Neumarkt Hotel Betriebs GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Lachmann seit 2.1.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Provent Hotels GmbHLüdenscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die PROVENT Hotels GmbH, eine im Jahr 2003 gegründete Hotelbetriebsgesellschaft und für potenzielle Investoren und strategische Hotelentwickler ein professioneller Partner bei Hotelprojekten in stadtzentralen Lagen von mittelgroßen Städten und zentrumsnahen Lagen von Großstädten mit der bevorzugten Gästezielgruppe des Geschäfts- und Tagungsreisenden im mittleren Preissegment. Strategischer Partner von PROVENT ist seit jeher die "Radisson Hotel Group", Franchisegeber für den Hotelbrand "Park Inn by Radisson", sowie ab 2024 auch die "BWH Hotels" als Franchisegeber für die Marke "Best Western PLUS". 2. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft betreibt keinerlei Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Darstellung des Geschäftsverlaufs Entwicklung der Branche, Entwicklung des Unternehmens Deutschlandweit haben die Hoteliers im Jahr 2023 in allen Kategorien wesentlich bessere Umsätze erzielen können als im Jahr 2022, was vor allem in einem höheren RevPAR (Umsatz pro verfügbarem Zimmer) mit einer Steigerung von 18,5 % (STR Global) zum Vorjahr zum Ausdruck kommt. Der Hotelmarkt hat sich weiter stabilisiert, kann aber immer noch nicht an das Erfolgsjahr 2019 anschließen. In Deutschland und über alle Hotelkategorien hinweg betrug die Belegung im Durchschnitt demnach 64,8 %, das sind 6,7 Prozentpunkte mehr als 2022. Der Nettozimmerpreis betrug 114,50 €. Die Jahresüberblicke von Fairmas und STR Global stellen dieses Erscheinungsbild noch einmal anschaulich und detailliert dar.
2. Die geschäftliche Entwicklung der PROVENT Hotels GmbH Nach wie vor haben die weltweiten wirtschaftlichen Verwerfungen Einfluss auf den Umsatz und das Ergebnis des Unternehmens. Die in Punkt 1 dargestellte positive Entwicklung der Branche ist weitestgehend spiegelbildlich auch bei Provent sichtbar. Legt man die Durchschnittswerte von STR Global zugrunde, stellen sich unsere Ergebnisse sogar noch etwas besser dar, insbesondere was die erzielte Zimmerdurchschnittsrate und den RevPAR betrifft. Die Belegung betrug (nahezu STR Global-konform) 65,6 %, allerdings konnten wir die Zimmerdurchschnittsrate um 10,28 € auf 97,60 € steigern, was im RevPAR eine Erhöhung um 22,95 € auf 64,04 € bedeutet. Insgesamt konnte PROVENT einen Gesamtnettoumsatz von 17.613 T€ erzielen. Allerdings, und hier ist die Entwicklung bei Provent leider auch vergleichbar mit der gesamten Branche, hat das Unternehmen mit einem noch nie dagewesenen Kostendruck in allen Bereichen zu kämpfen. Im Zuge der hohen Inflation in den Jahren 2022 und 2023 kam es zu Preissteigerungen bei den Zulieferern und Dienstleistern, die in dieser Form nicht über die Umsätze zu neutralisieren sind. Überdurchschnittlich sind auch die Steigerungen in der Payroll (im Vergleich zum Vorjahr über 1 Mio. €), resultierend insbesondere aus Preiserhöhungen im Housekeeping und überdurchschnittlichen Tarifabschlüssen in der Hotellerie. Die Vermögenslage der Gesellschaft weist folgende Eckzahlen auf: Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen betrug 32,7 % und liegt nominal unter Berücksichtigung der verrechneten Abschreibungen bei 2.382 T€ (2.538T€). Die Eigenkapitalquote beträgt im Geschäftsjahr 34,5 % (34,0 %). Rechnet man dem Eigenkapital des Sonderpostens für Zuschüsse und Zulagen noch hinzu, liegt dieser Wert bei 39,2 % (40,2 %). Auch die Finanzlage der Provent Hotels GmbH kann man als sehr gut bezeichnen. Der Cashflow wird von uns gemäß dem Standard DRS21 ermittelt. Im Berichtsjahr konnte ein Mittelzufluss aus der operativen Tätigkeit von 115 T€ (2.651 T€) erwirtschaftet werden. Dieser wurde für Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von -617 T€ (-191,5 T€) und zur Tilgung von Verbindlichkeiten und Zinszahlungen-718 T€ (-806,5 T€) verwendet. Insgesamt ergab sich ein negativer Effekt auf die liquiden Mittel von -1.220 T€ (positiver Effekt 1.653 T€). Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen zukünftige Verpflichtungen insbesondere aus der Anmietung der Hotels in Höhe von 49.097 T€ und den damit im Zusammenhang stehenden Franchiseverträgen von 501 T€. Daneben bestehen noch in geringen Umfang Verpflichtungen aus der Anmietung von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie betrieblichen Kfz. Investitionen in das Anlagevermögen wurden in Höhe von 628 T€ (194 T€) getätigt. Das Unternehmen ist jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die außerbilanziellen Verpflichtungen in Form von Miet- und Leasingverträgen haben sich von 41,5 Mi. € auf rund 49,8 Mio. € erhöht. Ursächlich hierfür sind der Abschluss bzw. die Verlängerung von Mietverträgen für die Hotels. Leicht verringert haben sich die Verpflichtungen aus den Franchiseverträgen, die durch den neuen Franchisegeber ab dem Jahr 2024 reduziert werden konnten. Vergleiche hierzu unsere Angaben im Anhang. Die relativ gemäßigten Indexierungsregelungen in unseren Pachtverträgen trafen uns nicht so hoch wie andere Unternehmen bei der Steigerung der Pachten. Dennoch weisen wir erstmals in einem normal verlaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von 414 T€ aus. Im Jahr 2020 wurde zwar auch ein negatives Ergebnis erwirtschaftet, was jedoch der besonderen Lage der Coronapandemie und der in diesem Rahmen stattgefundenen Schließungen begründet war Durch die gute Eigenkapital-Ausstattung der Gesellschaft sowie die gute Liquiditätslage, konnte der Fehlbetrag ohne zusätzliche Fremdmittel finanziert werden. Die bereits 2022 für das Jahr 2023 geplanten Maßnahmen halfen uns bei der Reduktion des Fehlbetrages. Hier sind unter anderem zu nennen: - Eine Energieverbrauchssenkung um 15 % im Vergleich zu 2019, um die Preissteigerungen pro kWh abzufedern - Die kontinuierliche Steigerung der Zimmerdurchschnittsraten auf Grundlage regelmäßiger Preis- und Yieldmeetings und intensiver Beobachtung des Marktes um über 10,00 € von 87,32 in 2022 auf 97,56 € in 2023 Erschwerend hinzu kommen die nicht in diesem Umfang budgetierten Personalkostensteigerungen um durchschnittlich 7,5 % durch wesentlich höhere Tarifabschlüsse für das Hotel- und Gaststättengewerbe und die durch die Indexierungsregelungen in den Pachtverträgen erhöhten Pachtkosten durch eine in diesem Umfang nicht vorhersehbare Inflationssteigerung. Das Executive-Team des Unternehmens, dem neben den Direktoren auch die Fachdirektoren und die Geschäftsführung angehören, arbeitet weiterhin kontinuierlich mit Hochdruck an den Möglichkeiten der Kostenoptimierung bei gleichzeitiger Steigerung der Umsätze. Die zuvor beschriebenen Umsatz- und Kostenentwicklungen hatten für die einzelnen Hotels folgende Auswirkungen: Park Inn by Radisson Dresden: Äußerst zufrieden sind wir mit der Umsatzentwicklung des Hotels in Dresden. Mit einer Belegung von 66 % (Vorjahr 61,3 %) und einem durchschnittlichen Zimmerpreis von netto 78,50 € (Vorjahr 74,98 €) nimmt das Hotel eine Spitzenposition im vergleichbaren Mitbewerberumfeld ein. Das ist das Ergebnis eines kontinuierlichen, an die jeweiligen Marktentwicklungen angepassten Revenuemanagements durch die verantwortlichen Mitarbeiter des Hotels und des Headoffices. Allerdings hat der noch bestehende Umsatzpachtvertrag trotz dieser positiven Umsatzentwicklungen negative Auswirkungen auf das Nettobetriebsergebnis. Park Inn by Radisson Köln City West: Auch hier entwickelten sich die Umsatzparameter positiv. Das Umsatzplus von 2.351 T€ zu Vorjahr ist vor allem der um ca. 12 % höheren Belegung und dem um 14,50 € höheren Zimmerpreis im Vergleich zu 2022 zu verdanken. Aber auch die um 673 T€ höheren F&B-Umsätze trugen zu einem Umsatzergebnis von 9.965 T€ bei. Allerdings ist der Kostendruck in diesem Hotel besonders hoch. Insbesondere die hohen Kosten für die online-Systembuchungen belasten neben den durch die Inflation gestiegenen Betriebskosten zusätzlich das Ergebnis. Park Inn by Radisson Göttingen: Nach wie vor stellt dieser Standort uns vor besondere Herausforderungen. Die in den letzten Jahren entstandenen Überkapazitäten am Göttinger Hotelmarkt und eine gewisse Zurückhaltung im Buchungsverhalten der lokalen Firmen führten dazu, dass das Hotel nicht über 50 % Belegung erzielen konnte. Auch konnten wir noch nicht an das im Jahr 2019 angefragte Tagungsvolumen anknüpfen. Die Kosten- und Ergebnisentwicklung ist mit dem Kölner Standort vergleichbar. