Stemme GmbH
79mReparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Koenraad Geurts seit 2.3.2021 | Prokura |
Benjamin Pierre de Broqueville seit 28.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Peter Anton Köppel seit 1.10.2019 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
Stemme Beteiligungsgesellschaft mbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stemme AGStrausbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LAGEBERICHT DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20201. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS UND GESCHÄFTSVERLAUF Die Stemme AG ist Hersteller von einmotorigen high end Flugzeugen für nationale und internationale private und gewerbliche Kunden und als EASA-zertifizierter Entwicklungsbetrieb (EASA.21J.250), Herstellungsbetrieb (DE.21G.0068) und Instandhaltungsbetrieb (DE.CAO.0079) zugelassen. Die in Strausberg ansässige Stemme AG ist beim Registergericht Frankfurt (Oder) unter der Registernummer HRB 8698 registriert. Die Stemme AG hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen (folgend Stemme Gruppe):
Folgend auf das sehr bewegende und ungewöhnliche Geschäftsjahr 2019, stand zu Beginn des Jahres 2020 die Fortführung des Investigationsprozesses und, so denn machbar, die Einstellung bzw. Korrektur der täglich spürbaren Problemfelder aus den Vorjahren 2012-2019 im Fokus der Aktivitäten. Gerade zu Beginn des Fiskaljahres war es dem neuen Management auferlegt, die Auswirkungen der vielen realen kaufmännischen, wirtschaftlichen und vertragsrechtlichen Fehlentscheidungen der Vergangenheit einzugrenzen und möglichst kostenneutral zu beheben. Dieses unter der gleichzeitig stattfindenden Notwendigkeit, den Tagesbetrieb, also die Produktion und damit den Abbau des langjährig überfälligen Auftragsbestandes zu gewährleisten. Hinzu kamen einige sehr Kosten lastige Sonderprojekte im Entwicklungsbetrieb aus den Jahren 2017 und 2018, die auf Grund technischer Komplikationen wie auch vertragsrechtlicher Kollisionen neu bewertet werden mussten in Bezug auf entweder eine vollständige Rückabwicklung oder eine kommerziell verlustreiche, eventuell mögliche Realisierung. Dieses Gesamtszenario war nun folgend auch noch verbunden mit einem existentiellem Kostenabbau, vorwiegend im Personalbereich. Eine eindeutige geschäftsstrategische Ausrichtung der Stemme AG wurde in Folge der oben dargelegten Inhalte und vorhandenen Problemfelder vom Management, dem Aufsichtsrat und den beiden Hauptaktionären und Investoren gemeinsam und bewusst für das Jahr 2020 erneut nicht formuliert. Dafür wurden zu viele Ressourcen zunächst zur Bewältigung der wie vorab beschriebenen Gegenwart benötigt. Lediglich die Vorgabe einer operativ möglichst ausgeglichenen Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresbeginn 2022 wurde als Richtlinie vereinbart; natürlich ohne die Anrechnung von Sondereffekten. Die damit verbundenen Maßnahmen alleine beinhalten überproportionale Kosteneinsparungen in allen Unternehmensbereichen, sowie weitreichende Einschnitte in die Organisations- und Ablaufstruktur. Dennoch gab es weitere Themenkomplexe, die neben den Prozessoptimierungsbemühungen in der Entwicklung und der Produktion, als wichtige Bausteine zur Verbesserung der Lage der Gesellschaften innerhalb der Stemme Gruppe als ein Ganzes erachtet wurden und entsprechend zur Umsetzung gelangten, bzw. mit deren Umsetzung in 2020 begonnen wurde:
