ATCOAT GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrik Bohnenkamp seit 7.10.2024 | Geschäftsführer |
Achim Kenn seit 7.10.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kansai Helios Coatings GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KANSAI HELIOS Wefa GmbH (vormals: Brixi GmbH)EssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.04.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für den Zeitraum 11. April bis 31. Dezember 2022KANSAI HELIOS Wefa GmbH (bis 12. August 2022: Brixi GmbH), Essen1. Geschäftstätigkeit Die KANSAI HELIOS Wefa GmbH (KHW) mit Sitz in Essen wurde zum 11. April 2022 als Brixi GmbH gegründet und ist Teil der internationalen Kansai Helios Gruppe. Die Gesellschaft hat zum 29. Juli 2022 den Geschäftsbetrieb der Westdeutsche Farben GmbH, Essen, als laufendes Unternehmen erworben, indem sie die betrieblichen Vermögensgegenstände erworben und die vertraglichen Beziehungen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb der Veräußerin übernommen hat, jedoch unter Ausschluss von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Verbindlichkeiten. Geschäftszweck der KHW ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Beschichtungen und Lacken aller Art in der Schienenfahrzeugindustrie und der generellen Industrie. KHW ist spezialisiert auf wasserverdünnbare 2K-Lacksysteme: - Grundierungen, - Füller, - Basislacke, - Strukturlacke und - Decklacke für erstklassige Lackierungen anspruchsvoller Objekte und Fahrzeuge. Die Entwicklung bei KHW ist überwiegend geprägt von der Notwendigkeit, Produkte stetig in Bezug auf Prozess- und Produktionsfähigkeit zu verbessern. Zusätzlich betreibt die KHW ein Prüflabor, in dem regelmäßig die Produkteigenschaften für die Anwendung überprüft werden können, auch auf Kundenwunsch. Zudem müssen in regelmäßigen Abständen Zulassungsprüfungen für die Produkte in der Schienenfahrzeugindustrie durchgeführt und eingereicht werden. 2. Wirtschaftsbericht (1) Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Die Lage der Weltwirtschaft war trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen (Angriffskrieg in der Ukraine, Energiekrise, hohe Inflationsraten, Zinsanhebungen und noch nicht final ausgestandener Covid19-Pandemie im 2. Halbjahr 2022) überraschend resilient. Hierzu trugen nach IWF vor allem der private Konsum, Ausrüstungsinvestitionen, wieder intakte Lieferketten und staatliche Unterstützungsmaßnahmen bei. Gegen Ende 2022 begannen die Energiepreise wieder zu sinken. Hier waren der milde Winter und Energieeinsparungen in Europa hilfreich. Der IWF gibt das weltweite Wachstum des Bruttoinlandsprodukts für 2022 mit 3,4% an. Der Verband der Lackindustrie (VdL) berichtet für das Jahr 2022 über unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Bereichen seiner Industrie. Branchenübergreifend fiel der Absatz in 2022 um 4,5%. Der Umsatz hingegen stieg um 8%. Am besten schnitten Automobil- und Bautenfarben ab. Etwas schlechter lief das Jahr für Industrielacke - das Segment, in dem sich auch die KHW wiederfindet. Hier gab es 2022 lediglich eine Steigerung um 1% beim Absatz; beim Umsatz hingegen um 11%. Für 2023 erwartet der VdL einen weiteren Absatzrückgang für die Branche um 2,5%. (2) Umsatz und Ertragslage Im Rumpfgeschäftsjahr 2022 erzielte die KHW Umsatzerlöse (finanzieller Leistungsindikator) in Höhe von 5,6 Mio. EUR und lag damit im Rahmen der Erwartungen. Im vierten Quartal wurde ein größerer Kunde verloren, was sich jedoch erst in 2023 auf die Umsätze auswirkt. Der Materialaufwand war belastet durch hohe Rohstoffpreise, was teilweise durch Preiserhöhungen bei den Kunden kompensiert werden konnte. In Summe betrug der Materialaufwand 3,5 Mio. EUR. Das Rohergebnis lag somit bei 2,2 Mio. EUR. Das Personal der Westdeutsche Farben GmbH wurde vollständig übernommen. Die Personalkosten im Rumpfgeschäftsjahr sind im vierten Quartal unter anderem aufgrund der Erweiterung der Geschäftsführung angestiegen. Der Personalaufwand betrug 1,4 Mio. EUR. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich auf 0,3 Mio. EUR und resultieren im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes (184 TEUR) sowie der planmäßigen linearen Abschreibung der technischen Anlagen/Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung (70 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1,2 Mio. EUR. Hierunter fielen unter anderem Kosten für Verbrauchsmaterialien, Instandhaltungsaufwand, Infrastrukturkosten sowie Beratungskosten. Letztere beinhalten insbesondere Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Asset Deal. Nach Abzug der saldierten Zinserträge und Zinsaufwendungen ergab sich ein negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von 715 TEUR. Ertragsteuern fielen folglich keine an. Unter Berücksichtigung sonstiger Steuern in Höhe von 5 TEUR wurde ein Jahresfehlbetrag (finanzieller Leistungsindikator) von 720 TEUR erwirtschaftet. (3) Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme (11,2 Mio. EUR) teilt sich zu 61% auf das Anlagevermögen und zu 39% auf das Umlaufvermögen auf. Während das Anlagevermögen zu einem großen Teil aus aktivierten immateriellen Vermögensgegenständen (6,0 Mio. EUR) besteht, sind im Umlaufvermögen die Vorräte (2,4 Mio. EUR) und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1,8 Mio. EUR) die wesentlichen Positionen. Die Eigenkapitalquote beträgt 25% Die Verbindlichkeiten in Höhe von 7,9 Mio. EUR bestehen im Wesentlichen gegenüber verbundenen Unternehmen (7,5 Mio. EUR). Hiervon sind 5,0 Mio. EUR mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 282 TEUR. Rückstellungen wurden in Höhe von 442 TEUR gebildet. 3. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts Informationen von besonderer Bedeutung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor. Ein Großprojekt im Schienenfahrzeugsegment mit wesentlichem Umsatzbeitrag von größer 1 Mio. EUR lief zum August 2023 aus und die Option zur Weiterführung wurde nicht ausgeübt. Der hieraus resultierende Umsatzverlust kann kurzfristig nicht ohne weiteres kompensiert werden. 4. Chancen- und Risikobericht, Ausblick (1) Chancen- und Risikobericht Die nachfolgend beschriebenen Chancen und Risiken sind nach ihrer Bedeutung für das Unternehmen in absteigender Reihenfolge genannt. Chancen Steigende Nachfrage: Der Bedarf an wasserverdünnbaren Lacksystemen im Schienen- und Militärsegment ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Aufgrund erhöhter Umweltauflagen und des Ziels der Nachhaltigkeit setzen immer mehr Unternehmen und Behörden auf umweltfreundliche Lacke. Dies bietet eine große Chance für unser Unternehmen, da wir bereits über langjährige Erfahrung und Expertise in der Entwicklung und Herstellung solcher Lacksysteme verfügen. Wachstumspotenzial: Das Schienen- und Militärsegment hat langfristig betrachtet ein hohes Wachstumspotenzial. Insbesondere im Bereich der Schienenfahrzeuglackierung wird aufgrund der zunehmenden Modernisierungs- und Neubauprojekte mit einer steigenden Nachfrage gerechnet. Zudem verlangen militärische Anwendungen oft spezielle Beschichtungslösungen, die hohe Anforderungen an Haltbarkeit, Chemikalienbeständigkeit und Tarnung erfüllen müssen. Durch unsere Fähigkeit, maßgeschneiderte wasserverdünnbare Lacksysteme anzubieten, sind wir in der Lage, diese Bedürfnisse optimal zu bedienen und uns als zuverlässiger Partner in diesen Märkten zu etablieren. Nachhaltigkeit: Wasserverdünnbare Lacksysteme tragen zu einer besseren Umweltbilanz bei, da sie im Vergleich zu lösemittelbasierten Lacken weniger umweltschädliche Emissionen verursachen. Dies macht sie zu einer attraktiven Option für Unternehmen und Behörden, die sich für umweltfreundlichere Lösungen entscheiden. Da der Fokus in den letzten Jahren immer weiter auf Nachhaltigkeit gelegt worden ist, können wir von dieser steigenden Nachfrage nach wasserverdünnbaren Lacksystemen profitieren und unsere Marktanteile in den Segmenten Schienen- und Militärindustrie weiter ausbauen. Synergien und bessere Marktbearbeitung nach Akquisition: Als Teil der weltweit tätigen Kansai Helios Gruppe kann die KHW Synergien und Kompetenzen der Gruppe nutzen und mittel- bis langfristig höhere Marktanteile erreichen. Mithilfe eines größeren Produktportfolios kann die KHW ihren Kunden im deutschsprachigen Raum ein größeres Angebot als Komplettanbieter unterbreiten und hierdurch ihre Umsätze steigern. Risiken Konkurrenzdruck: Aufgrund des steigenden Interesses an wasserverdünnbaren Lacksystemen im Schienen- und Militärsegment steigt auch der Wettbewerb. Es ist möglich, dass neue Mitbewerber auf den Markt drängen oder bestehende Unternehmen ihr Produktangebot erweitern, was unseren Marktanteil gefährden kann. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, müssen wir unsere Innovationsfähigkeit stärken, indem wir kontinuierlich an der Entwicklung neuer und verbesserter Lacksysteme arbeiten. Zudem ist es wichtig, unsere bestehenden Kundenbeziehungen zu pflegen und uns durch guten Kundenservice und technischen Support von der Konkurrenz abzuheben. Abhängigkeit von externen Lieferanten: Um unsere wasserverdünnbaren Lacksysteme herzustellen, sind wir auf die Verfügbarkeit und Qualität von Rohstoffen und Komponenten angewiesen. Eine Unterbrechung oder Verzögerung der Lieferungen von wichtigen Materialien kann sich negativ auf unsere Produktion und Lieferfähigkeit auswirken. Fachkräftemangel: Das Angebot an qualifizierten Facharbeitern im Labor und in der Produktion nimmt weiter ab. (2) Ausblick Die konjunkturellen Rahmenbedingungen werden auch in 2023 weiter angespannt bleiben. Die Industrieproduktionsaktivität in Deutschland und vielen weiteren europäischen Ländern wird spürbar sinken. Dieser Umstand führt zu einer nachträglichen Senkung der Wachstumsprognose sowie zu einer Verlangsamung des durch Bundesbank und Bundesregierung verkündeten angestrebten Wirtschaftswachstums. Die für die KHW relevanten Märkte werden sich von dieser Situation weitgehend abkoppeln und sich auch in 2023 positiv entwickeln. Insbesondere für die Marktsegmente Schiene und Militär wird ein Wachstum erwartet. Der Umsatzverlust aus dem oben genannten Großprojekt wird durch margenstärkere Aufträge in anderen Bereichen und Synergien im Rohstoffeinkauf im Rohertrag teilweise kompensiert. Die Gesellschaft budgetiert für 2023 einen Umsatz in einer Höhe von 13,8 Mio. EUR sowie einen Jahresfehlbetrag von 0,4 Mio. EUR. In 2023 wird die KHW zudem in die Modernisierung der Maschinen und Anlagen investieren. Zudem wird ein großer Schwerpunkt auf der Qualitätssteigerung und Arbeitssicherheit liegen.
