Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 22173
Eingetragen
11.6.2010
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Betrieb einer Werbeagentur, Vermittlung von Werbeleistungen, die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software, die Konzeptentwicklung für Hard- und Softwareprodukte, Textilimport, Veranstaltungstechniken und Promotion.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Stein
seit 11.6.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Martin Stein
56564 Neuwied, Rheinstr. 61
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

OneManAgency GmbH

Neuwied

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.05.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 0,00
I. Sachanlagen 0,00
B. Umlaufvermögen 14.738,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 494,15
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.244,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 14.738,86

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 13.088,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 11.911,74
B. Rückstellungen 1.530,00
C. Verbindlichkeiten 120,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 120,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 14.738,86

Anhang

Gliederung und Form des Jahresabschlusses
§ 265 (1) HGB

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften berücksichtigt:
- kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB)
- keine Pflicht zur Aufstellung eines Anlagegitters (§ 274 a Nr. 1 HGB)
Auf weitere Erleichterungen wird wegen der besseren Darstellung verzichtet.

Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
§ 284 (2) Nr.1 HGB

Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden vom Unternehmen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Bilanzierung
Bei Erstellung des Jahresabschlusses der OneManAgency GmbH wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsrechts und des Steuerrechts beachtet.
Bei der vorliegenden Steuerbilanz fanden die steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften Beachtung.
Es wurden die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs.1 EStG sowie die sonstigen Regelungen des Einkommensteuergesetzes beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Bewertung
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 u. 2 HGB
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Haftungsverhältnisse/Eventual-
verbindlichkeiten § 251 und § 268 HGB
Es waren zum Bilanzstichtag keine zu verzeichnen.

Geschäftsführer § 285 Nr. 10 HGB
Alleiniger Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 Herr Martin Stein.

Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter/Geschäftsführer § 285 HGB/ § 42 GmbHG
Es waren zum Bilanzstichtag keine zu verzeichnen.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss per 31. Dezember 2010 wurde durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt. Über den Gesellschafterbeschluss erging ein gesondertes Protokoll.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2011 festgestellt.

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