ECS-FM
GmbH
Neuruppin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
22.253,71 |
59.930,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.502,66 |
57.468,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
751,05 |
2.461,81 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
219,08 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.904,13 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.157,84 |
60.149,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
11.781,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
13.218,78 |
-1.599,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.685,35 |
14.818,14 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.904,13 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.600,00 |
6.795,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.557,84 |
41.572,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.157,84 |
60.149,09 |
Anhang
A
llgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ECS-FM GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
A. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der DREIECK
Dienstleistungs- & Beteiligung GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in
denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führt.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro
150,-- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro
1.000,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen
entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem
Teilwertverfahren durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
B. Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
C.
Informationen zur Bilanz
gemäß
§ 285 Satz 1 Nr. 1a HGB
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag
nicht.
D.
Sonstige Angaben
gemäß
§ 285 Satz 1 Nr. 10 HBG
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft durch die unten aufgeführte
Geschäftsführung geführt. Außer
der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr
keine weiteren Organe bestellt.
Geschäftsführung:
Herr Thomas Schwarz
Herr Dirk Isert
Die Geschäftsführung:
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|