nanoCrypt
AG
Lorch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.665,00 |
66.478,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
41.005,00 |
45.742,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.660,00 |
20.736,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.753,00 |
55.630,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.022,01 |
52.863,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.730,99 |
2.766,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.379,01 |
9.088,82 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
100.617,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
230.414,29 |
131.197,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
38.581,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
178.561,00 |
178.561,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
564.476,50 |
564.476,50 |
| III.
Verlustvortrag |
704.456,33 |
448.073,64 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
139.198,45 |
256.382,69 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
100.617,28 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
45.000,00 |
33.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.414,29 |
59.016,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
185.414,29 |
59.016,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
230.414,29 |
131.197,62 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der nanoCrypt AG ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften des
Aktiengesetzes werden berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
2.
Form der Darstellung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften der §§ 266, 275 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Kontenform
gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
änderten sich mit Ausnahme der geänderten
Vorschriften aufgrund der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gegenüber dem
Vorjahr nicht.
Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht an die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst.
4.
Fremdwährung
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Da die auf fremde Währung lautenden
Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von nicht mehr als
einem Jahr haben, erfolgt die
Jahresabsschlusssichtagsbewertung unabhängig vom
Imparitäts- und Realisationsprinzip (§ 256a HGB)
zum Devisenkassamittelkurs.
5.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
5.1
Anlagevermögen
Die
immateriellen Vermögensgegenstände
betreffen die EDV-Software sowie den Geschäfts- oder
Firmenwert. Die Abschreibung der EDV-Software erfolgt auf 3
bis 4 Jahre linear pro rata temporis. Der Geschäfts-
oder Firmenwert wird über 15 Jahre linear pro rata
temporis abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei wird
eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5
Jahren unterstellt. Die Abschreibung erfolgt linear. Die
Abschreibung der Zugänge des Geschäftsjahres
erfolgt pro rata temporis.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten Euro
150,00 bis Euro 1.000,00 betragen, wurde bis 2009 ein
Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre
planmäßig abgeschrieben wird.
5.2
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine
Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen gebildet.
In den sonstigen Vermögensgegenstände sind
Verrechnungskonten gegenüber den Vorständen in
Höhe von Euro 13.706,73 und
Steuererstattungsansprüche in Höhe von Euro
1.913,11 enthalten.
5.3
Eigenkapital
Das Eigenkapital weist folgende Zusammensetzung auf:
Das
gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember
2010 Euro 178.561,00.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 178.561 auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen
Nennwert von Euro 1,00.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 28. August 2009 zur Schaffung eines neuen genehmigten
Kapitals ermächtigt, das Grundkapital bis zum 28.
August 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe
neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich
sogenannter gemischter Sacheinlagen) einmalig oder mehrmals
um bis zu insgesamt Euro 89.280,00 zu erhöhen (
Genehmigtes Kapital 2009), und dabei einen vom
Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu
bestimmen.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können
auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten
Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung der Aufsichtsrats das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden
Fällen auszuschließen:
| • |
Zur Vermeidung von
Spitzenbeträgen;
|
| • |
Bei einer Kapitalerhöhung
gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der unter
Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den
Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und
die unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des
Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar
weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um den
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft,
der auf Aktien entfällt oder auf den sich
Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. - pflichten
aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit
Beschlussfassung über diese Ermächtigung
aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer
oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss
veräußert oder ausgegeben worden sind;
|
| • |
Bei einer Kapitalerhöhung
gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs eines
Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer
Beteiligung an einem Unternehmen, von sonstigen
wesentlichen Betriebsmitteln oder von Forderungen
gegen die Gesellschaft.
|
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung,
insbesondere den Inhalt der Aktienrechte, die Bedingungen
der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags,
festzulegen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro
89.280,00 durch Ausgabe von bis zu 89.280 neuen, auf den
Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie bedingt
erhöht (
Bedingtes Kapital 2009). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient ausschließlich der
Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw.
Gläubiger von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der von der
Hauptversammlung vom 28. August 2009 unter
Tagesordnungspunkt 7, Ziffer 1 beschlossenen
Ermächtigung von der Gesellschaft begeben werden und
ein Options- bzw. Wandlungsrecht auf neue auf den Namen
lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren
bzw. eine Wandlungspflicht bestimmen.
Der Ausgabebetrag für die neuen auf den Namen
lautenden Stückaktien aus dem Bedingten Kapital 2009
muss mindestens 80 % des rechnerischen Durchschnitts der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter
Wertpapierbörse (Parkett) an den letzten 10
Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung
durch den Vorstand über die Ausgabe der
Teilschuldverschreibungen betragen, in keinem Fall jedoch
weniger als Euro 1,00 je Stückaktie. Für die
Inhaber der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
können übliche Verwässerungsbestimmungen
vorgesehen werden.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten
Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung
verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur
Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur
Bedienung eingesetzt werden oder durch die Gesellschaft ein
Barausgleich erfolgt. Die neuen, auf den Namen lautenden
Stückaktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres,
in dem sie durch Ausübung von Options- oder
Wandlungsrechten bzw. durch die Erfüllung von
Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die
Kapitalrücklage gemäß § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB ist durch die Ausgabe neuer Anteile
über den Nennwert hinaus entstanden.
5.4
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen sind
grundsätzlich in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle bis zum
Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten sind berücksichtigt. Die sonstigen
Rückstellungen belaufen sich auf Euro 45.000,00 und
betreffen im wesentlichen Personalkosten,
Aufsichtsratsvergütungen sowie Abschluss- und
Prüfungskosten.
5.5
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Verbindlichkeitenspiegel
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
Euro
|
Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren Euro
|
- Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
- Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
92.729,90
|
0,00
|
- Sonstige
Verbindlichkeiten
|
92.684,39
|
0,00
|
- davon aus
Steuern (Euro 480,72)
|
|
|
- davon im
Rahmen der sozialen Sicherheit (Euro 81,01)
|
|
|
|
185.414,29
|
0,00
|
6.
Ergänzung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
|
2010
Euro
|
2009
Euro
|
Jahresfehlbetrag
|
-139.198,45
|
-256.382,69
|
Verlustvortrag aus dem
Vorjahr
|
-704.456,33
|
-448.073,64
|
Bilanzverlust
|
-843.654,78
|
-704.456,33
|
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor,
den Bilanzverlust als Verlustvortrag auf neue Rechnung in
das Jahr 2011 vorzutragen.
7
.
Ergänzende Angaben
7.1
Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Vorstand
|
Beruf
|
Herr Martin Pick, Lorch
(Vorstandsvorsitzender)
|
Vorstand
|
Herr Andreas Fendl,
Lorch
|
Vorstand
|
Herr Prof. Dr. Michael
Stephan, Marburg
|
Universitätsprofessor
|
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Aufsichtsrat
|
Beruf
|
Herr Ulrich Engelhardt
Vorsitzender
|
IT-Manager
|
Herr Jürgen
Stumpfrock Stellvertretender Vorsitzender
|
Bankkaufmann
|
Herr Dr. Michael Dauner
|
Wissenschaftler
|
Die an Mitglieder des Vorstandes gewährten
Vorschüsse und Kredite belaufen sich zum
31. Dezember 2010 auf Euro 13.706,73. Für die
eingeräumten Verrechnungskonten wurde eine Verzinsung
von 3 % vereinbart.
7.2
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse im Sinne der §§
251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d.
§ 285 Abs. 1 Nr. 3 HGB bestehen im Wesentlichen aus
Miet- und Leasingverträgen.
Lorch, im November 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2011 festgestellt.
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