PolyComply Hoechst GmbHLiquidiert

Rheinstraße 99, 65185 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81007
Eingetragen
23.8.2007
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Beratung von Unternehmen in der Kunststoffindustrie.

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Eckstein
seit 22.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Joachim Eckstein
Rheinstraße 99, 65185 Wiesbaden
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PolyComply Hoechst GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 40.678,00 40.143,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 37,00 583,00
II. Sachanlagen 4.641,00 3.560,00
III. Finanzanlagen 36.000,00 36.000,00
B. Umlaufvermögen 549.026,02 540.794,81
I. Vorräte 0,00 11.167,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 154.049,50 98.910,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 394.976,52 430.717,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.328,61 5.047,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 595.032,63 585.985,02

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 394.156,24 465.956,15
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 440.956,15 408.512,20
III. Jahresfehlbetrag 71.799,91 -32.443,95
B. Rückstellungen 58.293,00 90.733,88
C. Verbindlichkeiten 142.583,39 29.294,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 595.032,63 585.985,02

Anhangfür das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist unter der Firma

PolyComply Hoechst GmbH

im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 81007 eingetragen.

Der Sitz der Gesellschaft ist in Frankfurt am Main.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen in der Kunststoffindustrie.

Nach den Kriterien des § 267 Abs. 1 HGB erfüllt die Gesellschaft die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen Übersichtlichkeit regelmäßig zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Die Davonvermerke zu den sonstigen Verbindlichkeiten haben wir aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in der Bilanz, sondern nur im Anhang ausgewiesen.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der PolyComply Hoechst GmbH zum 31.12.2014 wurden als Eröffnungsbilanzwerte auf neue Rechnung vorgetragen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen, soweit dies zulässig war.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Gegenstände des Umlaufvermögens sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 129.132,92 0,00 94.942,85 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 24.916,58 0,00 3.967,36 0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.464,27 27.464,27 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 115.119,12 106.503,50 0,00
- davon aus Steuern 12.845,31    
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.762,23 5.762,23 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 23.532,76 23.532,76 0,00
- davon aus Steuern 15.632,76    

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegen über den Gesellschaftern ausgewiesen in Höhe von 8.615,62 €.

Die Forderungen werden angemessen verzinst.

Für die Verbindlichkeiten sind keine Sicherheiten gegeben worden. Die Verbindlichkeiten werden angemessen verzinst.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Joachim Eckstein, Kaufmann

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Leitungsorgans wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.11.2016.

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