Eine Jahresschau über 2020 lässt sich sicher nicht ohne eine vertiefende Betrachtung der im Februar/März 2020 beginnenden CORONA Krise beschreiben. In vielerlei Hinsicht hat sie natürlich auch den Ablauf im Tagesgeschäft bei der Stemme AG und ihren Tochtergesellschaften betroffen. Hier jedoch darf man resümieren, dass es keinen bedeutsamen gesundheitlichen Einbrüche bei der Stemme AG gegeben hat. Man ist während des gesamten Jahres 2020 an beiden deutschen Standorten überwiegend verschont geblieben von größeren Ausfällen innerhalb der Belegschaft. Quarantänesituationen wie auch ernste Fälle von Erkrankungen blieben weitestgehend aus bzw. traten nur vereinzelt auf. Lediglich die durch die Bundes- wie auch Landesregierungen aufgelegten Reisebeschränkungen und teilweise durch viele Krankheitsausfälle betroffene wichtige Lieferanten, haben im Frühsommer bis ca. Frühherbst zu einer Verlangsamung der Produktion geführt, Erst im Wintermonat Dezember kam es dann doch noch zu einer etwas größeren Quarantänesituation, diese fiel aber für die Gesamtschau 2020 nicht mehr entscheidend ins Gewicht. Zusammenfassend wurden ähnlich wie im Vorjahr im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 weniger Flugzeuge verkauft als ursprünglich geplant, ebenso weniger Serviceleistungen realisiert und weniger Flugzeuge gefertigt. Die Ursachen dafür sind zum einen in der vorab beschriebenen Nutzung der vorhandenen Ressourcen und in der damit verbundenen Priorisierung des Managements zu sehen. Weiterhin spielen natürlich die beschriebenen Auswirkungen der CORONA Krise ein Rolle. In der Stemme AG waren 2020 durchschnittlich 78 Mitarbeiter beschäftigt, Die Tendenz ist zukünftig als weiter fallend anzusehen, Es ist beabsichtigt, die Belegschaft im Jahre 2021 und Folgejahre weiterhin zu reduzieren, sodass die Unternehmung in der Zukunft zunehmend schlanker und kosteneffizienter agieren kann. 2. DARSTELLUNG DER LAGE ERTRAGSLAGE
Die ausgewiesenen Zahlen beinhalten einige Sondereffekte, welche aus den bereits eingangs erwähnten anstehenden Entscheidungen des Managements heraus resultierten: Zum einen betrafen sie die Rückabwicklung des Projekt CADG mit dem Fluggerät Helix 2; die Kosten hierfür können grob mit ca. 1,1 Millionen EUR angesetzt werden. Weiterhin wurde die Umsetzung des Projekts LAPAN beschlossen, welches im Jahre 2020 Kosten von ca. 800t€ verursachte ohne einen monetären Gegenwert zu erfahren. Der Jahresfehlbetrag der Stemme AG im Jahre 2020 beläuft sich nach Steuern auf T€ - 10.281. Der daraus resultierende und nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von T€ - 54.040 führt zunächst zu einer erheblichen bilanziellen Überschuldung der Unternehmung. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE Auch in bzw. für das Jahr 2020 lassen sich hinsichtlich der Vermögensstruktur, der Anlagenintensität sowie über die Struktur des Eigenkapitals an dieser Stelle keinen bedeutsamen Aussagen treffen. Nach wie vor stehen die signifikanten Überschuldungswerte aus den Vorjahren im Raum, sodass auch in 2020 eine für die Anteilseigner und fremde Dritte verlässliche Finanzsicht immer noch nicht in gebotener Qualität gegeben ist. Die Unternehmung bedient sich letztlich zur Sicherstellung der Liquidität - wie in den Vorjahren auch - seit Beginn des Jahres 2020 der privaten finanziellen Mittel des Hauptanteilseigners/-aktionärs Oliver de Spoelberch. Dessen finanzielle Unterstützung im Jahre 2020 belief sich auf insgesamt T€ 12.260, sodass sich die Summe aller Darlehen aller Gesellschafter zum 31.12.2020 insgesamt auf T€ 59.528 beläuft. Wie in den Jahren zuvor, konnte nur durch Rangrücktrittsvereinbarungen ausgesuchter Darlehen in Höhe von nunmehr T€ 59.528 (inklusive Zinsen) zum Bilanzstichtag, die vorab beschriebene Überschuldung für das Jahr 2020 abgewendet werden. 3. RISIKO- UND CHANCEBERICHT Die Gesellschaft beobachtet ständig die als wesentlich einzuslufenden Risiken:
4. PROGNOSE UND MASSNAHMEN ZUR GESUNDUNG UND WEITEREN ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENS Die wichtigste Aufgabenstellung ist und bleibt auch in 2021 die strukturelle und prozessuale Optimierung des Zusammenspiels der Bereiche Entwicklung, Produktion und Endmontage. Auch steht weiterhin die Erzielung von Synergieeffekten (Kosten, Effizienzgewinn, Informationsaustausch, Systemnutzung, etc.) in den einzelnen Gesellschaften der Stemme Unternehmen im Vordergrund. Sollten sich die vorab beschriebenen Maßnahmen weitestgehend umsetzen lassen und somit zu einer Ergebnisverbesserung der einzelnen Bereiche führen, so ist auch die