Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 7253
Eingetragen
1.3.2002
Branche
Büros für InnenarchitekturArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
ein Planungsbüro für Inneneinrichtung sowie der Betrieb einer Ferienwohnanlage in 16032 Camogli/ltalien einschließlich Tagungsstätte dort, sowie anderer derartiger Anlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Heisel
seit 8.6.2006
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

LA CASA GmbH

Uedem

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

8006

9303

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

8006

9303

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

14612

10913

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3338

1501

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11274

9412

C. Rechnungsabgrenzungsposten

247

88

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

5871

7616

Summe Aktiva

28736

27920



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25565

25565

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-33180

-34035

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1743

855

IV. Negatives Eigenkapital

5.871

7615

B. Rückstellungen

2755

1980

C. Verbindlichkeiten

25982

25940

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

28736

27920

Anhang zum Jahresabschluß auf den 31.12.2011

§ 284 Abs.2 Nr. 1 HGB: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibung, bewertet. Für die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwertes im Einzelabschluss ist entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften eine Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, werden nicht aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach den geltenden steuerlichen Höchstsätzen vorgenommen, wobei Abschreibungen auf Zugänge pro rata temporis verrechnet werden. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde erstmals in 2008 auf Basis der steuerrechtlichen Vorschriften ein Sammelposten (GWG-Pool) gebildet, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit dem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Die Möglichkeiten zur Vornahme steuerrechtlicher Sonderabschreibungen werden voll in Anspruch genommen.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen; der Wertansatz entspricht somit den steuerlichen Bewertungsvorschriften. Finanzierungskosten, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, werden nicht einbezogen. Von Kunden erhaltene Anzahlungen werden in voller Höhe von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird eventuell durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Forderungen werden abgezinst.

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen bewertet.

Außerplanmäßige Abschreibungen und steuerliche Sonderabschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlage- und des Umlaufvermögens werden aus steuerlichen Gründen beibehalten, auch wenn die Gründe dafür entfallen sind.

Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6 % mit dem Teilwert gem. § 6a EStG gebildet.

Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Von dem Ansatzwahlrecht für Aufwandsrückstellungen wird kein Gebrauch gemacht.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB: Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung, bei Deckung durch Termingeschäfte mit dem Terminkurs bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden am Bilanzstichtag berücksichtigt.

§ 284 Abs.2 Nr.3 HGB: Abweichungen

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem zu Nr.1 Gesagten gibt es nicht.

§ 284 Abs.2 Nr.4 HGB: Bewertung gem. § 240 Abs.4, § 256 S.1 HGB

Bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs.4 HGB (Ansatz des Vorratsvermögens mit dem gewogenen Durchschnittswert) und § 256 Satz 1 HGB (Ansatz des Vorratsvermögens nach lifo oder fifo-Methode) werden die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgewiesen, wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unterschied aufweist.

§ 284 Abs.2 Nr.5 HGB: Zinsen für Fremdkapitalzinsen

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die von dem zu Abs.1 Gesagten abweichen, sind nicht zu machen.

§ 285 Nr.1 a HGB: Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ergibt sich aus der vorstehenden Bilanz.

§ 285 Nr.1 b HGB: Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, existieren nicht.

$ 285 Nr.6 HGB: Steuern vom Einkommen und Ertrag

Sofern Steuern vom Einkommen und Ertrag das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis belastet haben, sind sie in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert aufgeführt.

§ 285 Nr.8 b HGB: Personalaufwand

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres ist in der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs.2 Nr.6 HGB gegliedert in Löhne und Gehälter und soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung.

§285 Nr.9 c HGB: Vorschüsse und Kredite

Gewährte Vorschüsse und Kredite sind im Nachfolgenden unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingetragenen Haftungsverhältnisse aufgeführt:

Kredit Zinssatz wesentliche im Geschäftsjahr eingetragene

Bedingungen zurückgezahlt Haftungsverhältnisse

1.
1.

% 0,00

§ 285 Nr. 10 HGB: Liste der Mitglieder

Im Nachfolgenden sind alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (Aufsichtsrats) aufgeführt, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind. Einen Aufsichtsrat, StellvertreterIn, etwaigeN VorsitzendeN des Geschäftsführungsorgans gibt es nicht.

Familienname Vorname

Heisel Frank

Heisel Kirsten

§ 285 Nr. 11 HGB: Beteiligungsverhältnisse

Andere Unternehmen, von denen die Kapitalgesellschaft oder eine für Rechnung der Kapitalgesellschaft handelnde Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, gibt es nicht.

§ 285 Nr.13 HGB: Geschäfts- oder Firmenwertes

Die Abschreibung eines evtl. vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgte gem. § 255 Abs.4 Satz 3 HGB planmäßig auf die Geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird; das sind - analog zur steuerrechtlichen Regelung - 15 Jahre.

§285 Nr.14 HGB: Mutterunternehmen

Da keinerlei Beteiligungsverhältnisse mit anderen Unternehmen bestehen, entfällt eine Angabe hierzu.

Steuernummer: Finanzamt Kleve: 116/5711/1191

La Casa GmbH, Kettelerstr .48, 47589 Uedem

Lagebericht zum Jahresabschluß auf den 31.12.2011

§289 Abs.1 HGB: Geschäftsverlauf

Geschäftsverlauf und die Lage der Kapitalgesellschaft konnten sich stabilisieren und ein kleiner Gewinn konnte erwirtschaftet werden.

§289 Abs.2 Nr.1 HGB: Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, gibt es nicht.

§289 Abs.2 Nr.2 HGB: Voraussichtliche Entwicklung

Nach Beilegung der rechtlichen Auseinandersetzungen ist keine von der Vergangenheit abweichenden Entwicklung ersichtlich.

§289 Abs.2 Nr.3 HGB: Forschung und Entwicklung

Die Kapitalgesellschaft ist nicht im Bereich Forschung und Entwicklung tätig.

Ergebnisverwendung und -beschluss

Das Jahresergebnis soll gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31.10.2012 wie folgt verwendet werden:

ein Bilanzgewinn wird mit vorgetragenen Verlusten verrechnet.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.10.2012

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