medien
aktuell GmbH
Langenfeld
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
53.988,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
53.988,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
49.341,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.797,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.543,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.829,21 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.874,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.125,44 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.954,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.829,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
Da die Gesellschaft erst gegründet wurde,
können zu den einzelnen Posten die Vorjahreswerte
nicht angegeben werden.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Da es sich um ein Rumpfwirtschaftsjahr handelt, sind
keine Vorjahreszahlen vorhanden.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden folgten den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro
410,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zu Bilanzposten
Erläuterungen zur Bilanz erschienen uns nicht
erforderlich, da die Bilanzposten detailliert gegliedert
sind und sich besondere berichtswürdige Vorkommnisse
nicht begeben haben.
Sonstige Pflichtangaben
Im Rahmen der sonstigen Pflichtangaben nach den
§§ 285 und 288 S. 1 HGB werden folgende
Erläuerungen gegeben:
§ 285 Nr. 10 HGB
Die Benennung der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates
stellt sich per 31.12.2006 wie folgt dar:
Geschäftsführer: Hans J. M. Manteuffel
Aufsichtsrat: nicht vorhanden
gezeichnet: Hans J. M. Manteuffel
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 58.954,65 EUR.
|