Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50065
Vorher
"Der gemeinsame Weg" Partnervermittlungs GmbH
Eingetragen
21.9.2004
Branche
Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und UnterrichtVermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche DienstleistungenVermittlungstätigkeiten für Heime und stationäre Betreuung
Gegenstand
Die Vermittlung und Zusammenführung von Damen und Herren im heiratsfähigen Alter zum Zwecke der Begründung einer Lebensgemeinschaft oder zur Eheschließung. Gegenstand ist auch Training, Coaching, Beratung und Begleitung von Fach- und Führungskräfte in persönlicher und fachlicher Hinsicht, Paartherapie (auch: Eheberatung) mit dem Ziel der Aufarbeitung und Überwindung partnerschaftlicher Konflikte.

Historie

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Management

NameRolle
Ingrid Kreuzer
seit 21.9.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Der gemeinsame Weg" Partnervermittlungs GmbH

Hofheim am Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 10.732,00 18.669,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 10.730,00 10.000,00
III. Finanzanlagen 0,00 8.667,10
B. Umlaufvermögen 85.861,31 69.045,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.913,30 314,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 82.948,01 68.731,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 373,01 265,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 96.966,32 87.979,92

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 51.160,41 57.390,40
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 24.231,48 24.231,48
III. Gewinnvortrag 7.594,33 -13.941,85
IV. Jahresfehlbetrag 6.229,99 -21.536,18
B. Rückstellungen 8.698,88 11.015,84
C. Verbindlichkeiten 37.107,03 19.573,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 96.966,32 87.979,92

Anhang


 
I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Der gemeinsame Weg GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind - aus Gründen der Übersichtlichkeit der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung - insgesamt im Anhang aufgeführt.

Es wurden die Erleichterungen der §§ 288 Abs. 1 und 326 HGB in Anspruch genommen.


II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

1. Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind, da im vorliegenden Wirtschaftjahr erstmals nach den durch das BilMoG geänderten Regelungen des HGB bilanziert wurde und eine Anpassung der Vorjahreswerte an die neuen Regelungen nicht vorgenommen wurde.


III. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
  Maßnahmen

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro bzw. ab einem Wert von 150,01 Euro bis zu einem Wert von 1.000,00 Euro wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG bzw. § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Hierdurch ergab sich keine wesentliche Überbewertung dieser Anlagegegenstände.

Die Übernahme der Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern und Wirtschaftsgütern des Sammelpools nach steuerechtlichen Vorschriften in die Handelsbilanz erfolgt aus wirtschaftlichen Gesichspunkten und ist konform zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, da diese Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in vorliegendem Fall von untergeordneter Bedeutung sind.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag dauerhaft niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden dahingehend geändert, dass für das vorliegende Geschäftsjahr erstmals die Bewertungsregeln des HBG nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewandt wurden.


IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
  und Verlustrechnung

1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 37.107,03 Euro (Vorjahr: 10.389,76 Euro).

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 37.107,03 Euro (Vorjahr: 19.573,68 Euro).

4. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.


V. Sonstige Pflichtangaben

1. Namen der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Geschäftsführung:
Ingrid Kreuzer
Beruf:
Kauffrau


2. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1 HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
Verbindlichkeiten
27.884,90
Euro


3. Unterschrift der Geschäftsleitung

Hofheim/Taunus, den 11.01.2012
  

gez. Ingrid Kreuzer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.01.2012 festgestellt.

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