Essen, 6. Oktober 2023 Stephanie Raisch, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Erläuterungen Die Gesellschaft gehört zu den mittelgroßen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 S. 2 HGB. Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung des Anhangs von den Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch. Bei der Offenlegung wird sie die Erleichterungen der §§ 276 S. 1, 327 HGB in Anspruch nehmen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den für sie geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung des Jahresabschlusses folgt den Vorschriften der §§ 266 - 278 HGB. Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going-concern-Prinzip). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt planmäßig über zehn Jahre. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände zugrunde:
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 wurden im Jahre des Zugangs aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten angesetzt. Anschaffungskostenminderungen wurden berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert bewertet worden. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen ausgewiesen, die im Geschäftsjahr geleistet und zum Bilanzstichtag periodengerecht abgegrenzt wurden. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag. Passiva Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen. Als Abzinsungsmethode wird bei der erstmaligen Erfassung einer Rückstellung die Nettomethode angewendet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem in der Anlage dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts gemäß § 285 Nr. 13 HGB Die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden aktiviert und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Angaben und Erläuterungen zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaub, Überstunden, Aufbewahrungsverpflichtung, erfolgsabhängige Vergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie für Gewährleistungen. Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 285 Nr. 1 und 2 HGB In dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel sind die einzelnen Verbindlichkeiten nach den Restlaufzeiten aufgegliedert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben sich in Höhe von EUR 1.916.667,05. Diese bestehen aus Pacht- und Mietverträgen während der unkündbaren Restlaufzeit in Höhe von EUR 1.916.667,05. Miet-/Pacht- und Leasingverträge wurden aus wirtschaftlichen Gründen abgeschlossen. Risiken liegen in den tatsächlichen Abflüssen liquider Mittel; Vorteile in der (Weiter-)Nutzung der Vertragsgegenstände. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. 5. Sonstige Pflichtangaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer gem. § 285 Nr. 7 HGB Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt nach Köpfen:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind in der Bilanz enthalten, diese werden ausgewiesen in den Posten: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 7.505.048,39 (Vorjahr: Euro 0,00). Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäfte des Unternehmens werden durch die Geschäftsführer Herr Markus Hellerschmid, Wien/Österreich, Kaufmann (11. April 2022 - 31. Juli 2022) Herr Bastian Tilmann Krauß, Eitorf, CTA (11. April 2022 - 31. Juli 2022) Herr Dietmar Jost, Wien/Österreich, Kaufmann (1. August 2022 - 3. Oktober 2022) Herr Robert Schramm, Essen, Kaufmann (1. August 2022 - 1. Mai 2023) Frau Stephanie Raisch, Schindellegi/Schweiz, Chemieingenieurin (ab 11. Januar 2023) geführt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen und gehört als verbundenes Unternehmen zum Konsolidierungskreis der Kansai Paint Co., Ltd. mit Sitz in Japan, 541-8523 Osaka, Chuo-ku, 6-14 Imabashi 2-chome, welche den Konzernabschluss sowohl für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Ergebnisverwendungsvorschlag gemäß § 285 Nr. 34 HGBDie Geschäftsführung wird dem Gesellschafter vorschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagespiegel
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre11.4.2022 - 31.12.2022Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 5.000.000,00 EUR. 11.4.2022 - 11.4.2022Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR. Bericht des Aufsichtsrats1 sonstige Berichtsbestandteile
Essen, den 6. Oktober 2023 Stephanie Raisch, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.10.2023 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KANSAI HELIOS Wefa GmbH, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KANSAI HELIOS Wefa GmbH (bis 12. August 2022: Brixi GmbH), Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. April bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KANSAI HELIOS Wefa GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. April bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. 1. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. April bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 1. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 6. Oktober 2023 KPMG
AG
Obergarz, Wirtschaftsprüfer Offermann, Wirtschaftsprüferin |
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