WEEng
GmbH
Mühlhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
134.612,00 |
144.612,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
27.102,00 |
31.285,00 |
| II.
Sachanlagen |
107.510,00 |
113.327,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
342.601,05 |
227.007,57 |
| I.
Vorräte |
27.300,00 |
83.512,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
295.134,25 |
143.491,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.955,55 |
20.955,55 |
| davon
gegen Gesellschafter |
99.070,26 |
69.482,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.166,80 |
3,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.752,75 |
1.752,75 |
| Aktiva |
478.965,80 |
373.372,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
148.333,30 |
40.366,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
78.418,81 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
-63.052,52 |
| IV.
Bilanzgewinn |
123.333,30 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
15.366,29 |
|
| B.
Rückstellungen |
27.232,55 |
13.754,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
303.399,95 |
319.251,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
76.837,45 |
69.251,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
226.562,50 |
250.000,00 |
| Summe
Passiva |
478.965,80 |
373.372,32 |
Anhang
Angaben unter der Bilanz
Steuerrechtliche Verhältnisse
Umsatzsteuer
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Umsatzsteuer vorgenommen.
Gewerbesteuer
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
Körperschaftsteuer
Das Unternehmen ist gemäß § 1 Abs. 1
Körperschaftsteuergesetz unbeschränkt
steuerpflichtig.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Körperschaftsteuer vorgenommen.
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die dem Abschluss zugrundeliegende Buchführung
entspricht den GoB.
Die Buchführung wurde mit EDV, System "Datev"
erstellt.
Jahresabschluss
Die Erstellung der vorliegenden Steuerbilanz
erfolgte unter Beachtung der steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen
bewertet (Verweis auf Anlagenverzeichnis).
Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebskosten
wurden zum Bilanzstichtag mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag, die
Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu
verzeichnen.
Die Gliederung und Bewertung der Bilanz- und
G.u.V.-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Zu
Einzelheiten wird auf die beigefügten
Erläuterungen zu den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses verwiesen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Keith Wilson
GmbH-Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2025
festgestellt.
|