FST - Feuerschalen Systemtechnik GmbH

Hauptstraße 64A, 16818 Dabergotz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 11802
Eingetragen
4.4.2017
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Der Handel mit Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen aus Metall, insbesondere Feuerschalen und Zubehör sowie dazugehöriger Systemtechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Wiegel
seit 4.4.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marco Wiegel
Mühlenweg 11, 16818 Dabergotz
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FST - Feuerschalen Systemtechnik GmbH

Dabergotz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

47.323,00

4.507,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

125.992,21

124.143,86

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

368.417,88

467.979,58

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

56.461,48

32.441,35

C. Rechnungsabgrenzungsposten

343,00

2.859,53

Summe Aktiva

598.537,57

631.931,32



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

272.725,72

244.897,97

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

16.058,45

27.827,75

B. Rückstellungen

21.700,80

22.959,00

C. Verbindlichkeiten

238.052,60

286.246,60

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

598.537,57

631.931,32

ANHANG

Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der FST Feuerschalen Systemtechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2010 anzuwenden.Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.Besonderheiten der Form des JahresabschlussesAngaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher MaßnahmenBilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.Inanspruchnahme aus HaftungsverhältnissenMit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

 

Dabergotz, den 08. Juli 2024

gez. Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Juli 2024

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