Kleinhaus Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Miriam Kleinhaus seit 27.7.2022 | Prokura |
Sascha Kleinhaus seit 11.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FPS Verwaltungs GmbHPapenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.03.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) erstellt worden. II.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1 u. Abs.2 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20% abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs.2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag bilanziert. Sonstige Pflichtangaben 1. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer während des abgelaufenen Kalenderjahres waren Frau Andrea Lindemann, Papenburg Herr Maik Hanrath, Papenburg Herr Sascha Kleinhaus, Papenburg Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
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