Auto-Technik Loof GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 1463 ME
Eingetragen
26.7.2006
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerReparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der An-/Verkauf, die Ausrüstung sowie die Reparatur und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus-Dieter Loof
seit 21.2.2008
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto-Technik Loof GmbH

Meldorf

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 351,00 1.023,00
I. Sachanlagen 351,00 1.023,00
C. Umlaufvermögen 3.602,07 10.904,97
I. Vorräte 2.343,38 1.807,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.242,84 8.776,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15,85 321,54
D. Rechnungsabgrenzungsposten 214,89 676,82
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.683,03 7.574,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.350,99 32.679,46

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 31.683,03 32.574,67
B. Rückstellungen 1.200,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 22.150,99 31.379,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.350,99 32.679,46

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

 
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 
Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

 
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage.

 
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

 
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

 
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden ist.

 
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

 
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

 
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

 
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

 
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

 

 

 

 
C. Angaben zu Bilanzposten

 
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 5.897,08.

 
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

 
Haftungsverhältnisse i. S. d. §251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.


 
D. Angaben zu G. u. V.-Posten

 
Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. §254 HGB vorgenommen.

 

 
E. Sonstige Angaben

 

 
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn Klaus-Dieter Loof geführt.

 

 

 
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

 
Meldorf, 04. März 2008

 

 
Klaus-Dieter Loof

 

 

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