KWH Consult
GmbH
Schwalbach
am Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.576,53 |
102,04 |
| I.
Sachanlagen |
16.576,53 |
102,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
659,30 |
23,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
659,30 |
23,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
276,62 |
347,28 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
574.913,18 |
568.178,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
592.425,63 |
568.651,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
593.743,41 |
567.372,39 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.734,36 |
26.371,02 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
574.913,18 |
568.178,82 |
| B.
Rückstellungen |
340.072,00 |
325.743,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.353,63 |
242.908,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.070,22 |
39.048,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
592.425,63 |
568.651,82 |
Anhang
A) Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) hier erstmals in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt
.
Nach den Abgrenzungsmerkmalen des § 267 HGB ist
die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010
erfolgte deshalb unter Berücksichtigung der
Vorschriften von § 242 bis § 256 a und § 264
bis § 289 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
erstellt. Die Erstellung des Anhangs erfolgte auf der
Grundlage der §§ 284 bis 288 HGB.
Die im HGB für kleine Kapitalgesellschaften
zugelassenen größenabhängigen
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Auf die
Erstellung eines Lageberichts wurde unter Bezug auf §
264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Überleitung des Jahresabschlusses der
Gesellschaft zum 31.12.2009 nach den alten, letztmals
für das Geschäftsjahr 2009 anzuwendenden
handelsrechtlichen Vorschriften auf die
Eröffnungsbilanzwerte zum 01.01.2010, welche bereits
nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften unter Einbezug
hierzu vorliegender Überleitungsbestimmungen
vorzunehmen war, führte zu keinen bilanziellen
Auswirkungen, da von den in diesen Bestimmungen
vorgesehenen Beibehaltungsmöglichkeiten Gebrauch
gemacht wurde. Entsprechend mussten auch die
Vorjahreswerte nicht angepasst werden, sie sind deshalb mit
den Zahlen des Jahresabschlusses für 2010
vergleichbar.
B) Rechnungslegungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr auf der Basis der
Änderungen des BilMoG angewandt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien
maßgebend:
Die Gliederung des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Das Sachanlagevermögen wurde mit seinen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerrechtlichen Vorschriften entweder linear oder
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Abschreibung führt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
Euro 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Zu aktivierende
Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von mehr als
Euro 150,00 bis maximal Euro 1.000,00 waren in den
Zugangsjahren 2008 und 2009 nach steuerrechtlichen
Vorschriften einem Sammelposten zuzuführen und
über 5 Jahre abzuschreiben. Diese Abschreibung wurde
im Berichtsjahr in analoger Anwendung fortgeführt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sie wurden mit ihren Nennwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die
Abgrenzung von Aufwendungen, die im Berichtsjahr bereits
für einen Folgezeitraum gezahlt wurden.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen; sie sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Dies ist der Aufwand, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung im Erfüllungszeitpunkt
zur Begleichung der Verpflichtung erforderlich ist.
Auch die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
C) Erläuterungen zur Bilanz:
1. Auf die Wiedergabe der
Einzelpositionen des Anlagevermögens in der Bilanz
wurde in Anwendung von § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
verzichtet.
Die Entwicklung der Einzelpositionen,
der Buchwerte zum 31.12.2010 sowie der Abschreibungen in
2010 sind im Anlagenspiegel wiedergegeben, welcher aber
nicht zu
veröffentlichen ist (§ 274 a
Nr. 1 HGB in Verb. mit § 326 HGB).
2.Der Abschreibungszeitraum entspricht der
branchenüblichen und der steuerlich für
zulässig gehaltenen Nutzungsdauer. Die Zugänge
zum Anlagevermögen im Berichtsjahr
wurden - soweit abschreibungsfähig-
zeitanteilig, geringwertige Vermögensgegenstände
wurden voll
abgeschrieben.
3. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Besondere Risiken, für die
eine
Wertberichtigung hätte
erfolgen müssen, waren keine erkennbar.
4.Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt Euro 25.564,59. Es ist in voller Höhe
eingezahlt.
5. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2010
beträgt € 6.734,36 (Vorjahr:
Fehlbetrag € 26.371,02) und wird für
laufende Rechnung vorgetragen.
6. Die ausgewiesene Pensionsrückstellung basiert
auf einem versicherungsmathematischen Gutachten zum
31.12.2010; die diesem Gutachten zugrunde liegende
Bewertung
der Rückstellung erfolgte
dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 u. 3 HGB mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag, welcher auf der
Basis der Generationentafeln
"Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck", einer
angenommenen
Rentendynamik von 0 % und einem
Zinssatz zum Bilanzstichtag von 5,25 % ermittelt wurde. Als
versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde dabei
die
"projected unit credit method"
angewandt.
Die weiteren Rückstellungen wurden
gebildet für die zu erwartenden Aufwendungen für
die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010, für noch
zu erwartende
Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie
für die anfallenden Aufwendungen im Zusammenhang mit
der gesetzlichen
Verpflichtung der Gesellschaft, ihre
Geschäftspapiere und Unterlagen bis zu 10 Jahre
aufzubewahren. Auch diese Rückstellungen wurden mit
dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Weitere ungewisse Verbindlichkeiten oder
Risiken, für die auch eine weitere Rückstellung
hätte gebildet werden müssen, waren nicht
erkennbar.
7. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Von den
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 253 (Vorjahr:
T€ 243) sind T€ 234 (Vorjahr: T€ 204)
Gesellschafterdarlehen. Im
Zusammenhang mit der Frage der Überschuldung der
Gesellschaft (siehe Kapitalfehlbetrag) liegt eine
Rangrücktrittserklärung des
Darlehensgebers vor, bis die
Gefahr der Überschuldung vorüber ist.
Sonstige Angaben:
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Karlheinz W. Huber. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Schwalbach, den 29.12.2011
Karlheinz W. Huber
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 234.283,41 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 203.860,38 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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