HORECA Handels GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rebecca Drenkhahn seit 4.12.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Rebecca Maiwald | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MG Vermittlungsgesellschaft mbHStuttgart(vormals: Mühlacker)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben. 1. Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. 2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten, Erträge nicht mit Aufwendungen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. I. Bilanzierungsmethoden. 1. Im Jahresabschluss sind die Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind im zulässigen Rahmen des § 249 Abs. 1 HBG gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungen wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden. 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. 4. Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Anlagevermögen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 8. Kapital. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9. Verbindlichkeiten. Sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. C. Angaben zu Bilanzposten. 1. Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestehen am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben. 1. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. 2. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Frau Rebecca Maiwald. 3. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum 31.12.2010 in Höhe von EUR 19.537,64.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.04.2012 |
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