Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Autolackiererei Hasse GmbHLiquidiert
59425 Unna, DEUStammdaten
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Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autolackiererei Hasse GmbHUnnaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2009 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Autolackiererei Hasse GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die vorliegende Bilanz wurde als Einheitsbilanz unter Berücksichtigung der steuerlichen Bewertungsvorschriften aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Hinsichtlich der Erstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB in Anspruch genommen. Hinsichtlich der nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB geforderten Angabe zu den Bezügen des Geschäftsführungsorgans wurde die Erleichterung nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Für die Offenlegung wurden die Größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Angaben zur Ergebnisverwendung wurde die Erleichterung nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB in Anspruch genommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Erläuterung der Bilanz Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Gründstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind, soweit dies steuerlich zulässig ist. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer oder degressiver Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer, die sich aus der zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung gültigen amtlichen Fassung der AfA-Tabellen der Finanzverwaltung ergibt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 150 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der ab dem Jahr der Anschaffung gleichmäßig auf 5 Jahre zu verteilen ist. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben, soweit dies steuerlich zulässig ist. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten sämtliche das Geschäftsjahr und alte Geschäftsjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Das gezeichnete Kapital wurde nach § 283 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt. III. Sonstige Pflichtangaben Forderungen
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen am Bilanzstichtag 77 TEUR Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten enthalten erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen i.H.v. 0 TEUR Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen am Bilanzstichtag 39 TEUR Die Darlehensgebenden Gesellschafter haben hinsichtlich der Gesellschafterdarlehen i. H. v. 39 TEUR qualifizierten Rangrücktritt erklärt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Gewährleistungen (TEUR 2) sowie Jahresabschlusskosten (TEUR 1). Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von Herrn Rudi Hasse ausgeübt. IV. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Am Bilanzstichtag keine nach § 251 HGB ausweispflichtigen Haftungsverhältnisse.
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