Lokale Internetwerbung Geschäftsführung GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Gottlob Erich Kranich seit 7.3.2022 | Geschäftsführer |
Heiko Dirk Schulte seit 7.3.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
10 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 10 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DTM Deutsche Tele Medien GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2023
Anhang 20231. Allgemeines Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH (im Nachfolgenden "DTM" genannt) mit Sitz in Frankfurt am Main ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nr. HRB 8959 eingetragen. 2. Grundlagen der Bilanzierung Der Jahresabschluss der DTM für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzesbuches für große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB sowie den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften (z.B. § 42 GmbHG) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Im Berichtsjahr 2023 wurde die Gewinn- und Verlustrechnung wie im Vorjahr auf Basis des Gesamtkostenverfahrensgemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert beibehalten. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagegüter werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für die Bemessungsgrundlage der Abschreibungen beträgt ein bis fünf Jahre. Die erworbenen Domain-Namen werden als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter keiner planmäßigen Abschreibung unterzogen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Der Bewertung des Sachanlagevermögens liegen die Anschaffungskosten zugrunde. Die dabei zugrunde gelegten voraussichtlichen Nutzungsdauern für die planmäßige Abschreibung basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über drei bis zehn Jahre linear abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Soweit erforderlich werden Zuschreibungen vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter im Einzelbetrag bis zu 800,00 EUR werden im Zugangsjahr vollständig aufwandswirksam erfasst. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Werthaltigkeit der Finanzanlagen wird auf Basis der aktuellen Vermögenslage und der erwarteten Ertragsaussichten der jeweiligen Beteiligung überprüft. Soweit der beizulegende Wert der Finanzanlagen ihren Buchwert unterschreitet, werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Soweit erforderlich werden Zuschreibungen vorgenommen. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung wird keine außerplanmäßige Abschreibung durchgeführt. Eine sich aus der Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen insgesamt ergebende und mit einem Unternehmenssteuersatz von 30 % bewertete Steuerbelastung wird als passive Steuerlatenz ausgewiesen. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung wird in Ausübung des Wahlrechts nicht angesetzt. Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB: Direkte Beteiligung
a) Stand 31.12.2020
Der Anlagespiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Das Anlagevermögen hat sich zum Vorjahr um 4.714 TEUR auf 11.926 TEUR erhöht. Die Erhöhung resultiert vor allem aus den Zugängen der Finanzanlagen (Einzahlung in die Kapitalrücklage TVG GmbH & Co. KG, Kauf der pdm solutions GmbH). Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände, flüssigen Mittel und Wertpapiere werden zum Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,6 Mio. EUR) den Lieferungs- und Leistungsverkehr; bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1,1 Mio. EUR (Vorjahr 0,6 Mio. EUR). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird gemäß § 250 Abs. 1 HGB als gesonderter Posten für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aus den Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen in den Bereichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ergibt sich eine passive Steuerlatenz. Aus den Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen in den Bereichen Anlagevermögen und Rückstellungen ergibt sich eine aktive Steuerlatenz, die nach Saldierung mit den passiven Steuerlatenzen in Ausübung des Wahlrechts nicht angesetzt wird. Die Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden analog dem Vorjahr nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) ermittelt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden eine Dynamik der anrechenbaren Bezüge von 2,00 % p.a. (Vorjahr 2,00 % p.a.), eine Rentenanpassung von 2,10 % p.a. (Vorjahr 2,10 % p.a.) für Rentner der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost gemäß Zusage (Vorjahr analog gemäß Zusage) für alle anderen Rentner sowie eine Fluktuation nach WTW Standard unterstellt. Für die Bewertung wurden wie bereits im Vorjahr die Richttafeln Heubeck 2018 G angewendet. Als Zinssatz fand der von der Deutschen Bundesbank zum Stichtag veröffentlichte 10-Jahres-Durchschnittszins, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) von 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78%) Anwendung. Der 7-Jahres-Durchschnittszins zum Stichtag beträgt 1,74 % p.a. (Vorjahr 1,44 % p.a.). Wären die Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Prozentsatz der letzten sieben Jahre abgezinst worden, hätte der Erfüllungsbetrag 20.359 TEUR betragen. In Höhe des Unterschiedsbetrages von 147 TEUR (Vorjahr 718 TEUR) besteht zum Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. (6) HGB eine Ausschüttungssperre. Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. Dezember 2009 von 2.091 TEUR. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch, verteilt den Zuführungsbetrag aus der Neubewertung über 15 Jahre und hat im Geschäftsjahr 2023 114 TEUR zurückgestellt. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung der Pensionsrückstellungen auf 114 TEUR. Nach § 246 Abs. 