Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107206
Eingetragen
7.9.2004
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Erwerb, die Vermietung und der Verkauf der Liegenschaft Eichwaldstraße 39 und weiterer Liegenschaften.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Eichwald GmbH

Bad Soden-Salmünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 51,00 3.656,46
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Finanzanlagen 50,00 3.655,46
B. Umlaufvermögen 358.480,53 2.376.445,02
I. Vorräte 0,00 2.356.127,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 15.121,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 358.480,53 5.196,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 108,00 108,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 161.413,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 358.639,53 2.541.622,53

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 207,25 0,00
I. gezeichnetes Kapital 90.000,00 90.000,00
II. Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 -253.340,93
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 1.927,88
IV. Bilanzverlust 89.792,75 0,00
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 161.413,05
B. Rückstellungen 332.668,66 42.592,47
C. Verbindlichkeiten 25.763,62 2.499.030,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 358.639,53 2.541.622,53

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen

Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten

Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG wurden beachtet.

C. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.

2. Die Geschäftsführung war in 2014 Herrn Peter Hoffmann übertragen.

3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in 2014 nicht gewährt.

4. Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.

Verbindlichkeiten i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von 12.075,26 Euro.

5. Vom Wahlrecht nach § 268 (1) HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Frankfurt, den 21.04.2015

gez. Peter Hoffmann, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.04.2015 festgestellt.

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