) und die Zunahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten (2.458.901,11 €). Aus der Investitionstätigkeit der SNB resultierte, unter Berücksichtigung des bereits in 2016 aktivierten Anlagevermögens (geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau), ein Mittelabfluss von 245.666,06 €. Bei den Mittelzuflüssen aus der Finanzierungstätigkeit handelt es sich ausschließlich um die Verlustübernahme durch den Gesellschafter Netze BW GmbH (3.633.209,38 €). 2.3.6 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage Die Geschäftsführung beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens positiv. Im Geschäftsjahr 2017 setzte das Unternehmen einen ähnlichen Kurs wie im Vorjahr fort. Das adjusted EBITDA fällt im Vergleich zum Vorjahr geringer aus, was im Wesentlichen aufgrund niedrigere Netznutzungserlöse und Dienstleistungs- und Serviceerlöse zurückzuführen ist, die nicht vollumfänglich durch niedrigere Aufwendungen kompensiert werden. Im handelsrechtlichen Ergebnis führen Bewertungsunterschiede bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und dem daraus resultierenden Aufwandsersatz sowie der handelsrechtlichen Berücksichtigung von Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto zu einem Verlust. Die konsequente Ausgabendisziplin sowie die stetige Optimierung der Prozesse im erwarteten Rahmen trugen positiv zum adjusted EBITDA bei. Basis des wirtschaftlichen Erfolgs ist der Betrieb des regulierten Stromnetzes. Wesentlicher Treiber für die weitere Entwicklung ist daher die Erzielung angemessener Netzentgelte. 2.4 Nicht-finanzielle Leistungskennzahlen2.4.1 SAIDI StromDie Nichtverfügbarkeit (SAIDI) Strom im Netzgebiet der SNB betrug pro Netzkunde im Jahr 2017 durchschnittlich 11,0 Minuten (finaler Vorjahreswert 10,55 Minuten). Damit liegt der Wert im Bereich des Vorjahres. 2.4.2 Personal2.4.2.1 Entwicklung der Mitarbeiterzahl Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte die SNB 208 Mitarbeiter sowie 14 Auszubildende. Dies sind 2 Mitarbeiter und 8 Auszubildende mehr als im Vorjahr. Die Mitarbeiterzahl entspricht 200,7 MAK. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung um 2 MAK oder rd. 1,0 %. 2.4.2.2 LTIF Der LTIF-Wert für das Jahr 2017 beträgt 3,1 (Vj. 6,2). In 2017 ereignete sich ein LTI-Unfall. 3. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht3.1.1 Erwartete Branchenentwicklung3.1.1.1 Entwicklungen im Bereich des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) Am 1. Juli 2017 ist die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV) nach §§ 111e und 111f EnWG in Kraft getreten. Die Arbeiten am Webportal des Marktstammdatenregisters konnten jedoch durch die Bundesnetzagentur nicht rechtzeitig zum angekündigten Starttermin (Mai 2017) abgeschlossen werden. Am 1. Februar 2018 hat die Bundesnetzagentur den neuen Starttermin für das MaStR-Webportal veröffentlicht, der 4. Dezember 2018. Bis dahin sind EEG-Anlagen und deren meldepflichtigen Genehmigungen wie bisher über das Anlagenregister und das PV-Meldeportal zu erfassen. Dafür gilt die neue Monatsfrist ab Inbetriebnahme oder ab Erteilung der Genehmigung (bisherige Frist drei Wochen). KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 müssen bis zur Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters über das Anlagenregister erfasst werden. Hierfür wurde von der BNetzA ein separates Formular (inkl. allgemeine Vorgehensweise) zur Verfügung gestellt. Dafür gilt die neue Monatsfrist ab Inbetriebnahme. Modernisierungen sind, da es sich um Anlagenänderungen handelt, derzeit von der Meldepflicht ausgenommen. Netzbetreiber sind verpflichtet, die Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen, die an ihr Netz angeschlossen sind und eine Zahlung nach dem KWKG erhalten, über ihre Registrierungspflicht im MaStR und mögliche Rechtsfolgen bei Nichtregistrierung zu informieren. Mit der Versendung eines Informationsschreibens im Rahmen der Jahresabrechnung für das Kalenderjahr 2017 an die Anlagenbetreiber können die Netzbetreiber ihre gesetzliche Pflicht gemäß § 25 Absatz 4, 5 MaStRV erfüllen. Mit der Einführung des Marktstammdatenregisters kommt auf die Netzbetreiber die Aufgabe zu, ausnahmslos die von den Anlagenbetreibern gemeldeten Daten von Neuanlagen nach entsprechender Aufforderung durch die BNetzA innerhalb von drei Wochen überprüfen zu müssen. Betreiber von Bestandsanlagen erhalten zwei Jahre Zeit, um die im Marktstammdatenregister hinterlegten Daten, die die BNetzA u.a. von den Netzbetreibern erhalten hat, zu plausibilisieren und gegebenenfalls zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Auch die Daten aller Bestandsanlagen müssen von den Netzbetreibern überprüft werden. Um die Netzbetreiberprüfung möglichst effizient und praktikabel auszugestalten, wird die BNetzA eine automatisierte Schnittstelle zur Anbindung des Marktstammdatenregisters an die Datenhaltung der Netzbetreiber zur Verfügung stellen. Die Implementierung dieser Schnittstelle muss eigenverantwortlich durch die Netzbetreiber erfolgen. 