brainstorm GmbHLiquidiert
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brainstorm GmbHThedinghausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der brainstorm GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HBG vorgesehenen Gliederungsschema. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen werden in Anspruch genommen. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde im Geschäftsjahr 2010 erstmals angewandt. Die Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit nach den §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB gilt bei einer Änderung der bisherigen Darstellung oder der bisher angewandten Bewertungsmethoden auf Grund der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 2. Halbsatz EGHGB im Übergangsjahr nicht. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 1. Halbsatz EGHGB nicht angepasst. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der Verbindlichkeiten erfolgte unter Berücksichtigung des Going-Concern-Prinzips. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Die Zugänge bei den geringwertigen Anlagegütern bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung unter Ausübung der steuerlichen Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Der Anlagennachweis ist Bestandteil des Anhangs. Das Umlaufvermögen ist mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertberichtigungen waren in 2010 nicht erforderlich. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten lauten auf EURO und sind mit dem Nominalwert bilanziert. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. C. Erläuterungen zur BilanzDas Anlagevermögen ist durch eine maschinell geführte Anlagenbuchhaltung nachgewiesen, in der die gemäß R 31 EStR erforderlichen Angaben zu den einzelnen Vermögensgegenständen enthalten sind. Die Zusammensetzung des Anlagevermögens und die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen des Anlagevermögens in 2010 sind nachfolgend in Anlage 3a dieses Anhangs in einem Anlagennachweis dargestellt. Das Stammkapital in Höhe von € 25.000,00 ist voll eingezahlt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse, außerbilanziellen Geschäfte und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. D. Sonstige AngabenGeschäftsführung
Gesellschafter
Carla Koersen Uwe Grahl Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2010(Anlagenspiegel)
Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 19.09.2011 festgestellt. |
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