wirtschaftliche Prognose als Ganzes positiv zu sehen. Hier bezieht sich das Management eindeutig auf den operativen Bereich und lässt bewusst für 2021 die noch sicher anstehenden Sondereffekte heraus. Denn ein im Jahre 2021 weiterer Personalabbau ist unumgänglich. Die mittlerweile als ,absolut sicher' einzuschätzende Konzentration auf entwicklungs- und produktionstechnische Standards, benötigt kein Vorhalten von ungenutzten Ressourcen. Nur mit derartigen technischen Standards wird sich Stemme in den nächsten Kosten effizient organisieren können. Sollte die rechtzeitige Umsetzung und Abwicklung des ersten Projekts mit SAFRAN im Spätsommer realisieren lassen, und damit einhergehend eine nächste Entwicklungsstufe durch ein Folgeprojekt beauftragt werden, so hätten sich alle Restrukturierungsansätze als erfolgreich erwiesen, Folgerichtig wurde eine kleinere Break-Even Situation für das operative Geschäft mit Beginn 2022 kalkuliert. 5. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG 31.12.2020 Hier gibt es für den Zeitraum 1.1.2021 bis dato keinerlei Ereignisse zu nennen.
Strausberg, 6. Mai 2021 Benjamin de Broqueville, Vorstand der Stemme AG Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2020
ANHANG 2020der Stemme AGmit Sitz in Strausbergeingetragen im Handelsregisterbeim Amtsgericht Frankfurt/Oder(HRB 8698)I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Anwendung gesetzlicher Vorschriften Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den Vorjahren - das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Gründung der Gesellschaft Die Stemme AG ist durch Anwachsung des Vermögens der Stemme GmbH & Co. KG auf die Stemme Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahr 2001 entstanden. Die Gesellschaft wurde mit einem Grundkapital von Euro 51.129,19, das in 50.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt war, gegründet. Durch Kapitalerhöhungen wurde das Grundkapital von Euro 2.472.977,28 bestehend aus 2.418.362 Stückaktien hergestellt. Die Agios aus den Kapitalerhöhungen wurden in eine Kapitalrücklage in Höhe von Euro 32.388.930,15 eingestellt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen unter dem Punkt "sonstige Angaben". Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Fremdwährungspositionen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Abzinsungen wurden, soweit erforderlich, unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3 % v. H. p. a. vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahre 2020 ist in einem beigefügten Brutto-Anlagenspiegel dargestellt. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegen Aktionäre in Höhe von Tsd. € 23 (Vorjahr Tsd. € 23) enthalten. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände sind solche gegen Aktionäre in Höhe von Tsd. € 74 (Vorjahr Tsd. € 74) enthalten. Innerhalb der Guthaben bei Kreditinstituten sind Kontoguthaben in Höhe von Tsd. € 0 (Vorjahr Tsd. € 138) als Sicherheit für Herauslegung von Bürgschaftsgarantien verpfändet. Als weitere Sicherheit wurde eine Raumsicherungsübereignung des Warenlagers gegenüber der Deutschen Bank AG abgegeben. Das Grundkapital von Euro 2.472.977,28 ist eingeteilt in 2.418.362 Stückaktien. Die Stemme AG verfügt zum 31.12.2020 über folgendes genehmigtes Kapital: Sacheinlage bis 31.12.2021, genehmigtes Kapital Euro 1.236.488,64, davon gezeichnet Euro 0,00, verbleiben Euro 1.236.488,64. Die sonstigen Rückstellungen betreffen solche für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Tsd. € 755), Garantieaufwendungen (Tsd. € 80), ausstehende Rechnungen (Tsd. € 64), Personalaufwendungen (Tsd. € 333) sowie wie übrige (Tsd. € 133). Innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber Aktionäre in Höhe von Tsd. € 379 (Vorjahr Tsd. € 366) enthalten. Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Aktionäre in Höhe von Tsd. € 55.456 (Vorjahr Tsd. € 42.776) enthalten. Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Fristigkeiten wie folgt: (Vorjahreszahlen in Klammern)