3.1.1.2 Netzentgelte Strom 2018 Die SNB hat ihre vorläufigen Netzentgelte 2018 für Strom fristgerecht am 12. Oktober 2017 veröffentlicht. Danach steigen die Netzentgelte ab 1. Januar 2018 im Durchschnitt um ca. 3%. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgte nach den Vorgaben der ARegV und der BNetzA. 3.1.1.3 Erwartete Branchenentwicklung im nicht regulierten Bereich (Dienstleistungen) Es lässt sich feststellen, dass die Energieversorgungsbranche insgesamt versucht, ihr Dienstleistungsgeschäft auszuweiten. 3.1.2 Erwartete Entwicklung der finanziellen Leistungskennzahlen3.1.2.1 Erwartete Ergebnisentwicklung Für das Geschäftsjahr 2018 wird mit einem adjusted EBITDA nach IFRS gerechnet, das sich deutlich unter dem Niveau des Jahres 2017 bewegt. Begründet ist dies mit einem deutlichen Rückgang des ergebniswirksamen Anteils der Erlösobergrenze. Die Erlösobergrenze insgesamt liegt auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Bereinigt um die ergebnisneutralen Effekte, insbesondere bei den vorgelagerten Netzkosten, gehen die zulässigen Erlöse jedoch deutlich zurück. 3.1.3 Erwartete Entwicklung der nicht-finanziellen Leistungskennzahlen3.1.3.1 Ausblick Gesellschaft Zum 01. Januar 2019 werden gemäß Konsortialvertrag SNB und SNZ zu einer großen Netzgesellschaft verschmolzen. Die Gesellschafteranteile werden im Zuge der Verschmelzung dahingehend verändert, dass die SWS 74,9% und die NETZ 25,1% an der neuen Stuttgart Netze GmbH (SN) halten. Durch die Verschmelzung der Eigentumsgesellschaft (SNZ) und der Betreibergesellschaft (SNB) erlischt der bestehende Pachtvertrag zwischen den Gesellschaften. 3.1.3.2 SAIDI Strom Maßnahmen im Rahmen der Erneuerungsstrategie unterstützen das Ziel, das hohe Maß der Versorgungssicherheit auf diesem Niveau zu stabilisieren. Auch 2017 lag im Bereich der Vorjahre, was aufgrund der intensiven Bautätigkeit in Stuttgart, als positiv gewertet werden muss. 3.1.3.3 Ausblick Personal a) Entwicklung der Mitarbeiterzahlen In 2018 wird es bei der SNB einen MAK-Aufbau geben. Dies ist größtenteils bedingt durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben. b) Ausbildung Ziel der SNB ist eine bedarfsorientierte Ausbildung. Mit ihr sollen vielen demografischen Abgängen der nächsten Jahre entgegen gewirkt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Auszubildenden nochmals leicht ansteigt. Zusätzlich ist die Einstellung von DH-Studierenden geplant. c) LTIF Zum Jahresende 2018 soll der LTIF auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden, er soll den Wert von 4,0 nicht überschreiten. 3.2 Chancen- und RisikoberichtEnge Kontakte des zentralen Risikomanagements der SNB mit den Fachbereichen sowie die regelmäßige Überprüfung der Einzelrisiken sichern die Transparenz der wesentlichen Risiken. Als Frühwarnindikatoren wurden Einflussgrößen ermittelt, die Veränderungen an der Risikosituation frühzeitig anzeigen, um Gegenmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte ein regelmäßiges Risikoreporting an die Entscheidungsträger der SNB. Der Aufsichtsrat der SNB wurde 2017 in seinen Sitzungen umfassend über die Risikosituation unterrichtet. Die SNB unterliegt als Netzbetreiber insbesondere den regulatorischen Vorgaben der BNetzA. Mögliche Änderungen des regulatorischen Ordnungsrahmens werden regelmäßig auf ihre Auswirkungen auf die Risikosituation der SNB überprüft. Durch die Wahrnehmung der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers können sich Chancen und Synergien mit anderen Fachbereichen der SNB bieten. In der Übernahme der Buchhaltung von der NETZ verspricht sich die SNB einen Vorteil, da das Insourcing positive regulatorische Effekte nach sich zieht. Das Jahr 2018 steht ganz im Zeichen der Konsultation des Kostenprüfungsantrags, welcher maßgeblich die Ergebnissituation ab der dritten Regulierungsperiode prägt.
Stuttgart, den 29. März 2018 Stuttgart Netze Betrieb GmbH Dr. Arvid Blume Klaus Brändle Harald Hauser Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stuttgart Netze Betrieb GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasst die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeit nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Stuttgart, den 29. März 2018 KPMG
AG
Stratmann, Wirtschaftsprüfer Schmeisky, Wirtschaftsprüfer Feststellung JahresabschlussDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.04.2018 |
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