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Unsere wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren sind: - RevPAR (Nettoumsatz pro verfügbarem Zimmer) - Prozentuale operative Betriebskosten vor GOP - GOP (Gross Operating Profit, operatives Betriebsergebnis vor Pacht, Abschreibungen, Steuern und Umlagen) Bei der Bewertung der RevPAR-Kennzahlen ziehen wir vor allem die über STRGlobal monatlich für die Midscale-Hotellerie veröffentlichten Zahlen heran, bei GOP und operative Kosten werden Vergleichszahlen der Branche ausgewertet, welche über die Treugast Unternehmensberatung München regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir so ein, dass der Fortbestand des Unternehmens über diese neue Kostenkrise hinaus gewährleistet ist. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Betriebsjahr alle Lieferverbindlichkeiten realisieren. Es werden regelmäßige Cashflow-Meetings durchgeführt, die eine mittelfristige Finanzplanung zum Inhalt haben. Regelmäßige Meetings mit unserer Hausbank stärken das Vertrauen in unser betriebswirtschaftliches Engagement. III. Prognosebericht Für das Jahr 2024 rechnen wir leider statt mit ursprünglich geplanten Umsatzplus in der Logis auch mit einem Umsatzrückgang von ca. 30 T€ zu 2023, was in erster Linie technisch bedingt in der Umstellung zu Best Western zu finden ist, da wir durch den Markenwechsel uns in den Algorithmen der Hotelbuchungsmaschinen erst wieder auf die erste Seite kämpfen mussten, was uns ab dem zweiten Quartal 2024 wieder gelungen ist. 1. Bei der Erstellung des Budgets für das Jahr 2024 war ebenso nicht absehbar, dass die Umsatzsteuererhöhung gerade bei den Food- und Beverage-Umsätzen solchen Einfluss haben wird, wie dieser jetzt absehbar ist. Unter anderem die Frühstücksquote sank in Januar bis Juni 2024 von 69,2 % der Übernachtungsgäste auf 61,6 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit dem noch verringerten Umsatzsteuersatz auf Speisen. Auch reduzierten Tagungsentscheider die Teilnehmerzahlen ihrer Veranstaltungen, auch im Ergebnis des Kostendrucks, unter dem die buchenden Firmen stehen. Die Nachfrage im a-la-carte-Geschäft ist ebenfalls zurückhaltender geworden. Insgesamt müssen wir leider im Jahr 2024 von einem Umsatzrückgang im F&B von 300 T€ zu 2023 ausgehen. Für das Jahr 2025 ist ein F&B-Umsatz in Höhe von 4.852 T€ budgetiert und würden damit wieder das Niveau von 2023 erreichen. Im Bereich der Fixkosten gibt es wie in allen Bereich Kostensteigerungen, wie zum Beispiel bei den Versicherungen. Der Kostensteigerungsdruck bei den operativen Kosten verlangsamt sich. 2. Die getroffenen Tarifabschlüsse bis in das Jahr 2025 hinein belasten zusätzlich das operative Betriebsergebnis in Form der Personalkosten. 3. Das Unternehmen hat die Entscheidung getroffen, mit Auslaufen des Franchise-Vertrages mit der Radisson Hotel Gruppe für das Kölner Hotel, sich ab dem 01. Januar 2024 der Marke Best Western PLUS anzuschließen, was, wenn man den Umsatz und die dabei entstandenen Kosten für Franchise im Jahr 2019 hinzuzieht, eine Einsparung von etwa 70T € p.a. bedeutet. Mit dem neuen Eigentümer des Hotels, der HIH, wurde ein neuer Pachtvertrag bis zum 31. Dezember 2039 inklusive einer pächterseitigen Verlängerungsoption um 5 Jahre abgeschlossen. Es wurde eine Festpachtvereinbarung getroffen. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 wurden weitere Entscheidungen getroffen, die zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation beitragen werden, allerdings erst im Jahr 2025 wirken werden, wie: - Taskforce-Einsatz zur Senkung der operativen Kosten - Regelmäßige Commercial-Meetings (2-monatig) zur weiteren Stärkung der Umsatzperformance - Abschluss neuer Stromlieferverträge ab 01. Januar 2025 mit der RheinEnergie AG (Kostenersparnis im Vergleich zu 2024 ca. 30 Prozent) - Anbindung des Dresdner Hotels an Best Western PLUS, Absenkung der Franchisekosten um bis zu 70 T€ p. a. - Erstellen eines ab dem 01. Januar 2025 zum Tragen kommenden neuen F&B-Konzeptes Zudem intensivieren wir die Zusammenarbeit mit unserem neuen Markengeber in allen umsatzrelevanten Bereichen, insbesondere im Tagungs- und Freizeitsegment. Aktuell ist die Endabrechnung der dem Unternehmen genehmigten Überbrückungshilfen erfolgt, was bei Bestätigung unseres Zahlenmaterials einen zusätzliche Liquiditätszufluss