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und ausschließlich zur Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit den korrespondierenden Schulden zu verrechnen. Aufgrund dessen wurden die Pensionsverpflichtungen (20.095 TEUR) mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens (107 TEUR) verrechnet und saldiert als Rückstellung (19.988 TEUR) in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden erkennbare und ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. In den Steuerrückstellungen sind - neben Rückstellungen für Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag der DTM für den Veranlagungszeitraum 2019 (0,6 Mio. EUR) - Rückstellungen zur Abdeckung des Risikos, dass die Herausgeber- und Verlegergemeinschaften, die in Gesellschaften bürgerlichen Rechts organisiert sind, ihren Gewerbesteuerverpflichtungen mangels eigenen Vermögens nicht nachkommen können und die DTM in Höhe ihres verursachungsgerechten Anteils für diese Steuerverbindlichkeiten nebst Zinsen haftet, enthalten. Gemäß BMF-Entscheidung vom 10. August 2016 handelt es sich bei den Herausgeber- und Verlegergemeinschaften um steuerliche Mitunternehmerschaften i. S. v. § 15 Absatz 1 Satz1 Nr. 2 EStG. Bis zu dieser BMF-Entscheidung wurden alle Ergebnisse aus dem Verlagsgeschäft gemäß BMF-Schreiben vom 13. April 1982 bei DTM und bei den Partnerfachverlagen erklärt und versteuert. Nach der derzeit gültigen BMF-Entscheidung ist für die Durchführung von Feststellungsverfahren für Feststellungszeiträume vor 2014 aufgrund des Schreibens vom 13. April 1982 kein Vertrauensschutz zu gewähren. Es obliegt den Ländern, ob unter Zweckmäßigkeits- und Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (§ 88 Abs. 1 und § 156 Absatz 2 AO) auf die Durchführung von Feststellungsverfahren für Feststellungszeiträume vor 2014 verzichtet wird. In einem konkreten Fall wird seitens der Finanzbehörden des Landes NRW eine Gewerbesteuererklärung der Herausgeber-GbRs rückwirkend seit dem Jahr 2006 verlangt. Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.05.2020 die Rechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Erfassung mehrerer GbRs durch das Finanzamt Essen festgestellt. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Finanzbehörden des Landes NRW wurde zurückgewiesen. Damit ist das o.g. Urteil des FG Düsseldorf rechtskräftig. In diesem konkreten Fall sind die Bescheide bis einschließlich 2013 aufgehoben worden. Das Finanzgericht betrachtet die Herausgebergemeinschaften zivilrechtlich als eine GbR im Sinne von §§ 705 ff BGB, steuerlich ist die GbR aber kein Gewerbesteuersubjekt i. S. des § 2 GewStG und auch kein Steuerschuldner nach § 5 GewStG. Die Gesellschaft wollte aus diesem Grund bundesweit einheitlich zur "gewerbesteuerlichen Eigenbesteuerung" zurückkehren, so wie es von den Finanzbehörden nahezu ausnahmslos bis einschließlich 2013 akzeptiert wurde und jahrzehntelange Praxis war. Jedoch wird die Rechtsprechung seitens der Finanzverwaltung aufgrund der Entscheidung der Einkommensteuerländerreferenten nicht angewendet. Dies gilt sogar für die Jahre ab 2014 für den konkreten Fall, der durch das o.g. Urteil entschieden wurde, bei welchem daher ebenfalls die GbR-Besteuerung weiterhin fortgesetzt wird. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft im Rahmen von drei GbRs Klage bei den zuständigen Finanzgerichten eingereicht, mit dem Ziel, jeweilige Musterverfahren zu führen, sodass die "gewerbesteuerliche Eigenbesteuerung" wieder praktiziert werden kann. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9,6 Mio. EUR beinhalten Rückstellungen für Gewerbesteuer und Zinsen (6,0 Mio. EUR, Vorjahr 6,0 Mio. EUR). Die weiteren Rückstellungen beinhalten Positionen für ausstehende Rechnungen (2,0 Mio. EUR, Vorjahr 2,6 Mio. EUR), eine Rückstellung für fortgesetzte Kostensenkungsmaßnahmen (0,4 Mio. EUR, Vorjahr 0,5 Mio. EUR) sonstige Personalrückstellungen (1,0 Mio. EUR, Vorjahr 1,0 Mio. EUR), eine Rückstellung für Prozesskosten (0,0 Mio. EUR, Vorjahr 0,2 Mio. EUR) und weitere sonstige Rückstellungen (0,2 Mio. EUR, Vorjahr 0,2 Mio. EUR). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen 1,1 Mio. EUR, (Vorjahr 0,4 Mio. EUR) den Lieferungs- und Leistungsverkehr. Passive Abgrenzungsposten (10,3 Mio. EUR, Vorjahr 10,5 Mio. EUR) beinhalten Erlösanteile aus dem Verkauf der Online Anzeigen, die über das Berichtsjahr hinaus geschaltet und erst im darauffolgenden Jahr ergebniswirksam realisiert werden. Die Umsatzerlöse in einer Gesamthöhe von 72,4 Mio. EUR (Vorjahr 77,5 Mio. EUR) beinhalten vor allem Umsatzanteile aus der gemeinsamen Herausgebertätigkeit der Telekommunikationsverzeichnisse mit den Partnerfachverlagen (39,9 Mio. EUR, Vorjahr 43,3 Mio. EUR), tauschähnlichen Umsatz (16,0 Mio. EUR, Vorjahr 17,4 Mio. EUR) und sonstige Umsatzerlöse (16,5 Mio. EUR, Vorjahr 16,8 Mio. EUR), welche vor allem im Rahmen von Dienstleistungsverträgen mit Beteiligungsunternehmen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen erzielt werden. Alle Umsatzerlöse werden von DTM ausschließlich im Inland erzielt. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen (1,5 Mio. EUR, Vorjahr 0,7 Mio. EUR) werden periodenfremde Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen (1,2 Mio. EUR, Vorjahr 0,4 Mio. EUR), sowie geringe sonstige periodenfremde Erträge (0,0 Mio. EUR, Vorjahr 0,2 Mio. EUR) ausgewiesen. Hinzu kommen sonstige Erträge des laufenden Jahres (0,3 Mio. EUR, Vorjahr 0,2 Mio. EUR). In den Abschreibungen auf Finanzanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen von insgesamt (1,5 Mio. EUR, Vorjahr 1,0 Mio. EUR) auf den niedrigeren beizulegenden Wert enthalten. Der Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag enthält ebenfalls, anders als im Vorjahr, keinen periodenfremden Gewerbesteueraufwand (Vorjahr 1,5 Mio. EUR). Nachfolgende Erträge und Aufwendungen sind von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung:
4. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 85 (Vorjahr 84) Angestellte. 5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige, nicht in der Bilanz erscheinende finanzielle Verpflichtungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 8,9 Mio. EUR; davon
