SLG
Akademie Gesellschaft mbH
Hartmannsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.050,00 |
4.400,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.512,00 |
1.503,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.538,00 |
2.897,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
112.225,15 |
76.153,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.114,42 |
8.956,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.165,11 |
1.162,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
101.110,73 |
67.197,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
117.275,15 |
80.553,35 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.732,91 |
49.886,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.886,29 |
-774,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.846,62 |
25.661,01 |
| B.
Rückstellungen |
26.456,44 |
18.997,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.085,80 |
11.670,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
30.085,80 |
11.670,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
117.275,15 |
80.553,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SLG Akademie GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ergänzend zu den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes und des Bilanzsrechtsmodernisierungsgesetzes
zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und nach den gesetzlichen Vorschriften in
voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr beträgt Euro 1.165,11 (VJ:Euro
1.162,97)
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen
wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Betrachtung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Gesamt 30.085,80 VJ: (11.670,02) dav. gg.
Gesellschaftern 0,00 VJ: (0,00)
davon < 1 Jahr 30.085,80
Eventualverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag
nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Dr.
Andrea Sieber geführt:
Hartmannsdorf, den 15.03.2012
....................................................................
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2012 festgestellt.
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