von 177 T€ bedeuten würde. Im Jahr 2024 wurden nur betriebsnotwendige Investitionen getätigt und Instandhaltungsmaßnahmen aus den vorliegenden Sachverständigenprüfungen umgesetzt. Auch haben wir es geschafft, die Personalkosten im Vergleich zu 2023 um knapp 200 T€ zu senken, um die Auswirkungen der Umsatzrückgänge auf das GOP so gering wie möglich. Im Vergleich zum Jahr 2023 rechnen wir aktuell mit einer Erhöhung des GOPs in 2024 um 120 T€. IV. Chancen- und Risikobericht Die durch die Coronakrise entstandenen Liquiditätsrisiken wurden weitestgehend durch die zur vollständigen Auszahlung gebrachten Überbrückungshilfen abgedeckt. Ebenfalls half ein KfW-Darlehen in Höhe von 2.900 T€, welches per 31.12.2024 getilgt sein wird. Die Risiken im Bereich IT Sicherheit wurden durch eine Risikoverteilung reduziert. War die Strategie bisher, alle Datenbanken in einer lokalen Serverfarm vorzuhalten, wurde dies nun geändert, um dem immer weiter steigenden Risiko von Cyberangriffen entgegenzuwirken. Die Datenbanken werden nun nicht mehr ausschließlich lokal, sondern auch in verschiedenen Clouds vorgehalten. Auch die Sicherungen wurden ausgelagert und werden nicht mehr lokal gehostet. Im Falle eines weiteren Cyberangriffes könnten Angreifer somit nur noch einen Teil der Daten beschädigen, abgreifen oder verschlüsseln, die dann aber zu 100 % aus Sicherungen, die an anderer Stelle gelagert sind, wiederhergestellt werden können. Branchenspezifische Risiken Nach wie vor steckt die Hotelbranche genauso wie die Gastronomie und andere Branchen in einer Betriebskostenkrise im Zusammenhang mit einer stark steigenden Inflation durch rasant steigende Energiepreise; beides flaut langsam ab. Diesen Risiken steuern wir durch höhere Zimmerpreise und ein entsprechendes Kostensenkungsprogramm entgegen. Finanzwirtschaftliche Risiken Diese Risiken sind weitestgehend aus den branchenspezifischen Risiken abzuleiten. Dennoch sind die Rücklagen so hoch, dass wir zumindest in den folgenden zwölf Monaten keine Liquiditätsrisiken haben werden. Standardrisiken Standardrisiken sind durch Versicherungen abgedeckt. Ausfallrisiken Risiken durch Zahlungsausfälle werden größtenteils durch die Anforderung von Vorauszahlungen abgedeckt. Chancen Das Budget für das neue Jahr zeigt auf, dass die Hotels des Unternehmens gut an den jeweiligen Märkten positioniert sind und somit den Fortbestand des Unternehmens gewährleisten. Alle Mitarbeiter werden in den schwierigen Prozess der Umsatzoptimierung und der dazu parallellaufenden Kostenstabilisierung einbezogen. Gesamtaussage Trotz der weltweiten Krisenherde und der jetzt teilweise extrem steigenden Betriebskosten werden wir das Jahr 2024 mit einem positiven Betriebsergebnis abschließen. PROVENT stellt sich den Herausforderungen, die die Veränderung des gesamtwirtschaftlichen Gefüges der Bundesrepublik nach sich zieht. V. Risikomanagementziele und -methoden In monatlichen Planungsrunden und zweimonatlichen Managementmeetings in den Hotels vor Ort werden alle Geschäftsaktivitäten auf Chancen und Risiken untersucht und bewertet. Daraus werden wiederum kurz- und mittelfristige Ziele abgeleitet, deren Erfüllungsgrad monatlich durch das unternehmenseigene Controlling- und Berichtssystem kontrolliert wird. Sollte es zu Abweichungen oder Veränderungen der Markt- oder Wettbewerbslage kommen, werden diese durch das Kontrollsystem sofort erfasst und analysiert - und zudem die Entscheidungsträger im Unternehmen umgehend darüber informiert. Dieses Vorgehen erlaubt es, negative Entwicklungen zu erkennen und sofortige Gegenmaßnahmen zu ergreifen. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Park Inn by Radisson Dresden Das Hotel kann die gute Performance des vergangenen Jahres auch in diesem Jahr abbilden. Die durchschnittliche Jahresbelegung wird der des Vorjahres entsprechen, die Zimmerdurchschnittsrate und damit der RevPAR können weiter gesteigert werden. Park Inn by Radisson Köln City West Wegen der unter Punkt 1 der Prognose bereits dargestellten Zurückhaltung buchender Firmen im Tagungsbereich und bei gastronomischen Leistungen wird das Hotel trotz höherer Logisumsätze nur an das Umsatz-Ist aus dem Jahr 2023 anknüpfen können. Intensiv steuern wir dieser Umsatzentwicklung bei den Lohnkosten und sonstigen Betriebskosten dagegen. Die Einsparung von etwa 200 T€ durch den Markenwechsel zu Best Western PLUS bedeutet eine zusätzliche Erleichterung bei den operativen Kosten. Leider führen die ersten drei Monate nach Brandwechsel durch massive Störungen bei den Online-System-Anbindungen zu einem Umsatzrückgang zu Budget und Vorjahr. Park Inn by Radisson Göttingen Das Hotel findet, wenn auch nur schrittweise, zu den alten Umsatzstärken zurück. Insbesondere im Tagungssegment sind positive Entwicklungen zu verzeichnen.