Zum 31. Dezember 2023 bestehen Haftungsverhältnisse für Geschäftsjahre vor dem 31.12.2016, welche aus Klageverfahren einzelne Partnerfachverlage gegen DTM und DTAG resultieren. Da bislang sämtliche Klagen zugunsten von DTM abgewiesen wurden, ist eine Bezifferung des Haftungsverhältnisses zum Bilanzstichtag nicht möglich. Nach dem Vollständigkeitsgebot wird daher ein Merkposten von 1 EUR angegeben. Die Geschäftsführung schätzt das Risiko der Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung als äußerst gering ein, weil die Deutsche Telekom AG ihren Verpflichtungen aus eigenen Mitteln nachkommen kann. Darüber hinaus besteht ein Haftungsverhältnis (Eventualverbindlichkeit) für den Teil der Gewerbesteuern der Herausgeber- und Verlegergemeinschaften, für den keine Rückstellung gebildet wurde. Eine Bezifferung zum Bilanzstichtag ist nicht möglich, da die Ergebnisse des auf den Partnerfachverlag entfallenden Anteils in der jeweiligen Herausgeber- und Verlegergemeinschaft nicht bekannt sind. Nach dem Vollständigkeitsgebot wird daher ein Merkposten von 1 EUR angegeben. Die Geschäftsführung sieht das Risiko einer Inanspruchnahme als gering ein. 6. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar erfolgen im Konzernabschluss der Deutsche Tele Medien GmbH, in dem die Gesellschaft als Mutterunternehmen einbezogen ist. 7. Nachtragsbericht Die negativen Konsequenzen aus den wirtschaftlichen Folgen bei den KMU in Deutschland, und damit bei den bestehenden und potenziellen Werbekunden der Verlage, erfährt die DTM nicht zuletzt auch im nächsten Jahr indirekt über die Umsatzbeteiligung in den GbRs. Auch im Jahr 2023 sind die Rahmenbedingungen infolge des Ukraine-Krieges für viele Unternehmen herausfordernd und führen weiterhin zu einer wirtschaftlichen und politischen Verunsicherung. Weitere ökonomische Auswirkungen durch die Ukraine-Krise und die deutlich gestiegene Inflation hängen von künftigen politischen Entscheidungen ab. Es wird erwartet, dass sich das EBITDA im Geschäftsjahr 2024 deutlich verringert. Mit Beschluss vom 28. März 2024 haben sich die Gesellschafter der DTM dazu verpflichtet, EUR 4,8 Mio in die Kapitalrücklage einer Tochtergesellschaft einzuzahlen. 8. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2023 bestand die Geschäftsführung aus folgenden Mitgliedern:
Bezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art früherer Mitglieder der Geschäftsführung und der Hinterbliebenen) liegen nicht vor. 9. Aufsichtsrat der DTM Im Geschäftsjahr 2023 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine Bezüge von der DTM erhalten. 10. Konzernzugehörigkeit Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main stellt den Konzernabschluss zum 31.12.2023 für den größten und kleinsten Konzernkreis auf. Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 11. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, EUR 257.560,43 in die satzungsmäßige Rücklage einzustellen und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, den 28.03.2024 Michael Kranich Dirk Schulte Anlagenspiegel 2023
Inhalt Lagebericht für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023der DTM Deutsche Tele Medien GmbH1 Grundlagen des Unternehmens 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Allgemeine und branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf 2.2 Leistungsindikatoren zur Steuerung der Gesellschaft 2.3 Ertragslage 2.4 Vermögens- und Finanzlage 3 Chancen-, Risiko- und Prognosebericht 3.1 Chancenbericht 3.2 Risikobericht 3.3 Prognosebericht 1. Grundlagen des Unternehmens Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH (im Folgenden DTM oder Gesellschaft genannt), gibt mit rund 100 Verlagen Verzeichnismedien in Deutschland heraus. Die vertraglichen Beziehungen mit den Partnerfachverlagen von Das Telefonbuch, Das Örtliche und Gelbe Seiten/Gelbe Seiten regional sind in langfristigen bilateralen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts gesondert geregelt. Im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses der Herausgeber-GbRs übernimmt DTM vor allem die Koordination übergeordneter Themen, die Beistellung von Teilnehmerdaten und die Distribution der Telekommunikationsverzeichnisse. Daneben stehen vor allem die gemeinsame Gestaltung der Verzeichnisangebote sowie deren Weiterentwicklung im Fokus der Gesellschaft. Eine weitere Kernaufgabe ist die Wahrnehmung der gesellschaftsvertraglich zugewiesenen Aufgaben zur Verwaltung, Verteidigung und Weiterentwicklung der Schutzrechte für Das Telefonbuch, Das Örtliche und Gelbe Seiten. Die DTM erbringt für Beteiligungsgesellschaften Dienstleistungen mit kaufmännischen und verwaltungsmäßigen Schwerpunkten. DTM erhält aus den Umsätzen der BGB-Gesellschaften Erlösanteile nach vertraglich festgesetzten prozentualen Sätzen. Mit Wirkung zum Ablauf des 14. Juni 2017 hat die alleinige Gesellschafterin der DTM (vormals Deutsche Telekom Medien GmbH), die Deutsche Telekom AG (im Folgenden auch DTAG genannt), ihre sämtlichen Geschäftsanteile an der DTM an 81 Partnerfachverlage veräußert. Zum Zeitpunkt der Veräußerung wurde auch die umsatzsteuerliche Organschaft zur Deutschen Telekom AG beendet. Eine ertrags- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der Deutschen Telekom AG wurde bereits mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 beendet. Daher ist nun auch das Finanzamt Frankfurt/Main für die Gesellschaft örtlich zuständig. Die Aktivitäten im Bereich Entwicklung werden zielgerichtet für die (Weiter-)Entwicklung von Dienstleistungen zur Erhöhung des Kundennutzens vorgenommen. Ziel ist das Erschaffen zusätzlicher direkter Erlösströme unabhängig von den Verzeichnisangeboten im Rahmen der Herausgeber-GbRs. Forschungsaktivitäten bestehen nicht. Im Jahresdurchschnitt waren insgesamt 76 (Vorjahr: 75) angestellte Mitarbeiter (Personaleinheiten/FTE, ohne Auszubildende) beschäftigt. Die Gesellschaft verfügt über eine erfahrene Stammbelegschaft. Weiterbildungsmaßnahmen und Schulungen der Mitarbeiter erfolgen bedarfsgerecht anhand der zugrundeliegenden Stellenbeschreibungen. Grundsätzlich bestehen langfristige Vertragsbeziehungen zu wichtigen Lieferanten, die jeweilige Vertragserfüllung unterliegt einem regelmäßigen Monitoring. Im Rahmen von (Einzel-) Beauftragungen erfolgt ebenfalls ein Monitoring der Auftragserfüllung. Eine Bewertung der Qualität, Liefertreue usw. wird bei künftigen Verträgen/Beauftragungen berücksichtigt. Alle Einkaufsvorgänge erfolgen auf Grundlage der Richtlinie Einkauf sowie der Richtlinie Compliance- und Ausschreibungsregeln für die Auftragsvergabe. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Allgemeine und branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Im Frühjahr 2023 blickt der ZAW besorgt auf das Werbejahr: "Die weiter hohe Inflation mit entsprechend zurückhaltendem Konsumklima auf der einen und drohende negative politische Rahmenbedingungen auf der anderen Seite belasten die Branche. 2023 wird ein Risikojahr." In puncto politische Rahmenbedingungen wird ZAW-Präsident Schubert im Hinblick auf das zum Kinderschutz geplante Werbeverbot im Bereich Lebensmittelwerbung deutlich: Rund 70% aller Lebensmittelprodukte würden mit nahezu vollständigen Kommunikationsverboten belegt, so dass eine "Demonetarisierung der Medien durch den Gesetzgeber" drohe. "Die Medienbranche steckt in einer brutalen Transformation. Da dürfen die Mittel für eine solche Transformation von der Politik nicht in nie dagewesener Form wegreguliert werden", sagt ZAW-Hauptgeschäftsführer Nauen. Er weist zudem auf das nach wie vor bestehende Ungleichgewicht im Markt der Online-Werbung hin, der von überragender Regelsetzungsmacht weniger Player gekennzeichnet ist. Dringend benötigt wird ein Wachstum im Digitalen auf breiter Front. Umfrageergebnisse unter den ZAW-Mitgliedern zum Konsumklima sprechen eine deutliche Sprache: 44% stufen das Konsumklima als schlecht ein, 50% lediglich als mittelmäßig. Das BIP stagnierte im 1. Quartal 2023 und nicht mehr wird auch für die Werbekonjunktur erwartet. Werbemarkt: Entwicklung und Prognose 2023 Aus dem für das Vorjahr kalkulierten und erhofften kleinen Plus von 1,9% für die Netto-Werbeeinnahmen wurde nichts, am Ende sanken die Erlöse in 2022 um -0,6% auf 25,7 Mrd. EUR. Die letzte vorliegende ZAW-Prognose lässt die Werbeeinnahmen 2023 um +1,4% auf 26,1 Mrd. EUR steigen. Ausschlaggebend für die positive Entwicklung ist das überproportionale Wachstum der digitalen Werbung (+5,4%), deren Marktanteil von 46% auf 48% steigt. Im Digitalmarkt bleibt Search das Schwergewicht und wird nach Schickler in 2023 die 6 Mrd. EUR-Marke überspringen (6,1 Mrd. EUR). Displaywerbung soll bei knapp über 3 Mrd. EUR liegen und damit nach dem Rückgang in 2022 wieder eine leicht positive Entwicklung nehmen. Für Video-Werbung werden ca. 2,6 Mrd. EUR prognostiziert. Insgesamt bleibt viel Bewegung im deutschen Werbemarkt, denn der Strukturwandel von klassischen zu digitalen Werbekanälen setzt sich fort. Display- und Videowerbung stehen als etablierte Online-Gattungen erstmals unter Druck, da parallel rasant wachsende neue Werbegattungen - Influencer-Marketing, Retail- Marketing (z.B. Sponsored-Search-Ergebnisse bei Amazon) oder auch Podcast-Werbung - an Bedeutung gewinnen. Für die detailliertere Segmentbetrachtung auf Basis der Netto-Werbeumsätze eignet sich der Schickler Media Index, der im Frühjahr 2023 die Entwicklung wie folgt bewertet: Dem Print-Markt wird in 2023 ein nicht inflationsbereinigtes Minus von -3,8% eingeräumt, wobei Anzeigenblätter (-13,8%), Verzeichnisdienste (-12,5%) und Publikumszeitschriften (-10,1%) simultan unter sinkenden Werbeeinnahmen und steigenden Kosten leiden. Titel-Einstellungen sind bereits bzw. werden die Folge sein. Bezogen auf die Werbeausgaben im internationalen Vergleich verbreiten die Experten der weltweit fünftgrößten Werbeagentur Dentsu verhaltenen Optimismus. Trotz schlechter Monate zu Jahresbeginn rechnen sie in einer Prognose vom Mai 2023 mit einem geringen Wachstum von +0,5% für den deutschen Werbemarkt (Vgl.: UK +3,1%, Frankreich +2,6%, Spanien +1,1%). 2.2 Leistungsindikatoren zur Steuerung der Gesellschaft Zur Hauptsteuerung der Gesellschaft verwendet die Geschäftsführung die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse und Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA); nichtfinanzielle Leistungsindikatoren spielen lediglich eine untergeordnete Rolle. Ausgaben erfolgen im Rahmen einer engen Budgetsteuerung. Ein regelmäßiges Controlling der aktuellen Lage ist das wesentliche interne Steuerungselement. Es erfolgen regelmäßige Forecasts des Geschäftserfolgs und der Tätigkeit bis Jahresende. Die Entwicklung dieser wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sowie des Geschäftsverlaufs im Geschäftsjahr 2023 wird im folgenden Abschnitt dargestellt. 2.3 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 72.411 TEUR (2022: 77.479 TEUR) erzielt. Dieser Umsatz beinhaltet im Wesentlichen Umsatzanteile (Sharings) aus der gemeinsamen Herausgebertätigkeit der Telekommunikationsverzeichnisse mit den Partnerfachverlagen. Dieser fiel besser als erwartet aus (der Rückgang gegenüber Vorjahr lag bei 8%, erwartet wurde ein prozentual zweistelliger Rückgang), was vor allem auf die positiven Effekte aus der Nachtragsvereinbarung, mit der die Reduktion der Umsatz-Erlösanteile aus den Herausgeber-GbRs zum Teil aufgehoben wird, zurückzuführen ist. Hinzu kommen der tauschähnliche Umsatz (ergebnisneutral, da in gleicher Höhe in den Materialaufwendungen der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen zu finden) und sonstige Umsatzerlöse, welche vor allem im Rahmen von Dienstleistungsverträgen mit Beteiligungsunternehmen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen