Biokraft
Altmark GmbH
Osterburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
10.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.296,37 |
41.902,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.296,95 |
29.409,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.999,42 |
12.492,68 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.792,08 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.088,45 |
51.902,30 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.613,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.386,93 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.405,15 |
4.386,93 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.792,08 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.588,45 |
30.789,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.588,45 |
30.789,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.088,45 |
51.902,30 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 23.083,30.
Gegenüber dem Vorjahr gab es keine abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Im Jahr 2007 bestand
ein Rumpf-Wirtschaftsjahr.
Die Vorschriften zu § 49 Abs. 3 GmbHG wurden
beachtet.
Einer sich rechnerisch ergebenden Unterbilanz bzw.
gegebenfalls entstandenen Überschuldung (vgl. §
49 Abs. 3 GmbHG bzw. § 15 a InsO) könnte damit
begegnet werden, dass aufgrund der anstehenden
Verschmelzung mit der Muttergesellschaft Biogaspark Alpe
Adria GmbH die globale Patronatserklärung der Hypo
Alpe Adria Bank AG auch für die Verbindlichkeiten
gegenüber der Biogaspark Alpe Adria GmbH Anwendung
findet.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personengeführt:
Erster Geschäftsführer:
Klaus Pobaschnig, A - 9330 Althofen
gez. Klaus Pobaschnig
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