* Sicherungsübereignung von Fahrzeugen und
Maschinen, Raumsicherungsvertrag
Betreffend der Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären wurde eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren angenommen, da die Aktionäre diesbezüglich Rangrücktrittserklärungen abgegeben haben. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Berichtsjahr wurden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge aus der ertragserhöhenden Ausbuchung einer Darlehensverbindlichkeit in Höhe von Euro 538.531,76 und solche aus der Auflösung von Vorjahresrückstellungen in Höhe von Euro 34.721,73 erfasst. Weiterhin wurden übrige periodenfremde Erträge in Höhe von € 125.596,79 erfasst. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind solche aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 0,00 (Vorjahr € 1.319,02) ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von Euro 611.845,33 aus der Berücksichtigung eines im Berichtsjahr geschlossenen Vergleichs mit einem Vertragspartner erfasst. Der Vergleich wurde im Januar 2021 durch Zahlung der Vergleichssumme erfüllt. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind solche aus Währungsumrechnungen in Höhe von € 5.558,45 (Vorjahr € 807,80) ausgewiesen. Die Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von Tsd. € 9 (Vorjahr Tsd. € 14). IV. Umgliederung und Anpassung von Vorjahreszahlen In der Bilanz wurde die Darstellung des Eigenkapitals geändert. Diesbezüglich wurden die Vorjahreszahlen wie folgt verändert ausgewiesen: vormalige Darstellung:
neue Darstellung:
Die Vorjahresdarstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde insoweit geändert, als dass die Position "Verlustvortrag" und "Bilanzverlust" nicht ausgewiesen wurden. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung endet mit der Position "Jahresfehlbetrag". V. Verbundene Unternehmen Die Gesellschaft hält zum 31.12.2020 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
VI. Sonstige Angaben Fortführung der Unternehmenstätigkeit Die Stemme AG geht trotz des Jahresfehlbetrages für 2020 in Höhe von € 10.281.325,64 und dem sich hierdurch ergebenden "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von € 54.040.421,30 zum 31.12.2020 von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Stemme AG bedient sich zu Sicherstellung der Liquidität, bis auf eine einzige Ausnahme, der privaten finanziellen Mittel des Hauptaktionärs, Herrn Oliver de Spoelberch. Herr de Spoelberch hat zur Beseitigung der Überschuldung eine Rangrücktrittserklärung über seine gesamten Forderungen gegen die Stemme AG in Höhe von € 55.456.231,33 abgegeben. Darüber hinaus liegen weitere Rangrücktrittserklärungen von Gesellschaften, die im Eigentum von Aktionären stehen, in Höhe von € 4.071.615,86 vor. Damit können die insolvenzrechtlichen Konsequenzen der vorliegenden Überschuldung zum 31.12.2020 kompensiert werden. Die Unternehmensplanung vom 30.12.2020 in der vom Vorstand angepassten Fassung vom 06.05.2021 für die Jahre 2021 bis 2023 weist bei steigenden Umsatzerlösen für 2021 einen geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von € 2.930.000,00, für 2022 einen Jahresüberschuss von € 5.597.000,00 und für das Jahr 2023 einen Plan-Jahresüberschuss von € 6.230.000,00 aus. Der Hauptaktionär Herr Oliver de Spoelberch hat eine Zusage abgegeben, die zur Sicherung der Liquidität erforderlichen Mittel in Höhe von rund Mio. € 8,1 bis zur Erreichung positiver Ergebnisse ab 2022 als Darlehen oder Bareinlage bereitzustellen. sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die von den Lieferanten gelieferten Waren sind in Höhe der noch offenstehenden Verbindlichkeiten bei den Lieferanten mit Eigentumsvorbehalten und verlängerten Eigentumsvorbehalten belegt. Zur Besicherung von Darlehensverbindlichkeiten erfolgte zugunsten der Mercedes Benz Bank AG die Sicherungsübereignung eines Mercedes Benz Sprinter. Die Anzahl der Mitarbeiter gemäß § 285 Ziff. 7 HGB beläuft sich im Berichtsjahr auf 78,0 (Vorjahr 101,25). Hiervon waren 