erzielt wurden, sowie Umsätze aus der Weiterberechnung u.a. an die drei Marketingservicegesellschaften. Hierbei handelt es sich einerseits um Marketingleistungen (Funkkampagnen etc., Medialeistungen), die zentral für alle drei Produktlinien von der DTM eingekauft werden; weitergehend wurden Umsätze aus der Weiterberechnung von Reichweitenvermarktung generiert (ergebnisneutral, soweit diesen Umsätzen sonstige betriebliche Aufwendungen aus Medialeistungen, Funkkampagnen etc. und Reichweitenvermarktung gegenüberstehen). Der Materialaufwand in Höhe von 18.681 TEUR (2022: 20.084 TEUR) besteht im Wesentlichen aus dem tauschähnlichen Umsatz, Kosten für Online-Verzeichnisse und Kosten für Teilnehmerdaten. Der Rückgang gegenüber Vorjahr beim Materialaufwand um 1.403 TEUR ist v.a. auf den geringeren tauschähnlichen Umsatz (-1.423 TEUR), geringere Kosten für Teilnehmerdaten (-287 TEUR) und sonstige positive Effekte (- 43 TEUR, inkl. erhaltene Skonti) zurückzuführen. Gegenläufig wirken sich Kosten für neue Geschäfte (+ 314 TEUR, v.a. Plattformkosten) und höhere Aufwendungen für Onlineverzeichnisse (+ 36 TEUR) aus. Der Personalaufwand liegt bei 6.734 TEUR (2022: 7.219 TEUR) und somit 485 TEUR unter dem Vorjahr. Die Personalkosten liegen v.a. aufgrund deutlich geringerer Aufwendungen für Altersversorgung (- 362 TEUR) und für fortgesetzte Kostensenkungsmaßnahmen (-128 TEUR) unter dem Vorjahreswert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen bei 39.452 TEUR (2022: 42.348 TEUR). Sie beinhalten v.a. die Distributions-, Marketing-, IT-, Entwicklungs-, Rechts-, Beratungs- und Raumkosten. Der Rückgang der Kosten gegenüber dem Vorjahr (-2.896 TEUR) resultiert v.a. aus geringeren Distributions- (-1.324 TEUR, v.a. bedingt durch eine geringere Zustellmenge) und Marketingkosten (-2.440 TEUR, davon -1.870 T€ für Kampagnen der 3 Produktlinien, - 462 TEUR Kostenanteil Servicegesellschaften, - 81 TEUR für Google AdWords Kampagnen und -38 TEUR für Online Reichweite-Kooperationen, gegenläufig wirken sich alle sonstigen Effekte über 11 TEUR aus). Ebenfalls positiv wirkt sich eine geringere Wertberichtigung auf Forderungen (- 321 TEUR) und geringere Kosten für die DTInnovations GmbH (- 242 T€) aus. Gegenläufig wirken sich höhere Start- und Entwicklungskosten (+ 909 TEUR, davon +1085 TEUR aus Entwicklungskosten der 3 Produktlinien und -176 TEUR für neue Produkte), Rechts- und Beratungskosten (+ 300 TEUR) und Aufwendungen für Leih- und Zeitarbeitskräfte (+99 TEUR), sowie der höhere Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+122 TEUR) aus. Die Abschreibungen liegen 2023 bei 92 TEUR (2022: 101 TEUR) und somit 9 TEUR unter dem Vorjahreswert. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.455 TEUR (2022: 734 TEUR) beinhalten vor allem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (1.165 TEUR, davon 517 TEUR aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen), die Weiterberechnung von KOOP-Maßnahmen des laufenden Jahres und des Vorjahres (105 TEUR) und sonstige Effekte (186 TEUR, v.a. aus Abschluss Rechtsverfahren, PKW- Besteuerung, Energiepreispauschale, Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen etc.). Entgegen den Erwartungen des Vorjahres hat sich das EBITDA gegenüber Vorjahr um 437 TEUR auf 8.999 TEUR (2022: 8.562 TEUR) verbessert. Positiv wirken sich geringere Distributions- (-1.324 TEUR) und Personalkosten (-485 TEUR) aus, höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (+ 780 TEUR), geringere Wertberichtigung auf Forderungen (- 321 TEUR), geringere Aufwendungen für Teilnehmerdaten (-287 TEUR), geringere Kosten für DTInnovations GmbH (- 242 TEUR), geringere Entwicklungs- und sonstige Kosten für neue Geschäftsfelder (-242 TEUR, nicht zur Weiterberechnung vorgesehen), sowie ein geringerer Kostenanteil für die Servicegesellschaften der drei Produktlinien (-462 TEUR) aus. Negativ wirken sich dagegen gesunkene Umsatzerlöse (-3.325 TEUR) aus der gemeinsamen Herausgebertätigkeit der Telekommunikationsverzeichnisse mit den Partnerfachverlagen und Plattform- und Betriebskosten für neue Geschäftsfelder (+314 TEUR), sowie ein negativer Effekt aus dem Saldo der sonstigen Effekte (- 67 TEUR) aus. Das Finanzergebnis in Höhe von TEUR -1.564 (2022: -927 TEUR) liegt 637 TEUR unter dem des Vorjahres. Die negative Entwicklung des Finanzergebnisses resultiert vor allem aus der außerplanmäßigen Abschreibung der DTM-Beteiligungen GmbH in Höhe von TEUR 1.000 wegen einer dauerhaften Wertminderung einer mittelbaren Beteiligung und der außerplanmäßigen Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes an der Lodgea GmbH wegen akuten Liquiditätsschwierigkeiten und dem Wegfall der in 2022 erfolgten Auflösung der Rückstellung für Zinsen aus Gewerbesteuer (-716 TEUR). Positiv gegenüber Vorjahr wirken sich dagegen eine geringere Aufzinsung für Pensionen (-299 TEUR), sowie höheren Zinserträgen (+144 TEUR) und der Wegfall des Verwahrentgelts (-130 TEUR) aus. Das Jahresergebnis liegt mit 1.288 TEUR (2022: -162 TEUR) 1.450 TEUR über dem Vorjahr. Diese Entwicklung ist auf das um +446 TEUR bessere operative Ergebnis und den um -1.645 TEUR geringeren Steueraufwand zurückzuführen. Negativ wirkt sich dagegen das um -637 TEUR schlechtere Finanzergebnis aus. Bei einem Ergebnis vor Steuern von 7.342 TEUR (2022: 7.534 TEUR) ist das Jahresergebnis wie auch im Vorjahr durch einen hohen Steueraufwand auf Einkommen und Ertrag von 6.039 TEUR (2022: 7.684 TEUR) belastet. Dies resultiert aus der Gewerbesteuer in Höhe von 2.254 TEUR (2022: 2.054 TEUR) und der Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag über 1.296 TEUR (2022: 1.328 TEUR, sowie der aktuellen vGA-Qualifizierung von 2.489 TEUR (2022: 2.768 TEUR) durch die Finanzverwaltung. Aber zusätzlich enthielt der Steueraufwand des Vorjahres noch periodenfremde negative Effekte in Höhe von 1.534 TEUR aus der Neuberechnung der Jahre 2020 und 2021 auf GbR-Ebene. 