Lüdenscheid, 29. November 2024 Michael Lachmann, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Provent Hotels GmbH hat ihren Sitz in Lüdenscheid. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HR B 8715 eingetragen. 1.1 Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften für "mittelgroße" Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 HGB in Euro aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz entspricht der Kontenform gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze aufgestellt worden. 1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Auf fremde Währungen lautende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden entsprechend § 256a HGB in Euro umgerechnet. Aktiva ANLAGEVERMÖGEN Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Für Besteck, Geschirr, Gläser und Wäsche wurden Festwerte gebildet, die nicht abgeschrieben werden. Zugänge im Bereich dieser Vermögensgegenstände werden als Ersatzbeschaffungen direkt im Aufwand verbucht. Außerplanmäßige Abschreibungen im Sinne von § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden nicht vorgenommen. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie der kumulierten Abschreibungen werden gesondert in einem Anlagespiegel dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist. UMLAUFVERMÖGEN Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie des Bank- und Kassenbestandes erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Passiva RÜCKSTELLUNGEN Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. VERBINDLICHKEITEN Die Passivierung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. 2. Spezielle Ausführungen 2.1 Ausführungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde ebenfalls zu Anschaffungskosten abzüglich gewährter Lieferantenskonti und vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolget über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Bewegliche, selbständig nutzungsfähige Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und und in voller Höhe abgeschrieben. Festwerte sind wie folgt enthalten:
Die Festwerte werden alle drei Jahre gemäß § 240 Abs. 3 S.2 HGB gezählt und neu bewertet. Die letzte Aufnahme fand im Jahr 2023 statt. Anlagespiegel zum 31. Dezember 2023 Umlaufvermögen Vorratsvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögengegenstände Der Ansatz erfolgte zum Nennwert. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,5 % auf den um einzelwertberichtigte Forderungen und Umatzsteuer korrigierten Forderungsbestand, somit in Höhe von EUR 30.097,00 (EUR 20.722,00), gebildet. Darüber hinaus wurden Forderungen in Höhe von EUR 24.639,06 (EUR 57.011,00) einzelwertberichtigt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen für Coronabeihilfen in Höhe von EUR 1.547.939,49 (Vorjahr EUR 2.636.166,34) enthalten, die das Jahr 2022 betreffen, für die die Bescheide aber erst im neuen Jahr ergangen sind. Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände liegen unter einem Jahr. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Der Ansatz von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert. Rechnungsabgrenzungsposten Unter diesem Posten werden nur transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. Aktivisch abgegrenzt wurden Aufwendungen, die wirtschaftlich das Folgejahr betreffen. Passiva Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Als gezeichnetes Kapital ist das Stammkapital in Höhe des Nennbetrages ausgewiesen. Laut Gesellschaftsvertrag wurde dabei das Stammkapital auf EUR 50.000,00 (EUR 50.000,00) festgesetzt. Die Bilanz wird vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres von EUR -414.653,96 (Vorjahr Jahresüberschuss EUR 296.571,60) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Für die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter wurden seitens der Verpächter teilweise Zuschüsse gewährt. Diese wurden in diesem Posten entsprechend der IDW Stellungnahme HFA 1/1984 passivisch abgegrenzt. Die dazu korrespondierenden Investitionen in das Anlagevermögen wurden entsprechend ungekürzt ausgewiesen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend den Nutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände, d. h. über ca. zehn Jahre. Aus der Auflösung des Sonderpostens wird eine zukünftige Steuerbelastung in Höhe von ca. EUR 148.967 (Vorjahr EUR 228.423) anfallen. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit Rückstellungen abzuzinsen sind, erfolgt der Ausweis nach der Bruttomethode. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sind in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 139,40) enthalten. Bezüglich der Fristigkeiten verweisen wir auf den Verbindlichkeitenspiegel auf der nächsten Seite. Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
2.2 Ausführungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige betriebliche Erträge Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen fielen in Höhe von EUR 32.371,94 (Vorjahr EUR 48.094,00) an. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuschüsse in das Anlagevermögen sowie Zuschüsse für Instandhaltungen sind in Höhe von EUR 264.853,63 (Vorjahr EUR 470.506,61) enthalten. Erträge aus Währungsdifferenzen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von EUR 5,61 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten. Periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von EUR 7.351,42 (Vorjahr EUR 708,03) enthalten. Weitere periodenfremde Erträge in Form von Auflösung von Verbindlichkeiten und Nebenkostenerstattungen sind in Höhe von EUR 80.718,70 (Vorjahr EUR 234.890,80) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerordentliche Erträge in Form von Coronabeihilfen in Höhe von EUR 279.982,90 (Vorjahr EUR 1.547.664,80) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Periodenfremde Aufwendungen, u.a. aufgrund von Nachzahlungen zu Nebenkosten, sind in Höhe von EUR 11.277,80 (Vorjahr EUR 25.518,23) enthalten. Aufwendungen aus Währungsdifferenzen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 15,83 (Vorjahr EUR 45,17) enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 4.122,34 (Vorjahr EUR 2.736,00) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 2.736,00 (Vorjahr EUR 1.946,23) enthalten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres von EUR -414.653,96 auf neue Rechnung vorzutragen. 2.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB bestehen nicht. Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, sind für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung:
Die Leasing- / Mietgeschäfte verringern insbesondere die Kapitalbindung und verbessern die Eigenkapitalquote, führen aber während der Vertragslaufzeit auch zur Bindung an die geleasten / gemieteten Wirtschaftsgüter. 3. Sonstige Ausführungen 3.1 Angaben zu Organen der Gesellschaft Geschäftsführer: Herr Michael Lachmann, Kaufmann, Lüdenscheid Auf die Angabe der Bezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3.2 Honorar des Abschlussprüfers
3.3 Angaben zu Arbeitnehmern der Gesellschaft
3.4. Vorgänge von besonderer Bedeutung Zum 1. Januar 2024 wurde der Franchisegeber für das Hotel in Köln von Rezidor auf Best Western Plus geändert. Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Lüdenscheid, den 29. November 2024 Michael Lachmann Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 21.01.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Provent Hotels GmbH, Lüdenscheid Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Provent Hotels GmbH, Lüdenscheid, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Provent Hotels GmbH, Lüdenscheid, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses sere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 2. Dezember 2024 HANSA
REVISION Schubert & Coll. GmbH
Dipl.-Kfm. Christian Feit, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Michael Klein, Wirtschaftsprüfer Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und / oder Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin. |
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