soil-tec-development GmbHLiquidiert

Dixbäume 30, 45257 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 20755
Eingetragen
7.7.2008
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Sonstiger Tiefbau a. n. g. (ohne Bau von Industrieanlagen)
Gegenstand
Die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, vorzugsweise im Trockenbau und im Hochbau sowie sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Zlata Salihbegovic
seit 30.4.2018
Geschäftsführer
Mirza Jusic
seit 31.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert100.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Ibro Salihbegovic
60.00%
40.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Multrain Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Multrain Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

soil-tec-development GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

31.12.2015
Euro

31.12.2014
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

2,00

6.019,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

9.203,68

12.577,83

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

315,52

1.805,57

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

1.333,32

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

29.303,89

25.060,85

Summe Aktiva

37.825,09

46.796,57



PASSIVA

31.12.2015
Euro

31.12.2014
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-50.060,85

-17.863,24

III. Jahresfehlbetrag

-3.243,04

-32.197,61

B. Rückstellungen

1.200,00

7.696,00

C. Verbindlichkeiten

36.625,09

39.100,57

Summe Passiva

37.825,09

46.796,57

ANHANG

I ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 238 ff. und der ergänzenden Regelungen der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Absatz 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Absatz 2 und Absatz 3 HGB und ist unverändert zum Vorjahr.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir unverändert zum Vorjahr das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB angewandt.

II ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet, sofern ihr beizulegender Wert nicht außerplanmäßige Abschreibungen erfordert. Soweit gegeben enthalten Herstellungskosten direkt zurechenbare Fertigungs- und Materialkosten und angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten.

Die Abschreibungen basieren auf den voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen, soweit zulässig, sowohl linear als auch degressiv.

Durch das BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit sowie die entsprechende handelsrechtliche Öffnungsklausel aufgehoben worden. Es wird das Wahlrecht gem. Art 37 Abs. 4 EGHGB in Anspruch genommen, die im Handelsrecht aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Wertansätze fortzuführen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert bilanziert, sofern ihr beizulegender Wert nicht außerplanmäßige Abschreibungen erfordert. Die erkannten Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen/Abschreibungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.

Die übrigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nominalwert abgesetzt, sofern ihr beizulegender Wert nicht außerplanmäßige Abschreibungen erfordert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken Rechnung zu tragen. Die Bewertung erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Zum 31.12.2015 sind keine latenten Steuern bei der Gesellschaft zu verzeichnen.

III ANGABEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Aufstellung als Erläuterung des Anhangs dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Eigenkapital

Zum Stichtag weist die Gesellschaft ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 28.303,89 aus. Die Bilanz wird nicht unter teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Die Geschäftsführung geht von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis einem Jahr.

IV ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

V SONSTIGE ANGABEN

Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt sind im Kalenderjahr 2015 keine Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt gewesen.

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 in Höhe von EUR 3.243,04 auf neue Rechnung vorzutragen.

Offenlegung Jahresabschluss

Im Rahmen der Offenlegung nimmt die Gesellschaft die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch (§§ 326, 274 a, 276, 288 Abs. 1 HGB).

Organe der Gesellschaft

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2014 an:

Frau Gesche Rusch, Hattingen (Kauffrau)

Die Angabe der Aufwendungen für Organmitglieder unterbleibt gemäß § 288 Absatz 2 HGB.

 

Hattingen, den 05. November 2016

gez. Gesche Rsuch

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