2.4 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich um 1.567 TEUR auf 82.820 TEUR erhöht. Das Anlagevermögen hat sich zum Vorjahr um 4.714 TEUR auf 11.926 TEUR erhöht. Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Finanzanlagen in Höhe von 11.459 TEUR (2022: 6.742 TEUR). Die Erhöhung beruht im Wesentlichen auf der Stärkung des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft TVG Telefonbuch- und Verzeichnisverlag GmbH & Co. KG und auf dem Erwerb der Geschäftsanteile an der pdm solutions GmbH. Das Umlaufvermögen beträgt zum 31. Dezember 2023 70.883 TEUR und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (2022: 74.023 TEUR) um 3.140 TEUR verringert. Das Umlaufvermögen zum 31. Dezember 2023 beinhaltet vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (v. a. GbR) in Höhe von 14.488 TEUR, (2022: 22.116 TEUR). Des Weiteren weist die Gesellschaft beim Umlaufvermögen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 2.346 TEUR (2022: 2.506 TEUR) aus. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen gegen andere Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in Höhe von 1.471 TEUR (2022: 1.566 TEUR). Daneben bestehen sonstige Vermögensgegenstände von 6.137 TEUR (2022: 4.507 TEUR), vor allem aufgrund von Ertragssteueransprüchen von 5.288 TEUR (2022: 3.684 TEUR) gegen das Finanzamt und gegen die Kommunen. Darüber hinaus weist das Umlaufvermögen zum 31. Dezember 2023 ein Guthaben bei Kreditinstituten über 44.672 TEUR (2022: 44.263 TEUR) aus. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 27.424 TEUR (2022: 26.136 TEUR) und hat sich nach laufendem Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr um 1.288 TEUR erhöht. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern betragen 19.988 TEUR (2022: 21.120 TEUR). Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr Steuerrückstellungen in Höhe von 8.645 TEUR (2022: 7.166 TEUR) aus. Die Steuerrückstellungen umfassen neben der eigenen Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag (637 TEUR) auf das geschätzte steuerliche Ergebnis 2017 und 2019 auch die geschätzten Gewerbesteuerbeträge zur Abdeckung des Risikos, dass DTM in Höhe ihres verursachungsgerechten Anteils für Gewerbesteuerverbindlichkeiten der Herausgeber- und Verlegergemeinschaften nebst Gewerbesteuer-Zinsen für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2023 haftet. Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt 9.598 TEUR liegen um 1.020 TEUR unter dem Vorjahrsniveau (2022: 10.618 TEUR). Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 1.203 TEUR auf 6.891 TEUR (2022: 5.688 TEUR) gestiegen. Einer Abnahme der Steuerverbindlichkeiten um 795 TEUR auf 2.088TEUR (2022: 2.883 TEUR) steht sowohl eine Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 1.052 TEUR auf 2.275 TEUR (2022: 1.223 TEUR) als auch eine Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 1.049 TEUR auf 1.049 TEUR (2022: 0 TEUR) und der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht um 707 TEUR auf 1.117 TEUR (2022: 410 TEUR) gegenüber. Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit erst im Folgejahr ergebniswirksamen Erlösanteilen aus dem Verkauf von Online-Anzeigen sind in 2023 auf 10.274 TEUR gesunken (2022: 10.523 TEUR). Im Geschäftsjahr 2023 hat die DTM einen positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 6,4 Mio. EUR erwirtschaftet. Aus der Investitionstätigkeit ergibt sich im Wesentlichen für die Stärkung des Eigenkapitals bei der Tochtergesellschaft TVG Telefonbuch- und Verzeichnisverlag GmbH & Co. KG und den Erwerb der Geschäftsanteile an der pdm solutions GmbH ein negativer Cash-Flow in Höhe von -6,0 Mio. EUR. Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein Cashflow von 0 Mio. EUR. Vor diesem Hintergrund hat sich der Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2022 - bestehend aus 44,3 Mio. EUR an Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten - in 2023 um 0,4 Mio. EUR auf 44,7 Mio. EUR erhöht. Insgesamt kann die Finanzlage der Gesellschaft mit keinerlei Bankverbindlichkeiten und einer Freistellungserklärung der Deutsche Telekom AG für bestimmte vor dem 31.12.2016 verursachte und teils durch Rückstellungen berücksichtigte Risiken weiterhin als stabil bezeichnet werden. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Umsatzrückgänge der bundesweiten Telekommunikationsverzeichnisse ist die operative Geschäftsentwicklung in 2023 als noch zufriedenstellend zu beurteilen. 3. Chancen-, Risiko und Prognosebericht 3.1 Chancenbericht Nach wie vor bieten sich dem klassischen Verzeichnisgeschäft durch die hohe Penetration in der breiten Wirtschaft und Bekanntheit der Marken Das Telefonbuch (TB), Das Örtliche (ÖTB) und Gelbe Seiten (GS) bei den KMUs weitreichende Chancen einer geschäftlichen Weiterentwicklung. Ergänzt wird dies durch hohe Nutzungs- und Bekanntheitswerte bei den Verzeichnisnutzern. Damit befinden sich die DTM und die Partnerfachverlage in einer Ausgangsposition, die eine weitere Erschließung der digitalen Medien und Produktausprägungen entlang der Wertschöpfungskette und in spezifischen Segmenten unterstützt. Die in 2017 durchgeführte Veräußerung der Gesellschaft an langjährige Partnerfachverlage unterstützt eine weitere Fokussierung auf das gemeinsame Kerngeschäft und eine weitere Bündelung der Aktivitäten und Kräfte. Die bislang in den gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Partnerfachverlagen für die Gesellschaft positiven Urteile und Entwicklungen bieten weitere Chancen, die Auffassungen zu konsolidieren und das Geschäftsmodell weiterzuentwickeln. Einer deutlich stärkeren Orientierung unserer bestehenden und potenziellen Kunden hinsichtlich digitaler Medien gilt es, eine Antwort zu geben - mit der Herausforderung für DTM und Verzeichnisverlage, weiterhin als idealer Medienpartner wahrgenommen zu werden, sowohl für Print- als auch digitale Produkte. Die DTM Deutsche Tele Medien GmbH hat in 