ELB-Baugesellschaft mbH
Garsebach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.085.044,81 |
1.129.057,81 |
| I.
Sachanlagen |
1.085.044,81 |
1.129.057,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.011,47 |
8.819,74 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.488,50 |
4.013,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.522,97 |
4.805,84 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
156.444,98 |
195.036,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.249.501,26 |
1.332.914,45 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
102.060,97 |
102.060,97 |
| III.
Verlustvortrag |
322.662,46 |
331.010,80 |
| IV.
Jahresüberschuss |
38.591,92 |
8.348,34 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
156.444,98 |
195.036,90 |
| B.
Rückstellungen |
3.100,00 |
22.980,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.246.401,26 |
1.309.934,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
648.236,73 |
655.230,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.249.501,26 |
1.332.914,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going
concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 288
Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die
Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h.
nur die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den
sie betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers elektronisch einreichen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten ungeachtet der
bilanzieller Überschuldung zu Fortführungswerten.
Die Gesellschafter erklärten einen Rangrücktritt
hinsichtlich Ihrer Darlehensforderungen in Höhe von
160.000,00 EUR.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellung wurde in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt
und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren gem. § 285 Nr. 1a HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt Euro 397.510,22 (Vorjahr: Euro 448.574,51).
Verbindlichkeit gem. § 285 Nr. 1b HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 765.554,18.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Pfandrecht an unbeweglichen Sachen,
Eigentumsvorbehalt.
Außer den eigenen Sicherheiten sind für
die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch fremde
Sicherheiten gestellt worden. Hierbei handelt es sich um
Bürgschaften und die Verpfändung von
Wertpapierdepots.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gem. § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Uwe Riße (Kaufmann)
geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
1.447,70
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
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457.813,10
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Die o.g. Beträge wurden mit 1% bzw. 4% verzinst.
Garsebach, im Januar 2012
gez. Uwe Riße Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2012 festgestellt.
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