Fubosol -
Heiztechnik GmbH
Asbach-Bäumenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
263.313,00 |
289.884,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
263.307,00 |
289.878,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.276.707,45 |
2.504.679,41 |
| I.
Vorräte |
1.476.836,15 |
2.089.039,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
508.541,30 |
343.281,05 |
| davon
gegen Gesellschafter |
33.692,86 |
50.117,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
291.330,00 |
72.358,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.374,51 |
8.601,94 |
| Aktiva |
2.545.394,96 |
2.803.165,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
784.717,55 |
717.880,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
388.967,00 |
388.967,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
228.913,11 |
145.329,08 |
| IV.
Jahresüberschuss |
66.837,44 |
83.584,03 |
| B.
Rückstellungen |
372.499,25 |
362.956,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.388.178,16 |
1.722.328,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.380.608,38 |
1.630.256,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.569,78 |
92.071,65 |
| Passiva |
2.545.394,96 |
2.803.165,35 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Firma:
|
Fubosol - Heiztechnik
GmbH
|
Sitz:
|
Asbach-Bäumenheim
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Augsburg
|
Register-Nr.:
|
HRB 446
|
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 265, 268-274a, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt. Auf die Gliederung der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die
Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB sowie
§ 42 GmbHG Anwendung.
Die Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Soweit abnutzbar erfolgten die Abschreibungen unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Abschreibung auf Zugänge des Geschäftsjahres
wurden zeitanteilig vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die
Vorräte sind unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Notwendige Abschläge auf
den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihrem Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Besondere
Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
den Nominalwerten angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
Höhe des pagatorischen Anteils angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Abzinsungssatz wird
der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre verwendet.
Die
Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D. Angaben zur Bilanz
Es bestehen folgende Ausschüttungssperren
(§ 268 Abs. 8 HGB, § 253 Abs. 6 S. 2 HGB):
Pensionsrückstellung, Unterschiedsbetrag aus
Abzinsung
|
EUR 1.516,00
|
Bei der Bewertung werden die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018
G zugrunde gelegt.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 1.516,00 EUR.
Für die aufgrund erstmaliger Anwendung der
Bewertungsgrundsätze des Bilanzrechts-
modernisierungsgesetzes notwendige Zuführung zum
01.01.2010 wurde das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 1 EGHGB in
Anspruch genommen. Der Zuführungsbetrag in Höhe
von EUR 2.888,00 wird über 15 Jahre angesammelt. Die
gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB noch nicht in der
Bilanz ausgewiesene Rückstellung beträgt EUR
2.889,00.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro 54.000,00
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
E. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 19 Mitarbeiter.
Asbach-Bäumenheim, den
24. September 2024
gez.
Elke Strambach, Geschäftsführerin
gez.
Heike Strambach, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024
festgestellt.
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