2023 einen Fokus auf die Entwicklung neuer Geschäftsfelder und der Einführung neuer Produkte gelegt, um im digitalen Markt mit neuen Modellen neue Umsatz- und Gewinnquellen zu erschließen. DTM hat im Hinblick auf die in am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (TTDSG/ TK-ModG) und den sich daraus ergebenden Implikationen auf den Carrier Datenbestand umfangreiche Vorkehrungen getroffen, die Eintragsdaten auch direkt von den jeweiligen Carriern übernehmen zu können. Dazu werden bilaterale Verträge mit den Carriern geschlossen und die Datenübernahme und Verarbeitung über die Datendrehscheibe (DDS) sichergestellt. Darüber hinaus soll die DTM in die Lage versetzt werden, zukünftig auch als Datenlieferant an potentielle Abnehmer (Verzeichnisanbieter und andere) zu fungieren. Der bislang mit der Telekom Deutschland abgeschlossene Teilnehmerdatenüberlassungsvertrag wurde mit Wirkung zum 01.12.2021 ebenfalls verlängert. Mit der Datendrehscheibe (DDS) wird eine hochmoderne Daten- und IT-Infrastruktur implementiert, die ein zentrales Handling aller relevanten Daten innerhalb der Verteil- und Publizierungsprozesse (Verlage, Applikationen, Kooperationspartner, etc.) ermöglicht. Die Mandantenfähigkeit sowohl bei eingehenden als auch bei ausgehenden Daten ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Datendrehscheibenfunktionalität. Neben dem zentralen Ansatz sowie "Software as a Service" Ausprägungen, sorgen weitere Datenquellen sowie komplexe Matching- und Aggregationsfunktionen für eine weitere Optimierung und stetige Entwicklung der Datengrundlage. Mit Wirkung zum 17.05.2023 erwarb DTM über einen Share Deal die Gesellschaft pdm solutions GmbH, Berlin. Mit pdm als IT-Dienstleister sollen technische, kostenseitige und organisatorische Effizienzen bei den Gemeinschaftsgesellschaften etwa über eine zentrale komponentenbasierte Weiterentwicklung der drei Verzeichnisportale oder übergreifende Reichweitenpartnerschaften umgesetzt werden. Die 100 %-ige Tochtergesellschaft TVG Telefonbuch- und Verzeichnisverlag GmbH & Co. KG erwarb im Rahmen eines Asset-Deals Geschäftsbereiche zweier Verlage, die in Personengesellschaften mit DTM verbunden waren. Die Personengesellschaften dieser Verlage mit DTM waren zuvor aufgelöst worden. Die frei gewordenen Geltungsbereiche wurden durch DTM an TVG neu vergeben, so dass die GbR DTM/TVG ihren Geltungsbereich erweitert hat. Besonders hervorzuheben sind, neben dem erweiterten Verzeichnismedienbereich, auch die erworbenen Online-Marketingprodukte sowie die Produkte im Social Media Recruting-Geschäftsbereich. 3.2 Risikobericht Die Medienlandschaft befindet sich im ständigen Wandel und sucht im Zeitalter zunehmender Digitalisierung und gegenwärtiger gesamtwirtschaftlicher Krisen (langanhaltende Inflation und geopolitische Instabilität) nach zukunftssicheren Lösungen. Gesellschaftliche und technologische Entwicklungen verändern die Anforderungen an Unternehmen - das gilt auch für Verzeichnismedien-Anbieter und deren Kunden. Verzeichnismedien punkten mit Seriosität, Vertrauen und regionaler Nähe. Nach wie vor sind diese als die wichtigsten Imagekomponenten zu nennen. Während einerseits das Stabilisieren der Printprodukte im rückläufigen Markt die Verlage im Verbund mit DTM vor große Herausforderungen stellt, soll andererseits die Diversifizierung des Online-Verzeichnisangebots, auch über Voice- und Messenger-Angebote, dessen Rolle und Bedeutung im Digitalmarkt stärken. Seit Mitte 2023 profitieren Verzeichniskunden von der Möglichkeit der Verzeichnissuche in dem attraktiven und nutzungsstarken Messenger-Dienst WhatsApp mit der Chance auf Reichweitengewinne und steigende Vermarktungsoptionen. Dienstleister wie Dachdecker, Rechtsanwälte oder Restaurants lassen sich nicht nur mit wenigen Suchbegriffen finden, sondern auch als Favoriten speichern und abrufen. Tischreservierungen in teilnehmenden Restaurants können vorgenommen oder aktuelle Benzinpreise abgerufen werden. Short Content, also kompakter Inhalt, in Form von kurzen Online-Videos, ist einer der wichtigsten Trends im Social-Media-Marketing. Plattformen wie TikTok, Instagram Reels und YouTube Shorts konkurrieren mit ausgefeilten Algorithmen und immer kürzeren Formaten um Nutzer:innen - auch um ältere Zielgruppen. Nicht zuletzt ist eine starke Mediennutzung Voraussetzung für Werbeinvestitionen, die auch die KMU als lokale Partner der Verzeichnisverlage mit größtmöglicher Effizienz und Reichweite im passenden Werbeumfeld tätigen wollen. Die Gesellschaft entwickelt in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Social Media Angebote und startete den Aufbau eines Direktvertriebs bzw. vertriebliche Aktivitäten über den TVG. Nach wie vor ergeben sich aus der aktuellen Marktentwicklung und den in 2017 und in 2018 vorgenommenen Veränderungen der Erlösanteile vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der DTM innerhalb der gemeinsamen Gesellschaften bürgerlichen Rechts entsprechende Risiken auf die Umsatz- und Ergebnissituation für die Gesellschaft. Durch die marktbedingten Änderungen und die daher sinkenden Erlösanteile aus der gemeinsamen Herausgebertätigkeit mit den Partnerfachverlagen könnte sich das Risiko einer Ertragsschmälerung und eines zusätzlichen Liquiditätsabflusses auch in der Zukunft ergeben und sich somit negativ auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken. Die zuständigen Finanzbehörden sehen aktuell im Zusammenhang mit den Erlösanteilsabsenkungen die tatbestandlichen Merkmale einer verdeckten Gewinnausschüttung als erfüllt an. Die teilweise rückwirkend für 2022 und 2023 leicht höheren Anteile (Sharings) und dass die Erlöse daraus in angepasster Form für die kommenden 2 Jahre gelten, haben einen positiven Einfluss auf Umsatz und Ergebnis und steuern somit sowohl dem Umsatzrückgang aus Erlösanteilen sowie der Höhe der angenommenen verdeckten Gewinnausschüttung entgegen. