Paulus
Praetorius Stift GmbH
Rödinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.134,22 |
88.482,22 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
611,00 |
1.329,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.089,00 |
61.719,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.434,22 |
25.434,22 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.779,58 |
132.302,09 |
| I.
Vorräte |
9.710,63 |
6.985,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.769,78 |
124.138,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.299,17 |
1.178,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.248,76 |
511,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
60.277,14 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
269.439,70 |
221.295,31 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
14.339,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.660,82 |
10.012,03 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
74.616,32 |
648,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
60.277,14 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
45.537,90 |
45.827,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
197.608,92 |
131.660,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
197.608,92 |
131.660,81 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.292,88 |
29.467,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
269.439,70 |
221.295,31 |
Anhang
Vorbemerkung
Soweit Pflichtangaben in der Bilanz und in der
Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, wurden
die betreffenden Posten in Ausübung des bestehenden
Wahlrechtes im Anhang gesondert ausgewiesen und
erläutert. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
§ 268 Abs. 7
HGB
(Haftungsverhältnisse § 251 HGB)
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden)
| • |
Die Form der Darstellung,
insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses
entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
nach § 8 Abs. 1 der
Pflegebuchführungsverordnung.
|
| • |
Die Bilanz wurde ohne
Berücksichtigung der Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB)
|
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden mit den historischen
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
§ 6 Abs. 2 EStG und § 6 Abs. 2a EStG
für bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurde angewandt.
|
| • |
Das Umlaufvermögen wurde zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet.
|
| • |
Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken,
Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
|
§ 285 Nr. 1 a HGB (Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren)
§ 285 Nr. 1 b HGB (Angabe von Sicherheiten)
Es waren keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden.
§ 285 Nr. 10 HGB
(Geschäftsführer)
Geschäftsführer waren während des
gesamten Geschäftsjahres:
a.) Dipl.-Kfm. Klaus Watermann, Lübbecke
Bestellung mit Urkunde vom 04.09.2000
b.) Thomas Roggow, Löhne
Bestellung mit Urkunde vom 04.09.2003
Die Geschäftsführer waren
alleinvertretungsberechtigt. Der Geschäftsführer
Klaus
Watermann ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
§ 42 Abs. 3
GmbHG (Forderungen und
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern)
Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafterin
Darlehensforderungen in Höhe
von 24.984,22 €.
Die Verzinsung des Darlehens erfolgt
vertragsgemäß mit 6 % p. a.
Sonstige Angaben
Die Bilanzierung und
Bewertung erfolgte trotz bilanzieller Überschuldung
nach dem
Going concern Grundsatz.
Die Unternehmensleitung geht
unter Berücksichtigung von Verhandlungen mit
Gläubigern davon aus,
dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht
vorliegt.
Rödinghausen, 28. Mai 2009
Klaus Watermann (Geschäftsführer)
|