KTK
GmbH
Wilhelmsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
81.646,29
|
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102.408,71
|
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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24.004,00
|
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32.949,00
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II. Sachanlagen
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37.381,00
|
|
46.038,00
|
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III. Finanzanlagen
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20.261,29
|
|
23.421,71
|
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B. Umlaufvermögen
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1.737.781,80
|
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788.152,92
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I. Vorräte
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538.536,67
|
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525.407,58
|
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.055.314,80
|
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180.271,86
|
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
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143.930,33
|
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82.473,48
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
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20.362,91
|
|
17.632,99
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Summe Aktiva
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1.839.791,00
|
|
908.194,62
|
PASSIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
395.821,43
|
|
250.570,55
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
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|
30.000,00
|
|
30.000,00
|
|
II. Bilanzgewinn
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365.821,43
|
|
220.570,55
|
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davon Gewinnvortrag
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|
220.570,55
|
|
237.943,67
|
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B. Rückstellungen
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217.752,82
|
|
78.147,00
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
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1.222.279,25
|
|
575.539,57
|
|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
3.937,50
|
|
3.937,50
|
|
Summe Passiva
|
|
1.839.791,00
|
|
908.194,62
|
ANHANG
I. Allgemein
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des §§ 242ff. und §§
264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.
Aufgrund der Merkmale der Firma KTK GmbH liegt gem. §
267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor. Die
Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde
unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen
Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar.
Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht
vorgenommen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und
Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im
Wesentlichem beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt. Dieser Anhang ist zu
Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst
unter Berücksichtigung der Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den
Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich
auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen
sind.
Aktivseite
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung
wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden
die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in
die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen wurden mit
ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei den Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum
Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die
Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert
vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit
befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die
geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag
vorhandene Material (vorrätig sowie verarbeitet),
sowie die von den Subunternehmern erbrachten
Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den
Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für
die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den
Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den
Aufwendungen für Fremdleistungen, den zugehörigen
Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten
zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs-
und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge
wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren
Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung
des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung
der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw.
zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der
Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert
angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung
-sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven
latenten Steuern wurde gemäß der
Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
Passivseite
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betragen, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1
HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Passivposten in fremder Währung -sofern
vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von passiven
latenten Steuern wurde gemäß der
Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
III. Bilanz
Aktiva
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschafter betragen 664.735,70 € (Vorjahr:
24.963,64 €).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:
|
lfd. Geschäftsjahr.
|
Vorjahr
|
|
T€
|
T€
|
|
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,0
|
0,0
|
|
Forderungen gegen verbundenen
Unternehmen
|
0,0
|
0,0
|
|
Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
|
0,0
|
0,0
|
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
0,0
|
0,0
|
Passiva
Der Gewinnvortrag auf neue Rechnung aus dem Vorjahr
beträgt 220.570,55 € (Vorjahr: 237.943,67
€). Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre.
Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine
Sachverhalte nach § 268 (8) HGB vorliegen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das
Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit
deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht
anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse
bestehen wie folgt:
|
lfd. Geschäftsjahr.
|
Vorjahr
|
|
mit einer Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr:
|
T€
|
T€
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
5,5
|
0,9
|
|
erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
|
788,2
|
0,0
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
60,3
|
137,8
|
|
Verbindlichkeiten gegen
verbundenen Unternehmen
|
0,0
|
0,0
|
|
Verbindlichkeiten gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
0,0
|
0,0
|
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
203,8
|
238,1
|
|
Gesamtverbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren:
|
298,5
|
403,5
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 182.320,45 € (Vorjahr: 204.729,58
€), aus Steuern in Höhe von 7.672,70 €
(Vorjahr: 8.525,64 €), im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von 225,00 € (Vorjahr:
1.110,52 €) und mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr in Höhe von 36.257,09 € (Vorjahr: 33.341,25
€) enthalten. Durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte sind Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 168.977,62 €
(Vorjahr: 198.779,38 €) abgesichert. Darüber
hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im
üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft
Gesetztes entstehende Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind
in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus
Gewährleistungen sind als Rückstellung
berücksichtigt. Verpflichtungen aus
Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in
Höhe von 19.034,55 € (Vorjahr: 27.504,36 €).
Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die
Firma KTK GmbH ist haftender Mitkreditnehmer diverser
Darlehen der Firma Claus Kainzbauer, gewerbliche
Verpachtung.
IV. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 19 Arbeitnehmer im Unternehmen
beschäftigt.
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer ist Herr Claus Kainzbauer.
Der Geschäftsführer ist einzeln zur Vertretung
befugt. Herr Claus Kainzbauer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom
Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der
Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht.
Kredite wurden in Höhe von 20.261,29 € (Vorjahr:
23.421,71 €) gewährt. Vorschüsse sind keine
gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten
und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer
persönlich betreffen, übernommen wurden, soweit
nicht unter III. Bilanz aufgeführt.
Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht.
Gem. §325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn
die Gesellschafter natürliche Personen sind.
Wilhelmsdorf, den 21. Mai 2025
gez. Claus Kainzbauer, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 21. Mai 2025
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