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung der Gesellschaft durch eigene liquide Mittel sichergestellt. Wesentliche Forderungsausfälle sind bislang durch das Geschäftsmodell der DTM nicht aufgetreten. Trotz des bestehenden Risikomanagements bestehen Risiken aus rechtlichen und behördlichen Verfahren, denen sich die Gesellschaft nicht entziehen kann und die je nach Ausgang zu nicht vorhersehbaren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und möglichen Liquiditätsabflüssen führen könnten. So könnten sich durch die laufenden Verfahren und Vorgehensweisen hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Behandlung der Herausgeber- und Verlegergemeinschaften Risiken auf die Liquiditäts- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben. Allerdings bestehen gemäß der Rahmenvereinbarung vom 22.10.2015 für rechtliche und behördliche Risiken auch Freistellungsverpflichtungen der Deutschen Telekom AG, die diese zugunsten der DTM in vertraglich bestimmten Umfang abgegeben hat. Ein weiteres Risiko besteht im zahlenmäßigen Rückgang der für die Veröffentlichung in Verzeichnissen vorgesehenen Teilnehmerdaten, der sich auf einen Rückgang der Nutzungszahlen auswirken könnte. Dem Rückgang wirkt die Gesellschaft im Hinblick auf den Umfang der Teilnehmerdaten u.a. über Bemühungen zur Gewinnung von Eintragsdaten und dem Erschließen von neuen Datenquellen stets unter Berücksichtigung der rechtlichen Grenzen und Rahmenbedingungen (u.a. Datenschutz) entgegen. Von den vorgenannten Risiken ist das Absatzmarktrisiko und das Risiko aus rechtlichen und behördlichen Verfahren in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit am bedeutsamsten. Diesbezüglich hat sich die Risikoposition insgesamt nicht verändert. Ein wesentliches Verfahren wurde durch das Revisionsurteil des BGH nach mündlicher Verhandlung am 29.01.2019 rechtskräftig entschieden. Dieses Verfahren hatte aus Sicht der Gesellschaft einen richtungsweisenden Charakter auf die weiteren Revisionsverfahren, die zwischenzeitlich alle durch Klageabweisung oder -rücknahme rechtskräftig beendet wurden. Die Verfassungsbeschwerde eines Verlages gegen das BGH-Urteil vom 29.01.2019 wurde zurückgewiesen. Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen das, mit dem BGH-Urteil vom 29.01.2019 identischem Sach- und Streitstand ergangene, der Gesellschaft zusprechenden BGH-Urteil vom 18.02.2020 ist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, wurde jedoch zur Entscheidung nicht angenommen. Im Dezember 2020 wurden erneut von zwei Verlagen Zivilklagen beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Beide Zivilklagen wurden mit Verkündung vom 23. Februar 2022 vom Landgericht Frankfurt kostenpflichtig abgewiesen. Aus diesem Grund wurde zum 31.12.2023 keine bilanzielle Vorsorge getroffen. Die Gesellschaft hat insoweit mit dem Aufsichtsrat bereits erste Sicherungsmaßnahmen vereinbart und strebt an, diese sowohl im Hinblick auf das Geschäftsmodell als auch den Fortbestand der Gesellschaft auszubauen. Bei der Good Hood GmbH, deren Anteile von der Deutsche Tele Medien Beteiligungen GmbH gehaltenwerden, handelt es sich nach unserer Einschätzung grundsätzlich um ein erfolgversprechendes Startup. Die Good Hood GmbH hat jüngst mit dem strategischen Aufbau des Geschäfts begonnen und konnte viele Nutzer gewinnen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft eine Expansion in weitere europäische Länder vollzogen; dies ermöglicht einen weiteren Zuwachs im Nutzerbereich und damit einhergehende mögliche Umsatzchancen. Die Ziele für eine Kapitalisierung sind entsprechend definiert. Durch große Mitgesellschafter soll das Fortkommen der Gesellschaft gesichert und verstärkt werden. Dennoch verzeichnete die Good Hood GmbH auch im Geschäftsjahr 2023 ein negatives Jahresergebnis. Auch das Budget 2024 ist negativ. Da eine kurzfristige deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses nicht prognostiziert wird, wurde der Beteiligungsansatz im Berichtsjahr teilweise wertberichtigt. Aufgrund von vorübergehenden Liquiditätsschwierigkeiten bei der Lodgea GmbH wurde eine vollständige Abschreibung des Beteiligungswertes vorgenommen. 3.3 Prognosebericht Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2024 aufgrund der prognostizierten Entwicklungen im (Print-) Verzeichnismarkt weiterhin rückläufige Umsatzerlöse im voraussichtlich höheren einstelligen Prozentbereich. Kompensierend wird die Gesellschaft Maßnahmen zur Stabilisierung des Geschäftsmodells evaluieren, die Entwicklung weiterer, auch eigener Geschäftsmöglichkeiten vorantreiben und begonnene Maßnahmen zur Anpassung der Kostenstruktur fortsetzen. Das EBITDA wird sich deutlich verringern. Dieser Entwicklung wird perspektivisch durch Erschließen eigener Erlösquellen mit entsprechendem eigenem Produktportfolio entgegengewirkt. Die im Geschäftsjahr 2017 durchgeführte Veräußerung der Gesellschaftsanteile an Verlage und die damit verbundene Herauslösung aus dem Konzern Deutsche Telekom können weitere Auswirkungen auf die wirtschaftliche und organisatorische Entwicklung des Jahres 2024 haben, die derzeit nicht abschätzbar sind.
Frankfurt am Main, den 28.03.2024 Michael Kranich Dirk Schulte BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DTM Deutsche Tele Medien GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DTM Deutsche Tele Medien GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DTM Deutsche Tele Medien GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 28. März 2024 PKF
WIRTSCHAFTS-REVISION UND TREUHAND
Dr. Helmut Fischer, Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Bertram Fischer, Wirtschaftsprüfer (Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Bilanzsumme EUR 82.820.435,33; Bilanzgewinn EUR 868.384,69) der DTM Deutsche Tele Medien GmbH, Frankfurt am Main.) Der Jahresabschluss 2023 wurde durch die Gesellschafter am 16.Mai 2024 festgestellt. |
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