Ruhr:HUB GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Biedermann seit 11.1.2021 | Geschäftsführer |
Fabian Franz Adalbert Dr. Fechner seit 14.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
RWTÜV GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CUBIS Consulting Group GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Anhang1. Allgemeine GrundsätzeDie CUBIS Consulting Group GmbH ist im Handelsregister
beim Amtsgericht Essen unter der Nr. HRB 19589 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Cubis Consulting Group GmbH ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt
gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in
verkürzter Form. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird
nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit
der Darstellung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung
einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert
ausgewiesen und erläutert. Auf die Aufstellung eines
Anlagengitters wird gem. § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des
wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, werden
berücksichtigt. Gewinne werden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
Größenabhängige Erleichterungen werden
in Anspruch genommen. Die Erstellung des Jahresabschlusses
erfolgt grundsätzlich unter Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).
2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierung und Bewertung werden im Einzelnen nach den
im Folgenden aufgeführten Grundsätzen
vorgenommen:
AktivaAnlagevermögenDie Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen
des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu
Anschaffungskosten im Zeitpunkt des Übergangs des
wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums.
Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht
nach § 255 Abs. 3 S. 2 HGB nicht in Anspruch und
aktiviert keine Fremdkapitalzinsen.
Die Folgebewertung des abnutzbaren
Sachanlagevermögens ergibt sich aus Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Im Jahr des Zugangs erfolgte eine
zeitanteilige Ermittlung der Abschreibung. Die beweglichen
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von
3 bis 13 Jahren abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die
Beteiligungen und die übrigen Finanzanlagen werden zu
Anschaffungskosten, oder bei Vorliegen von voraussichtlich
dauernder Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
UmlaufvermögenDie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten in
Höhe ihrer Anschaffungskosten abzüglich
angemessener Abschläge für erkennbare
Einzelrisiken bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
bilanziert.
PassivaRückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungForderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den
Forderungen sind T€ 850 (Vorjahr: T€ 485) aus
sonstigen Forderungen gegen die Gesellschafterin enthalten.
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Sonstige AngabenMitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigt keine eigenen
Mitarbeiter.
Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie CUBIS Consulting Group GmbH wird in den
Konzernabschluss der RWTÜV GmbH, Essen, als kleinsten
Konsolidierungskreis einbezogen.
Essen, den 3. April 2024
Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 08.04.2024 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Cubis Consulting Group GmbH, EssenPRÜFUNGSURTEILWir haben den Jahresabschluss der Cubis Consulting Group
GmbH, Essen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEILWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE
PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSSDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 3. April 2024 BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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