23,0 Mitarbeiter gewerblich und 55,0 kaufmännisch tätig. Betreffend die Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstands wird von der Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht. Mitglieder des Vorstands: Herr Bart Slager, Kaufmann, ab dem 18.09.2019, beurlaubt am 18.12.2020 und abberufen am 22.12.2020. Herr Benjamin de Broqueville, Kaufmann, notariell berufen am 22.12.2020. Der Vorstandswechsel in 2020 wurde am 28. Januar 2021 im Handelsregister eingetragen. Mitglieder des Aufsichtsrates: Herr Richard Senger, Dipl. Wirtschaftsingenieur, Vorsitzender, gerichtlich bestellt durch das Amtsgericht Frankfurt/Oder am 11.07.2019. gewählt in der Hauptversammlung am 28.08.2019. Herr Oliver de Spoelberch, Unternehmer, stellvertretender Vorsitzender Herr Miguel Leitmann, Unternehmer, bis zum 14.07.2020. Herr Dipl.-Ing. Lucien Louis Thijs. Unternehmer, gerichtlich bestellt durch das Amtsgericht Frankfurt/Oder am 21.08.2020. gewählt in der Hauptversammlung am 31.03.2021. An Aufsichtsratvergütungen wurden im Berichtsjahr Euro 0,00 (Vorjahr € 27.500,00) gezahlt. VII. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 10.281.325,64 ist zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von Euro 78.621.003,10 auf neue Rechnung vorzutragen. VIII. Wesentliche Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres Durch einen Produktionsstopp aufgrund von Missständen im dokumentierten luftfahrtrechtlichen Regelwerk ergaben sich ungeplante Verluste in einer Höhe von mehreren Millionen Euro. Dies führte zur Trennung vom Vorstand des Unternehmens im Dezember 2020 und zur Berufung von Herrn de Broqueville zum neuen Vorstand.
Strausberg, den 06. Mai 2021 Benjamin de Broquevilie, Vorstand der Stemme AG ANLAGEGITTER
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stemme AG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsurteil zum Jahresabschluss Wir haben den Jahresabschluss der Stemme AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erklären wir, dass nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 vermittelt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Gliederungspunkt VI. "Fortführung der Unternehmenstätigkeit" sowie die Angaben im Lagebericht unter Gliederungspunkt 4. "Prognose und Maßnahmen zur Gesundung und weiteren Entwicklung des Unternehmens" hin, in denen der Vorstand darstellt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der Gewährung von weiteren Gesellschafterdarlehen oder Bareinlagen abhängt. Diese wurden von dem Hauptgesellschafter in 2020 geleistet und sind auf Basis der ursprünglichen Unternehmensplanung 2021 bis 2022 schriftlich zugesagt. Wie im Anhang unter Gliederungspunkt VI. und im Lagebericht unter Gliederungspunkt 4 dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Das Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit dem Aufsichtsorgan unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung des Lageberichts Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Lagebericht der Stemme AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Lageberichts geführt. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben unsere Prüfung des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Das Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Lagebericht beinhaltet. Im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen wir den Lagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang heben wir hervor:
VI. Schlussbemerkungen 144 Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stemme AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.). 145 Unsere grundsätzlichen Feststellungen einschließlich einer Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse enthält der Abschnitt "II. Grundsätzliche Feststellungen". 146 Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt "III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" enthalten. 147 Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB (Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung) hin.
