AmoaPor
Trading GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
111,00 |
283,00 |
| I.
Sachanlagen |
111,00 |
283,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.318,89 |
25.709,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
258,32 |
1.017,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.060,57 |
24.692,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.429,89 |
25.992,55 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.634,02 |
24.402,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
597,44 |
-140,11 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
768,54 |
737,55 |
| B.
Rückstellungen |
300,00 |
300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.495,87 |
1.289,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.495,87 |
1.289,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.429,89 |
25.992,55 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2012 wurde wie in den Vorjahren unter Zugrundelegung der
Vorschriften des HGB (§ 264 Abs.2 Satz 2, § 265
Abs.1 Satz 2, § 265 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 265
Abs. 3 Satz 1 und § 265 Abs.4 Satz 2) aufgestellt.
Die in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung angegebenen Vorjahreszahlen wurden wiederum
entsprechend dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB
(Bilanz) und des § 275 Abs. 2 HGB (Gewinn- und
Verlustrechnung) gegliedert.
Soweit Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung weder im
Geschäftsjahr 2012 noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, wurden diese gemäß § 265 Abs. 8
HGB nicht voll umfänglich angegeben.
Die Bezeichnung der einzelnen Positionen der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 265 Abs.
5, 6 und 7 HGB dem tatsächlichen Inhalt angepasst.
Die Bewertungsmethoden i. S. d. § 284 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 HGB wurden beachtet.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden, soweit vorhanden,
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und
abzüglich planmäßiger Abschreibung
bewertet. Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger/außerplanmäßiger
Abschreibung bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden ausschließlich linear
vorgenommen.
Übergänge von der degressiven zur linearen
Abschreibung wurden nicht vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
ab einem Wert von € 150,--
(GWGs) wurden in den Zugangsjahren 2008 bis 2010 in
einen Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG eingestellt.
Neuzugänge im Jahr 2012 gibt es nicht.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB wurden nicht vorgenommen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren
wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Zeitwerten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert ohne
Vornahme einer Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet.
Soweit zweifelhaft uneinbringliche Forderungen
bestanden, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Wertpapiere wurden, soweit vorhanden entsprechend
der steuerlichen Handhabung unter Berücksichtigung der
Bestimmungen über eine voraussichtlich dauernde
Wertminderung zum Abschlussstichtag angesetzt.
Als Grundlage diente der amtliche Umrechnungskurs in
€ zum Stichtag.
Festgelder wurden mit dem Nennwert erfasst.
Die flüssigen Mittel wurden in allen
Fällen mit dem Nominalwert angesetzt.
Bewertungseinheiten i. S. d.§ 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
entsprechend der Vorschriften des § 250 HGB in Ansatz
gebracht.
Pensionsrückstellungen wurden wie auch im
Vorjahr nicht vorgenommen.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden
Ausgaben.
Aktive und passive Steuerabgrenzungsposten gem.
§ 274 Abs.1 Satz 1 und 2 HGB bestehen nicht.
Sonderposten mit Rücklagenanteil i. S. d §
273 Abs. 2 HGB wurden im Jahr 2012 nicht gebildet.
Die Vorschriftten des § 281 Abs. 1 Satz 2 HGB
kommen dementsprechend nicht zum Tragen.
Vom Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 3 Satz
1 und Abs. 8 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht, da
derartige Bilanzpositionen nicht vorhanden sind.
Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert
i. S. d. § 285 Satz 1 Nr. 13 HGB erfolgten nicht.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 268 Abs. 7
HGBi. Verbindung mit § 251 HGB bestehen nicht.
Die Bilanz wurde vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Von den Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde, wenn
nicht vorstehend erläutert, nicht abgewichen.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I.B I L A N Z
Von den Rückstellungen entfallen auf
Steuerrückstellungen für
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag
für das Geschäftsjahr 2011
0,00
für das Geschäftsjahr 2012
0,00
auf sonstige Rückstellungen für Tantiemen
und Abschlusskosten
300,00
Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von mehr als
5 Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1 HGB):
0,00
Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte
oder
ähnliche Rechte gesichert:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und Lieferanten
und Darlehensgebern
(über Grundschuldbrief)
0,00
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
i. S. d. § 285 Satz 1 Nr. 9 c HGB wurden nicht
gegeben.
Eine Anpassung des Handeslbilanzergebnisses an das
Steuerbilanzergebnis war nicht erforderlich.
D. Sonstige Angaben
Unternehmensbeteiligungen i.S.d. § 285 Satz 1
Nr. 11, 11a und 15 HGB bestehen nicht. Angaben i. S. d.
§ 286 Abs. 3 Satz 4 und § 287 Satz 3 HGB enfallen
daher.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Gesellschaftergeschäftsführer:
Portia Amoakohene
Bielefeld, den 01. Oktober 2013
Der Geschäftsführer:
gez. Portia Amoakohene
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2013 festgestellt.
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