Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 8962
Vorher
KTK Verwaltungs-GmbH
Eingetragen
14.6.2002
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Der Handel, der Vertrieb und die Herstellung von Werkzeugen und Maschinen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Claus Kainzbauer
seit 27.9.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Claus Kainzbauer
Am Nußgraben 9, 91448 Emskirchen
30.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KTK GmbH

Wilhelmsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

81.646,29

102.408,71

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

24.004,00

32.949,00

II. Sachanlagen

37.381,00

46.038,00

III. Finanzanlagen

20.261,29

23.421,71

B. Umlaufvermögen

1.737.781,80

788.152,92

I. Vorräte

538.536,67

525.407,58

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.055.314,80

180.271,86

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

143.930,33

82.473,48

C. Rechnungsabgrenzungsposten

20.362,91

17.632,99

Summe Aktiva

1.839.791,00

908.194,62



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

395.821,43

250.570,55

I. Gezeichnetes Kapital

30.000,00

30.000,00

II. Bilanzgewinn

365.821,43

220.570,55

davon Gewinnvortrag

220.570,55

237.943,67

B. Rückstellungen

217.752,82

78.147,00

C. Verbindlichkeiten

1.222.279,25

575.539,57

D. Rechnungsabgrenzungsposten

3.937,50

3.937,50

Summe Passiva

1.839.791,00

908.194,62

ANHANG

I. Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Aufgrund der Merkmale der Firma KTK GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht vorgenommen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im Wesentlichem beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.

Aktivseite

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag vorhandene Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen, den zugehörigen Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Passivseite

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Bilanz

Aktiva

Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 664.735,70 € (Vorjahr: 24.963,64 €).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr.

Vorjahr

T€

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

0,0

0,0

Forderungen gegen verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,0

0,0

sonstige Vermögensgegenstände

0,0

0,0

Passiva

Der Gewinnvortrag auf neue Rechnung aus dem Vorjahr beträgt 220.570,55 € (Vorjahr: 237.943,67 €). Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach § 268 (8) HGB vorliegen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr.

Vorjahr

mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

5,5

0,9

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

788,2

0,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

60,3

137,8

Verbindlichkeiten gegen verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,0

0,0

sonstige Verbindlichkeiten

203,8

238,1

Gesamtverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:


298,5


403,5

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 182.320,45 € (Vorjahr: 204.729,58 €), aus Steuern in Höhe von 7.672,70 € (Vorjahr: 8.525,64 €), im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 225,00 € (Vorjahr: 1.110,52 €) und mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 36.257,09 € (Vorjahr: 33.341,25 €) enthalten. Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 168.977,62 € (Vorjahr: 198.779,38 €) abgesichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetztes entstehende Sicherheiten. Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 19.034,55 € (Vorjahr: 27.504,36 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Firma KTK GmbH ist haftender Mitkreditnehmer diverser Darlehen der Firma Claus Kainzbauer, gewerbliche Verpachtung.

IV. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 19 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.

Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer ist Herr Claus Kainzbauer. Der Geschäftsführer ist einzeln zur Vertretung befugt. Herr Claus Kainzbauer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht. Kredite wurden in Höhe von 20.261,29 € (Vorjahr: 23.421,71 €) gewährt. Vorschüsse sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer persönlich betreffen, übernommen wurden, soweit nicht unter III. Bilanz aufgeführt.

Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. §325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.

Wilhelmsdorf, den 21. Mai 2025

gez. Claus Kainzbauer, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Mai 2025

Nachrichten & Medien

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