Köln, den 10. Mai 2021 DIPL-KFM. NORBERT PETERS, Wirtschaftsprüfer DR. FRANK KRÜGER, Vereidigter Buchprüfer Bericht des Aufsichtsrats - Geschäftsjahr 2020Bericht des Aufsichtsratsüber die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und des Gewinnverwendungsvorschlages für das Geschäftsjahr vom 1.Januar zum 31.Dezember 2020 gem. § 171 Abs.2 AktGDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er wurde vom Vorstand in seinen Sitzungen, die im Berichtszeitraum sechs Mal stattfanden, über die Lage der Gesellschaft und der Tochterunternehmen sowie über alle wesentlichen Geschäftsentwicklungen der Gesellschaft ausführlich schriftlich und mündlich unterrichtet. Die Berichte des Vorstandes wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrates eingehend behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entwicklung der Gesellschaft und der Töchter laufend gemeinsam erörtert. Herr Olivier de Spoelberch und Herr Richard Senger gehörten dem Aufsichtsrat der Stemme AG während des gesamten Geschäftsjahres an. Herr Miguel Leitmann schied am 7. August 2020 aus dem Aufsichtsrat aus persönlichen Gründen aus. Zur Sicherstellung der erforderlichen Personalstärke und Beschlussfähigkeit, wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) vorn 24. August 2020. der Aufsichtsrat durch Herrn Lucien Louis Thijs ergänzt; laut § 104 AktG befristet bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel behoben ist. Am 31. März 2021 beschloss die Hauptversammlung, Herrn Lucien Louis Thijs bis zum Ende der laufenden Amtsperiode zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Gegenstand der Beratungen das Aufsichtsrates im Berichtszeitraum waren insbesondere:
Außerhalb von Sitzungen standen die Aufsichtsratsmitglieder zu einzelnen Sachfragen sowohl telefonisch als auch persönlich in-stetem engen Kontakt zum Vorstand. Auf Grund erheblicher Differenzen im Kontext der strategischen Fortführung der Gesellschaften für die Folgejahre trennte sich, auf Basis dieser außerordentlichen Umstände, das Unternehmen Stemme AG und der amtierende Vorstand Herr Bart Slager zum 31.12.2020; seine Freistellung erfolgte zum 18.12.2020 im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung. Es wurde In Folge dessen per Aufsichtsratsbeschlusses vom 22.12.2020 mit Herrn Benjamin de Broqueville. zum ebenso 22.12.2020 notariell ein neuer Vorstand bestellt. Herr de Broqueville übernahm folgend im Laufe der nächsten Tage und Wochen die diversen Ämter und rechtlichen Funktionen von Herrn Slager in den der Stemme.AG zugehörigen Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen. Der Abschlussprüfer der Stemme AG, Vereldigte Buchprüfer Dr. Frank Krüger aus der Kanzlei Peters Krüger & Sozien, Brahmsstraße 2a, 50935 Köln, hat für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts der Gesellschaft sowie der jeweiligen Jahresabschlüsse der Tochterunterunternehmen, umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr in seinen Beratungen ebenfalls geprüft. Er stand vor allem durch die Mitarbeit seines Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Richard Senger im ständigen Austausch und Dialog mit-dem Abschlussprüfer, Herrn Dr. Krüger. Die Prüfung, insbesondere auch die der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers der Stemme AG und der Tochtergesellschaften, hat keine Anhaltspunkte für Beanstandungen ergeben: nach den Erkenntnissen des Aufsichtsrates entsprechen Jahresabschluss und Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen. Der Abschlussprüfer hat deshalb keine Einwände erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Nach dem abschließenden .Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020 keine Einwendungen. Der Jahresabschluss der Stemme AG wurde am.5. Mai 2020 gebilligt und ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Strausberg, 6. Mai 2021 Olivier de Spoelberch Luc Thijs Richard Senger, Vorsitzender |
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